Fachhochschule

Ziel der Raumordnung ist es, besondere Standortgegebenheiten zwischen Oberzentrum und Mittelzentrum und Spezialisierungen einzelner Mittelzentren zugunsten einer Stärkung der Zentralität des Gesamtraumes zu nutzen und bestehende Standortkonkurrenzen durch interkommunale Abstimmung im regionalen Gesamtinteresse zum Ausgleich zu bringen. Mittelzentren, für die dies gilt, sind die strukturund leistungsstarken Mittelzentren Delmenhorst, Emden, Hameln, Langenhagen, Lingen (Ems) und Nordhorn. Ihre oberzentralen Teilfunktionen sollen gestärkt und weiter entwickelt werden. zu Delmenhorst:

Im Verflechtungsraum des Oberzentrums Bremen bildet die bestehende zentralörtliche Einstufung die in den letzten Jahren stattgefundene Entwicklung nicht mehr in allen Fällen hinreichend ab. Durch die Funktionszuweisung "Mittelzentrum mit oberzentraler Teilfunktion" für Delmenhorst sollen Entwicklungserfordernisse zum Ausdruck gebracht werden, die gleichermaßen zur Stärkung der Gesamtregion wie auch zur Profilierung gegenüber Bremen und zur interkommunalen Zentrenharmonisierung beitragen sollen. Die oberzentralen Teilfunktionen der Stadt Delmenhorst umfassen die Versorgungsfunktion im Einzelhandel, den schulischen Bildungsbereich sowie die Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge. zu Langenhagen:

Das Mittelzentrum Langenhagen erfüllt mit dem leistungsfähigen internationalen Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen eine Ergänzungsfunktion für das Oberzentrum Hannover bzw. eine oberzentrale Teilfunktion für die Gesamtregion Hannover und darüber hinaus. Der Verkehrsflughafen HannoverLangenhagen zählt zu den mittelgroßen internationalen Flughäfen Deutschlands mit einer hohen Leistungsfähigkeit und freien Kapazitäten. Der Verkehrsflughafen nimmt sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr Funktionen wahr, durch die das Oberzentrum Hannover als Wirtschafts- und Messestandort gestärkt wird. Hierdurch entwickelte sich eine Standortagglomeration bedeutender Industrieunternehmen, durch die das Oberzentrum Hannover sowie der gesamte Wirtschaftsraum bei allen zukünftigen Standortentscheidungen im europäischen Wettbewerb gestärkt wird. zu Emden, Hameln, Lingen (Ems) und Nordhorn:

Die struktur- und leistungsstarken Mittelzentren Emden, Hameln, Lingen (Ems) und Nordhorn sollen aus überregionalen strukturpolitischen Erwägungen oberzentrale Teilfunktionen für ihre jeweiligen Verflechtungsbereiche übernehmen und dazu beitragen, dass die Versorgung mit hochwertigen Angeboten und oberzentralen Einrichtungen in den peripheren ländlichen Regionen verbessert wird. Die oberzentralen Teilfunktionen dieser Mittelzentren sind folgendermaßen begründet:

Die Stadt Emden besitzt als Arbeitsort für ihren Verflechtungsraum oberzentrale Teilfunktion, ebenso verhält es sich mit der Versorgungsfunktion im Einzelhandel. Aufgrund der vorhandenen Fachhochschule ist eine oberzentrale Teilfunktion im Bildungsbereich gegeben.

Die oberzentralen Teilfunktionen in der Stadt Lingen betreffen ebenfalls den Arbeitsmarkt, die Versorgung des Verflechtungsraumes mit Angeboten des Einzelhandels sowie den Bildungsbereich.

Die Stadt Nordhorn weist als Einkaufsort und bei der Ausstattung mit Einrichtungen der klinischen Gesundheitsvorsorge oberzentrale Teilfunktionen auf.

Die Stadt Hameln besitzt in ihrer Funktion als Einkaufs- und Arbeitsort oberzentrale Teilfunktion.

Die beschriebenen Teilfunktionen sind zu sichern und zu entwickeln.

Zu Ziffer 04, Satz 5:

Der mittelzentrale Verbund mit oberzentralen Teilfunktionen Goslar, Bad Harzburg, Clausthal-Zellerfeld und Seesen entspricht den in dieser Konstellation für Niedersachsen einmaligen demographisch und geomorphologisch bedingten Herausforderungen im Harz. Er unterstützt die mit Ziffer 03 Satz 6 verfolgte Zielsetzung. Neben der Sicherung und Entwicklung tragfähiger mittelzentraler Versorgungsstrukturen übernimmt der Verbund darüber hinaus zum Teil oberzentrale Versorgungsaufgaben für den gemeinsamen Verflechtungsraum. Diese oberzentralen Teilfunktionen betreffen die Bereiche universitäre Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie das Gesundheitswesen.

Zu Ziffer 05: Raumordnerische Priorität hat der Erhalt eines engen, tragfähigen Netzes regionaler Versorgungs- und Arbeitsmarktzentren zur Sicherung einer landesweit ausgeglichenen Ausstattung und Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten, höherwertigen und spezialisierteren Dienstleistungen, industriell-gewerblichen und Dienstleistungsarbeitsplätzen sowie mit öffentlichen Verwaltungs-, Bildungs-, Gesundheits-, Sozial-, Kultur- und Sporteinrichtungen. Das Netz der Mittelzentren soll dafür die Basis bilden und eine gut erreichbare und bedarfsdeckende Versorgung der Bevölkerung im ganzen Land sichern. Dazu muss es einerseits eng und andererseits tragfähig genug sein, um als langfristiges räumliches Siedlungs- und Versorgungskonzept Gültigkeit zu haben, sich den strukturrelevanten Veränderungen anzupassen und Orientierung geben zu können für weitere private und öffentliche Investitionen.

Es ist Aufgabe der Regionalplanung, zusammen mit den Gemeinden die Standortpotenziale der Mittelzentren zu stärken und die Voraussetzungen für eine auf die Mittelzentren ausgerichtete Standort- und Entwicklungsplanung durch interkommunale Kooperation und Funktionsergänzung zu verbessern. Bei zukünftig rückläufiger Bevölkerungsentwicklung erhält die regionale Konzentration der öffentlichen und privaten Versorgungseinrichtungen auf gut erreichbare leistungsstarke Mittelzentren eine noch größere Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit und Tragfähigkeit der Siedlungs- und Versorgungsstrukturen.

Der Einstufung der Mittelzentren liegt eine Beurteilung ihrer Ausgangs- und Entwicklungsbedingungen in Abhängigkeit ihrer geografischen und verkehrlichen Lage, ihrer demographischen Entwicklungsprognose, ihrer Verflechtungen mit dem Umland und mit benachbarten Zentren sowie ihrer wirtschaftsstrukturellen Basis zu Grunde.

Neben Strukturmerkmalen zum Eigenpotenzial (Einwohner, Arbeitsplätze, Einpendler, Bevölkerungsund Wirtschaftspotenzial der umliegenden Gemeinden) und zur Infrastrukturausstattung am Standort sind auch Bindungskraft und Verflechtungsbeziehungen zu benachbarten Zentren sowie die lokale und regionale Entwicklungsdynamik zu beachten und entsprechend regional ausgerichteter Zielsetzungen auszugestalten.

Die Frage nach einer Festlegung weiterer mittelzentraler Standorte hat sich bei der Neuaufstellung des Programms auf Grund konkreter Anträge gestellt, die sorgfältig geprüft worden sind. Ebenso wie für die oberzentrale Ebene lagen der Würdigung der einzelnen Aufstufungswünsche landesbedeutsame Belange zugrunde. Hierzu gehört, dass Mittelzentren neben der eigenen grund- und mittelzentralen Versorgung auch einen nachweisbaren überörtlichen Versorgungsauftrag für die Einzugsbereiche mehrerer Grundzentren haben sollen, d.h., eine über die Grundversorgung hinausgehende Versorgungsfunktion und Zentralitätsbedeutung. Bei Anträgen von Grundzentren mit Aufstufungswunsch, denen nicht gefolgt werden konnte, werden die gesetzten Kriterien und Richtwerte für eine Einstufung als Mittelzentrum nur zu einem geringen Teil erfüllt. Häufig ist die Bevölkerungszahl in der Stadt oder Gemeinde sowie im Verflechtungsbereich zu gering. Das Arbeitsplatz- und Einzelhandelszentralität ist in der Mehrzahl der Fälle zu schwach, um eine mittelzentrale Versorgungsqualität für den Verflechtungsraum zu gewährleisten. Bei der Anbindung an das überregionale Straßen- und Schienenetz bestehen des Öfteren Defizite, insbesondere was die Ausstattung mit Bahnhöfen anbelangt. Die vorhandenen Gesundheits- und Bildungseinrichtungen sind häufig lediglich für den Eigenbedarf ausreichend. Ferner sind die tragfähigkeitsrelevanten Abstände zu benachbarten Mittelzentren und deren Vernetzung maßgebend, um eine Beeinträchtigung bestehender Zentren zu vermeiden.

Es bleibt den Trägern der Regionalplanung vorbehalten, die Aufstufungswünsche aus regionalen Erwägungen zu beurteilen, mit der Möglichkeit, Grundzentren mittelzentrale Teilfunktion zuzuweisen.

Der Gemeinde Stuhr wird die Funktion eines Mittelzentrums zugewiesen, um den strukturellen Gegebenheiten, regionalen Entwicklungsbelangen und landesplanerischen Zielen einer geordneten StadtUmland Entwicklung in Abstimmung mit dem Oberzentrum Bremen, dem Mittelzentrum mit oberzentralen Teilfunktionen Delmenhorst und den benachbarten Mittelzentren und Grundzentren Rechnung zu tragen. Mit dieser Zuweisung verbindet sich für die Gemeinde Stuhr in besonderem Maße die Aufgabe, durch die Zusammenfassung zentraler Einrichtungen und durch siedlungsstrukturelle Konzentration eine innergemeindliche funktionsfähige zentralörtliche Standortstruktur zu entwickeln und diese mit den übrigen regionalen Belangen abzustimmen. Der vorbereitenden Umsetzung dieser Erfordernisse dient der Raumordnerische Vertrag, den das Land Niedersachsen und die Gemeinde am 02.06.2006 geschlossen haben. Er ermöglicht der Gemeinde, dem aus der besonderen Entwicklung des großflächigen Einzelhandels im Gemeindegebiet erwachsenen städtebaulichen und bauleitplanerischen Handlungsbedarf zügig nachzukommen und mit den raumordnerischen Erfordernissen in Einklang zu bringen.

Ein weitergehender Regelungsbedarf auf Landesebene im Sinne einer mittelzentralen Verbundlösung wird entgegen der Forderung benachbarter Gemeinden nicht für notwendig und Ziel führend erachtet.

Denn die Forderung nach Festlegung eines mittelzentralen Verbundes resultiert im Wesentlichen aus regional begründeten Belangen einer ausgeglichenen Entwicklung aller Zentralen Orte. Dies entspricht prioritär der Aufgabe der Regionalplanung, wie die Regelungen zu 2.2 03 Satz 5 bis 7 verdeutlichen.

Durch die Regionalplanung kann eine abgestimmte Verbundlösung zwischen den Gemeinden Stuhr, Weyhe und der Stadt Syke, ggf. auch mit der Stadt Bassum erarbeitet werden, die insbesondere dem Ziel dient, die zentralörtliche Siedlungs- und Versorgungsstruktur zu verbessern.

2. 3 Entwicklung der Versorgungsstrukturen

Zu Ziffer 01, Satz 1:

Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Landes ist raumordnerischer Gestaltungsauftrag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) sowie § 2 Nr. 2 des NROG. Raumordnungspläne sollen durch Festlegungen zur räumlichen Ordnung dazu beitragen, dass die Daseins- und Versorgungsfunktionen dauerhaft in allen Teilräumen für alle Bevölkerungsgruppen in ausreichendem Umfang und in ausreichender Qualität erhalten bleiben. Dabei ist jedoch von einer stärkeren Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und einem verstärkten Engagement der Bevölkerung auszugehen, das durch entsprechende Maßnahmen unterstützt werden soll.

Zu Ziffer 01, Sätze 2 und 3:

Unter den Bedingungen des demographischen Wandels bedarf es einer regional abgestimmten Entwicklung, die in besonderem Maße auf die individuellen und strukturellen Anforderungen einzelner Altersgruppen der Bevölkerung und die Versorgungsstrukturen benachbarter Kommunen Rücksicht nimmt. Der räumlichen Zuordnung und angemessenen zeitlichen Erreichbarkeit kommt dabei wesentliche Bedeutung zu, dies gilt insbesondere für in der Mobilität eingeschränkte Bevölkerungsgruppen (Kinder, Jugendliche, Haushalte ohne PKW, ältere Menschen).

Zu Ziffer 01, Satz 4:

Die Bevölkerungsgruppe der jungen Menschen wird auf Grund der erkennbaren demographischen Veränderungen weiter abnehmen. Einrichtungen und Angebote für Kinder und Jugendliche müssen den sich veränderten Nachfragestrukturen angepasst werden. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass auch bei abnehmender Tragfähigkeit für Kinder und Jugendliche wohnortnah attraktive Lebensbedingungen erhalten bleiben und die Standortgunst für junge Familien, Kinder und Jugendliche verbessert werden soll. Die Chancen eines verstärkten Engagements der Bürgerinnen und Bürger sollen auch dazu genutzt werden, angepasste Angebote für Kinder und Jugendliche möglichst ortsnah aufrecht zu erhalten und mit vertretbarem Aufwand und sicher zu erreichen.

Zu Ziffer 02, Satz 1:

Die eigenverantwortliche Sicherung aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft gehört zur Planungshoheit jeder Gemeinde. Dies gilt in besonderem Maße für die Grund- und Nahversorgung der ortsansässigen Bevölkerung. Voraussetzung dafür sind u.a. stabile, funktionsfähige und tragfähige Standortstrukturen innerhalb der Gemeinden. Bürgerinnen und Bürger richten ihre Entscheidungen für den Verbleib oder den Zuzug u.a. an diesen Standortstrukturen aus. Dies erfordert eine verantwortungsvolle und die nachbarlichen Belange berücksichtigende Abwägung der jeweils planenden Gemeinde und Kooperationsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Versorgungs- und Erreichbarkeitsqualitäten.

Zu Ziffer 02, Sätze 2 und 3:

Bei der Sicherung und Angebotsverbesserung der Daseinsvorsorge treten zunehmend nachbarschaftliche Verflechtungen und Abhängigkeiten auf, die eine interkommunale und regionale Abstimmung geboten erscheinen lassen. Die absehbare demographische Entwicklung verlangt ebenfalls eine frühzeitige Berücksichtigung der Konsequenzen und Abstimmung in den Anpassungsmaßnahmen. Die Möglichkeiten, die Struktur und das Angebot der Daseinsvorsorge durch interkommunale Kooperation und gemeindeübergreifende Lösungen zu verbessern, sollen genutzt werden.

Zu Ziffer 03: Ziel der Raumordnung ist es, in allen Teilräumen des Landes gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und zu erhalten. Dazu zählt auch die möglichst gute Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen Angebot an Waren und Dienstleistungen des Einzelhandels in zumutbarer Entfernung vom Wohnort.

Waren, Dienstleistungen und Funktionen des Einzelhandels unterliegen erheblichen raumrelevanten marktwirtschaftlichen Veränderungsprozessen. Der anhaltend rasche Wandel bewirkt insbesondere auf grund- und mittelzentraler Ebene eine beschleunigte und tief greifende Umgestaltung der räumlichen Siedlungs- und der zentralörtlichen Versorgungsstrukturen. Daher gehört der Einzelhandel als Teil der Daseinsvorsorge in Bezug auf seine räumlichen Wirkungen zum Regelungsbereich der Raumordnung.

Die raumordnerischen Anforderungen erstrecken sich dabei in erster Linie auf die bauleitplanerische Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte, unabhängig davon, ob es sich um Angebotsplanungen oder projektbezogene Planungen handelt.