Ortsumgehung Duderstadt - Finanzierung und Planungsvarianten

Die Stadt Duderstadt hat im Haushalt Mittel für die Planung von Abschnitten der Umgehung der B 247 bereitgestellt, obwohl sie einen defizitären Haushalt hat, obwohl sie Bedarfszuweisungs kommune ist und obwohl sie nicht Baulastträger für das in Rede stehende Projekt ist. Die Planun gen für den Bau dieser neuen Straße gliedern sich in drei Verkehrseinheiten (VKE) mit unterschied lichen Planungsständen. Umstritten ist insbesondere die Trassierung der VKE 3 Ortsumgehung Duderstadt Südteil - Ortsumgehung Gerblingerode. Die hier favorisierte Vorzugsvariante mit Tunnel durch den Pferdeberg (mit der Bezeichnung „1 b modifiziert") würde das KolpingFamilienbildungszentrum in seiner Existenz bedrohen und die Beseitigung bisher unberührten Wal des in beachtlicher Größenordnung erfordern. Alternativ wäre auch eine Trassierung mit Einhau sung bzw. Deckelung entlang der alten Bahntrasse denkbar, um die Ortslage von Gerblingerode ohne zu große Beeinträchtigung zu queren. Der Entwurfsauftrag für die Aufstellung des Vorent wurfs für diesen Planungsabschnitt wurde im Juli 2006 erteilt. Der Vorentwurf soll nach Zustim mung des Bundes bis Sommer 2010 abgeschlossen werden. Das Planfeststellungsverfahren ist für 2010/2011 geplant. Verhandlungen über die Einstellung der Finanzmittel im Bundeshaushalt erfol gen erst, wenn ein unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Summe der Planungskosten, die Duderstadt vorfinanziert hat bzw. vorfinan zieren will?

2. Welche Zusagen bzw. Vereinbarungen wurden in Bezug auf die Rückzahlung vorfinanzierter Planungskosten gemacht?

3. Welche Verbindlichkeit haben diese Vereinbarungen?

4. Sieht die Landesregierung in der Finanzierung von Planungskosten für Straßenbauprojekte des Bundes, die nicht in der Baulast der jeweiligen Kommune liegen, eine freiwillige Leistung im Sinne des Haushaltsrechts?

5. Wenn nein, warum nicht?

6. Welche Auswirkungen hat dieser Vorgang auf die Bemessung und Vergabe von Bedarfszu weisungen?

7. Wie fließen diese Kosten in die Berechnung der Bedarfszuweisung ein?

8. Wo gibt es in Niedersachsen weitere Kommunen, die Planungskosten für den Straßenbaulast träger Bund oder Land vorfinanzieren?

9. Welche Nachteile hat aus der Sicht der Landesregierung die Tunnelvariante durch den Pfer deberg?

10. Wie hoch wird die Lärmbelastung im Bereich Tiftlingerode und Kolping-Familienbildungsstätte bei welchen zugrunde gelegten Trassierungsgeschwindigkeiten sein?

11. Wie viel Wald müsste für diese Trasse gerodet werden?

12. Welche Vorteile hat diese Variante nach Auffassung der Landesregierung?

13. Wie teuer ist diese Variante nach aktuellen Zahlen?

14. Welche Nachteile hat aus der Sicht der Landesregierung die Einhausung entlang der Bahn trasse in Gerblingerode?

15. Welche Vorteile hat diese Variante nach Auffassung der Landesregierung?

16. Wie teuer ist diese Variante nach aktuellen Zahlen?

Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 ist die Verlegung der B 247 von Duderstadt (nörd lich Obernfeld) bis Worbis (A 38, AS Leinefelde) in den Vordringlichen Bedarf eingestuft.

Die Maßnahme ist in Niedersachsen zwischen der B 247 nördlich Obernfeld und der Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen in drei Verkehrseinheiten unterteilt:

­ VKE 1: Ortsumgehung (OU) Duderstadt, Nordteil - OU Obernfeld und Mingerode,

­ VKE 2: OU Duderstadt, Mittelteil - OU Westerode,

­ VKE 3: OU Duderstadt, Südteil - OU Gerblingerode.

Daran schließen sich in Thüringen folgende Abschnitte an:

­ Teistungen (Landesgrenze NI/TH) - Winzigerode,

­ Winzigerode - Worbis.

Dem Land Niedersachsen obliegt in der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen auch die Planung von Bundesfernstraßenmaßnahmen. Die Straßenplanung erfolgt in gesetzlich geregelten Schritten ausgehend von der Korridorsuche sowie Variantenermittlung und -bewertung in der Li nienplanung über das Raumordnungsverfahren (ROV), die Entwurfsplanung sowie die nach dem Fernstraßengesetz (FStrG) vorgeschriebene Planfeststellung.

Für die B 247 OU Duderstadt wurde von der Bezirksregierung Braunschweig ein ROV durchge führt. In diesem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren wurden die Linienvorschläge und die Vor zugsvariante für die B 247 unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Ver bände, der Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie der Bürger geprüft und die raumbedeutsamen Aspekte der Planung diskutiert und gesamtplanerisch abgewogen.

Insgesamt wurden 13 Varianten zur Führung der verlegten Bundesstraße betrachtet. Zur Beurtei lung der Varianten wurden neben einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) auch floristisch faunistische Untersuchungen, Untersuchungen der Limnofauna sowie ein Verkehrsgutachten und ein Klimagutachten herangezogen.

Für die Verlegung der B 247 OU Duderstadt wurde als Ergebnis des ROV die Variante 1 b modifi ziert für die weitere Entwurfsplanung durch die Bezirksregierung Braunschweig am 29.05.1995 mit Auflagen und Hinweisen landesplanerisch festgestellt.

Auflagen und Hinweise erfolgten insbesondere zu

­ Optimierungen von Lage und Höhe der Trasse,

­ Ausgestaltung der Knotenpunkte,

­ Art und Umfang der Lärmschutzmaßnahmen,

­ Ausbildung und Länge des Pferdebergtunnels,

­ Ferienstätte des Kolpingwerkes.

Die Linienbestimmung gemäß § 16 FStrG für die Verlegung der B 247 erfolgte durch das Bundes ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) im Oktober 2000 zugleich für die Abschnitte in Niedersachsen und in Thüringen. Mit der Linienbestimmung wurde die landesplane risch festgestellte Variante 1 b modifiziert durch den Bund bestätigt.

Ergänzend sind gemäß den Anregungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das bei der Linienbestimmung vom BMVBW beteiligt wurde, Optimierungen der Variante 1 b modifiziert nach ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei den weiteren Planungsschritten vorzunehmen.

Weiterhin sind die Länge des Tunnels unter dem Pferdeberg, Art und Umfang der Lärmschutzmaß nahmen sowie die Ausbildung der Knotenpunkte mit dem BMVBW abzustimmen.

Für die Entwurfsplanung ist von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Ver kehr (NLStBV) für die B 247 OU Gerblingerode die Variante 1 b modifiziert mit den o. a. Auflagen, Anregungen und Hinweisen als Ergebnis der Linienplanung zugrunde zu legen.

Die Arbeiten für die Aufstellung des Vorentwurfs für die OU Gerblingerode (VKE 3) haben Anfang 2007 begonnen und sollen bis Anfang 2010 abgeschlossen werden.

Eine Vereinbarung mit der Stadt Duderstadt bezüglich der Planungskosten der OU Gerblingerode ist am 21.12.2006 unterzeichnet worden. Die Stadt übernimmt danach die Kosten bis zur Vorlage des Vorentwurfs beim BMVBS in Höhe von ca. 500 000 Euro; dem Land (NLStBV - Geschäftsbe reich Goslar) obliegt in Abstimmung mit der Stadt die Steuerung und die fachtechnische Betreuung des Planungsprojekts.

Dies vorangestellt werden die Einzelfragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1:

Eine Vorfinanzierung der Planungskosten für die OU Gerblingerode wurde mit der Stadt Duderstadt nicht vereinbart.

Zu 2: Zusagen bzw. Vereinbarungen wurden nicht gemacht (siehe Antwort zu Frage 1).

Zu 3: Entfällt.

Zu 4: Die Finanzierung von Planungskosten für Straßenbauprojekte, die nicht der Straßenbaulast der je weiligen Kommune unterliegen, stellen schon vor dem Hintergrund der fehlenden gesetzlichen Ver pflichtung, nicht nur haushaltsrechtlich, eine freiwillige Leistung dar.

Zu. 5:

Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Zu 6: Direkte Auswirkungen auf die Bemessung einer evtl. zu bewilligenden Bedarfszuweisung ergeben sich nicht. Das Haushaltsgebaren der antragstellenden Kommune wird aber im Rahmen der An tragsprüfung einer Gesamtbewertung unterzogen. Hierbei werden auch sämtliche freiwillig wahrge nommene Aufgaben kritisch beleuchtet. Der Antragsteller gilt nur dann als bedarfszuweisungswür dig, wenn das Gebot zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit insgesamt uneingeschränkt beachtet wurde.