Insoweit wird auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen und zu Frage 1 Bezug

Fall 1

Ein Strafgefangener der Justizvollzugsanstalt Lingen-Damaschke ist am 08.01.2007 verstorben, in dem er sich während seines Hafturlaubs - möglicherweise wegen der bevorstehenden Scheidung von seiner Ehefrau - zuhause erhängt hat. Da nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen keinerlei Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden vorlagen, hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück keine Leichenöffnung veranlasst.

Fall 2

Tod eines Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Salinenmoor vom 23. auf den 24.12.2004.

Insoweit wird auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen und zu Frage 1 Bezug genommen.

Fall 3

In der Nacht vom 04. auf den 05.11.2006 ist ein Strafgefangener in der Justizvollzugsanstalt Salinenmoor gestorben. Dieser ist am Morgen des 05.11.2006 von Justizbediensteten tot in seinem Einzelhaftraum aufgefunden worden. Der Verstorbene litt an Lungenkrebs und sollte sich am darauffolgenden Tag in eine Strahlentherapie begeben. Notarzt und Anstaltsärztin haben eine natürliche Todesursache festgestellt. Ein Todesermittlungsverfahren ist deshalb von der Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle, nicht eingeleitet worden.

Fall 4

In einem öffentlichen Krankenhaus außerhalb des Justizvollzugs ist am 30.10.2006 ein Strafgefangener der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel infolge eines Krebsleidens im finalen Stadium verstorben. Ein Todesermittlungsverfahren ist von der Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht eingeleitet worden.

Fall 5

Außerhalb der Anstalt ist am 14.10.2006 ein Strafgefangener der Justizvollzugsanstalt LingenDamaschke verstorben. Dieser ist während eines Hafturlaubes als Beifahrer eines Pkw tödlich verunglückt. Den Unfall hat ein ebenfalls beurlaubter Mitgefangener als Fahrer des Pkw verursacht.

Eine Leichenöffnung ist von der Staatsanwaltschaft Osnabrück nicht veranlasst worden, weil die Todesursache wegen der Ereignisse außer Frage steht.

Fall 6

Im Landeskrankenhaus Königslutter ist am 03.08.2006 ein Strafgefangener verstorben, der wegen einer psychiatrischen Erkrankung aus der Justizvollzugsanstalt Sehnde verlegt worden war. Das Krankenhaus hat eine natürliche Todesursache diagnostiziert (Versagen zentraler Regulationsmechanismen, Myokardinfarkt). Von der Staatsanwaltschaft Braunschweig ist daher kein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Fall 7

An einem Krebsleiden an Kehlkopf und Hals ist am 21.02.2006 in einem öffentlichen Krankenhaus in Thuine ein Strafgefangener der Justizvollzugsanstalt Meppen verstorben. Die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück hat aufgrund fehlender Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden von einer Leichenöffnung abgesehen.

Fall 8

In der Nacht vom 25. auf den 26.11.2005 ist in der Justizvollzugsanstalt Salinenmoor ein Untersuchungsgefangener verstorben. Er war am Morgen des 26.11.2005 in seinem Einzelhaftraum tot aufgefunden worden. Der Verstorbene hatte sich mit einer Kordel an den Türen seines Haftraumschrankes stranguliert. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle, hat eine Leichenöffnung nicht veranlasst, da keinerlei Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ersichtlich gewesen sind.

Fall 9

Nach einem Schlaganfall ist in der Nacht vom 02. auf den 03.06.2005 ein Strafgefangener der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel im öffentlichen Krankenhaus verstorben. Wegen der natürlichen Todesursache ist von der Staatsanwaltschaft Braunschweig eine Leichenöffnung nicht veranlasst worden.

Elisabeth Heister-Neumann (Ausgegeben am 15.06.2007)