Tourismus

Einbringung des Vermögens des Betriebes gewerblicher Art „JadeWeserPort" in die JadeWeserPort Infrastruktur und Beteiligungen GmbH & Co. KG Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte den folgenden Beschluss des Niedersächsischen Landtages herbeizuführen:

Der Landtag stimmt gemäß § 63 Abs. 2 und 3 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) der Einbringung des Vermögens des Betriebes gewerblicher Art „JadeWeserPort" in die JadeWeserPort Infrastruktur und Beteiligungen GmbH & Co. KG nach Maßgabe dieser Vorlage zu.

Zur Planung und Durchführung des Containertiefwasserhafens in Wilhelmshaven wurden bisher folgende Gesellschaften gegründet:

1. JadeWeserPort Entwicklungsgesellschaft mbH Gegenstand der Gesellschaft war die Vorbereitung des öffentlich-rechtlichen Planfeststellungsverfahrens und die Erarbeitung eines tragfähigen Konzepts zur Realisierung des Containertiefwasserhafens in Wilhelmshaven.

Gesellschafter waren das Land Niedersachsen mit 71 vom Hundert, die Hansestadt Bremen mit 20 vom Hundert und die Stadt Wilhelmshaven mit 9 vom Hundert

Mit der Einreichung der Anträge zur Planfeststellung waren die originären Aufgaben dieser Gesellschaft erfüllt. Die Gesellschaft wurde aus diesem Grund zum 01.10.2004 auf die JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co KG verschmolzen.

2. JadeWeserPort-Realisierungs-Beteiligungs GmbH Gesellschafter sind das Land Niedersachsen mit 50,1 vom Hundert und die bremenports GmbH & Co. KG mit 49,9 vom Hundert.

Gesellschaftszweck ist die Wahrnehmung der Komplementärfunktion und der Geschäftsführung für die

3. JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG (JWPR) Gegenstand der JWPR ist die Vergabe von Konzessionen und Aufträgen an Unternehmen der Hafenwirtschaft (Betreiberkonzession), die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für den Containertiefwasserhafen sowie die Verwaltung, Betreuung und die wirtschaftliche Nutzung der Hafenanlagen. Darüber hinaus obliegt der JWPR die weitere Begleitung der Planfeststellungsverfahren.

Kommanditisten der JWPR sind das Land Niedersachsen mit 50,1 vom Hundert und die bremenports GmbH & Co. KG mit 49,9 vom Hundert.

4. Betrieb gewerblicher Art (BgA)

Die Beteiligung des Landes Niedersachsen an der JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co KG stellt steuerrechtlich einen Betrieb gewerblicher Art dar. Die Geschäftstätigkeit des BgA wird von der Stabsstelle „JadeWeserPort" im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr abgewickelt.

5. JWP GmbH Alleiniger Gesellschafter ist das Land Niedersachsen. Gesellschaftszweck ist die Wahrnehmung der Komplementärfunktion und der Geschäftsführung für die

6. JadeWeserPort Infrastruktur und Beteiligungen GmbH & Co. KG Alleinige Kommanditistin ist das Land Niedersachsen. Aufgabe dieser Gesellschaft ist die Übernahme der bisher durch die Stabsstelle „JadeWeserPort" wahrgenommenen Aufgaben des BgA sowie die mit dem Fortgang der weiteren Planungen und dem für 2007 erwarteten Beginn der Bauarbeiten zusätzlichen Aufgaben. Die bisher unbegrenzte Haftung des Landes Niedersachsen wird durch diese Gründung auf das eingelegte Kapital begrenzt. Darüber hinaus wird im Außenverhältnis der Geschäftsverkehr mit Dritten erleichtert, weil das bisherige Konstrukt eines BgA unüblich und unbekannt ist. Auch die Kontrolle und Überwachung der sich ausweitenden Geschäftstätigkeit durch Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung werden erleichtert, da es keine gesetzliche Grundlage für vergleichbare Gremien beim BgA gibt.

Zu den sich aus der ausweitenden Geschäftstätigkeit ergebenden Aufgaben gehören insbesondere:

­ Die Errichtung und zukünftige Unterhaltung der Basisinfrastruktur.

­ Die Vergabe des Erbbaurechts für die aufgespülten Flächen (Terminal- und Verkehrsflächen sowie seitliche Ufereinfassungen).

­ Die Verwaltung des durch die Aufspülung neu zu schaffenden Hafengrodens und der dem Land gehörenden Flächen am Voslapper Groden.

­ Die Beteiligung an der neugegründeten Vermarktungsgesellschaft (JadeWeserPort Logistics Zone GmbH). Zur Gewährleistung einer abgestimmten Vermarktung ist beabsichtigt, Anteile an die Stadt Wilhelmshaven und die drei angrenzenden Landkreise Friesland, Wesermarsch und Wittmund abzugeben.

­ Die Beteiligung an der neugegründeten INFO-BOX JadeWeserPort GmbH. Auch hier ist beabsichtigt, Anteile an die Stadt Wilhelmshaven und die drei angrenzenden Landkreise Friesland, Wesermarsch und Wittmund abzugeben. Zweck der Gesellschaft ist die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und die regionale Tourismusförderung.

Im Einzelnen ist das nachfolgend aufgeführte Vermögen des Betriebes gewerblicher Art „JadeWeserPort" in die JadeWeserPort Infrastruktur und Beteiligungen GmbH & Co. KG einzubringen (in Mio. Bodenrichtwertkarte vom 01.01.2002.

Eine Entscheidung über die neu aufzuspülenden Flächen des Hafengrodens wird zu gegebener Zeit herbeigeführt.

Da das Land Niedersachsen in dieser Gesellschaft der einzige Kommanditist und alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, führt dieses dazu, dass das übertragene Vermögen bei wirtschaftlicher Betrachtung Landesvermögen bleibt. Die Kontrolle über die Verwendung und den Erhalt dieses Vermögens wird über die Gesellschafterversammlung und den bei der Gesellschaft einzurichtenden Aufsichtsrat ausgeübt.

Mit der Einbringung des Vermögens sind keine Mehrausgaben verbunden.

Die Landesregierung hat in Ihrer Sitzung am 05.12.2006 der beabsichtigten Einbringung des Vermögens des Betriebes gewerblicher Art „JadeWeserPort" in die JadeWeserPort Infrastruktur und Beteiligungen GmbH & Co. KG nach Maßgabe dieser Vorlage zugestimmt.