Kinderbetreuung

Einrichtung eines Eltern-Kind-Arbeitszimmers: Mit der Einrichtung eines ElternKind-Zimmers im Unternehmen können Eltern ihre Kinder selbst am Arbeitsplatz betreuen, wenn die „normale" Betreuung nicht funktioniert.

Ferienbetreuung organisieren: Die Unternehmen können entweder Angebote von professionellen Anbietern von Ferienprogrammen vermitteln oder selbst Angebote organisieren (vgl. als Beispiel die Ferienbetreuung des Hessischen Rundfunks, Kapitel D.I.2.3.4 in diesem Abschnitt).

Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten: Unternehmen können sich generell oder auch in Ausnahmefällen, wie z. B. bei Mehrarbeit, Dienstreisen oder Fortbildungen, an den Kinderbetreuungskosten beteiligen.

Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs

In der Elternzeit ist es sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig, Kontakt zu halten. Ein gutes Verhältnis zum Unternehmen und entsprechende Rahmenbedingungen fördern zudem einen früheren Wiedereinstieg in das Berufsleben.

Die Einbindung in das Informationsnetz des Unternehmens erleichtert den Wiedereinstieg in den Berufsalltag.

Fort- und Weiterbildung während der Elternzeit halten das Wissen auf dem aktuellen Stand und fördern den Kontakt zum Unternehmen.

Geldwerte Leistungen und Zuschüsse Geldwerte Leistungen und Zuschüsse gehören bereits in vielen Unternehmen zu den familienunterstützenden Maßnahmen. Zu nennen sind z. B.

Geburtsbeihilfen,

Zuschüsse zum Familienurlaub,

Berücksichtigung der Elternzeit bei betrieblichen Altersbezügen und Sozialleistungen und

Kinderbetreuungszuschüsse.

Familienbewusstsein in der Mitarbeiterführung

Die Führungskräfte im Unternehmen sollten in ihrer Funktion familienbewusst agieren.

Dazu gehört, dass sie beispielsweise Besprechungen in den Kernzeiten und nicht in die Abendstunden legen. Darüber hinaus sollten sie selbst als Vorbild eine Balance zwischen Familie und Beruf suchen. Das Unternehmen kann ein solches Verständnis fördern, indem es die Führungskräfte auch nach dem Kriterium „Unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie" beurteilt und dieses Kriterium direkt an variable Gehaltsbestandteile koppelt.

Das Bewusstsein für die Familienaufgaben der Mitarbeiter sollte sich dabei sowohl auf die Mitarbeiterinnen als auch auf die Mitarbeiter mit Fürsorgeaufgaben erstrecken.

Oftmals wird bisher „die Arbeitszeitreduzierung von Männern, damit auch Vätern, ... im Betrieb als unpassend empfunden; familiale Verpflichtungen werden nicht als legitimer Grund anerkannt." (BMFSFJ 2006g: 235). Hier besteht ein dringender Gestaltungsbedarf.

Servicedienstleistungen für Familien

Eine weitere Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten, bietet sich im Bereich der familien- und haushaltsnahen Dienstleistungen an. Um den Beschäftigten möglichst viel freie Zeit mit ihrer Familie zu ermöglichen, kann das Unternehmen mit Dienstleistern kooperieren. Dieses Angebot ist für den Arbeitgeber kostenneutral, während die Mitarbeiter zeitlich entlastet werden.

Analyse: Familie, Soziales, Gesundheit und Gesellschaft

Familienbezogene und haushaltsnahe Dienstleistungen

Eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann nur gelingen, wenn Familien Unterstützung bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Familienaufgaben erfahren (vgl. BMFSFJ 2006d). Neben der institutionellen Kinderbetreuung sind hier insbesondere familienbezogene und haushaltsnahe Dienstleistungen zu nennen. Durch die Förderung dieser Dienstleistungen sollen die Familien, deren Alltag häufig von Zeitknappheit und spezifischen Belastungen geprägt ist, entlastet werden.

Eine befristete Förderung der familienbezogenen Dienstleistungen ist wichtig, damit sich der Markt zunächst überhaupt entwickeln kann (vgl. SCHUPP, SPIEß, WAGNER 2006: 51-52). Nur so ist es möglich, in Konkurrenz zur Schwarzarbeit zu treten, die die Nachfrage in diesem Bereich bislang hauptsächlich befriedigt. Eine Hilfe von Land und Kommunen könnte beispielsweise eine Anschubfinanzierung in Form von subventionierter Beschäftigung, speziellen Gründerdarlehen oder speziellen Steuervergünstigungsanreizen sein.

Dabei bedarf es aufgrund der Vielfalt der familienbezogenen Dienstleistungen auch einer differenzierten Förderung (vgl. SCHUPP, SPIEß, WAGNER 2006: 48). Diese sollte so ausgerichtet sein, dass flexible, auf die familiäre Situation zugeschnittene Dienstleistungsangebote entstehen können. Vor allem familienunterstützende Humandienstleistungen wie die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen müssen zudem bestimmten Qualifikationen genügen. Die Qualität sollte daher durch die Einführung von Kontrollen gesichert werden.

Praxisbeispiele zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

In der Praxis gibt es bereits zahlreiche Beispiele, die auf eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zielen. Die im Folgenden aufgeführten Lösungen sollen zur Anregung dienen.

Vermittlung von individuellen Betreuungslösungen als ein Angebot für Arbeitgeber (Familienservice Weser-Ems e.V.)

Mit der Gründung des Familienservices Weser-Ems im Jahr 1997 wurde die Idee der Familienservicebüros, die seit 1991 bundesweit in Großstädten entstanden, auf den ländlichen Raum übertragen. Der Landkreis Leer als Initiator wollte so einen neuen Weg in der Frauenförderung beschreiten, der zugleich unter der Prämisse des gleichberechtigten Miteinanders von Wirtschafts- und Familienpolitik steht.

Träger des Vereins ist nicht allein der Landkreis Leer, sondern von Anfang an wurde bewusst ein größerer regionaler Einzugsbereich gewählt. Zu den 22 Vereinsmitgliedern gehören viele Nachbarkommunen des Landkreises Leer, sodass der Familienservice im gesamten Weser-Ems-Raum agieren kann.

Aber auch größere Arbeitgeber konnten als Mitglieder gewonnen werden, wie z. B. die EWE AG in Oldenburg.

Seit 2001 bis Ende 2007 unterstützt das Land den Familienservice in Ausnahme zu den geltenden Richtlinien mit einer halben Personalstelle, die bei der Koordinierungsstelle Frauen und Beruf in Leer angesiedelt ist. Bis 2004 erhielt er außerdem eine Förderung des Landkreises Leer.

Die Bemühungen, private Haushalte als Arbeitgeber zu stärken, waren ­ gemessen an den Erwartungen ­ bislang nicht sehr erfolgreich. Insbesondere die niedrigeren Schwarzmarktpreise verhindern eine erfolgreiche Marktentwicklung im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Zukünftig kann aber von einer steigenden Nachfrage ausgegangen werden (zunehmende Frauenerwerbstätigkeit, steigender Anteil von Pflegebedürftigen etc.) (vgl. SCHUPP, SPIEß, WAGNER 2006: 51-52).

Weitere Informationen unter www.kinderbetreuung.com.

Gemeinde Moormerland, Gemeinde Ostrhauderfehn, Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Westoverledingen, Landkreis Aurich, Landkreis Emsland, Landkreis Leer, Landkreis Oldenburg, Samtgemeinde Bunde, Samtgemeinde Hesel, Stadt Leer, Stadt Emden, Stadt Oldenburg

Schwerpunkt des Familienservices ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die insbesondere durch die Vermittlung von qualifizierter Kinder- und Seniorenbetreuung verfolgt wird. Dahinter steht der Gedanke, dass erst wenn eine hochwertige Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gesichert ist, Eltern (bzw. pflegende Angehörige) sich auf ihre eigene Berufstätigkeit konzentrieren können. Davon profitieren nicht zuletzt die Unternehmen.

Daher wendet sich der Verein direkt an die regionalen Unternehmen und bietet ihnen gegen eine Vermittlungsgebühr von 205 Euro individuelle Betreuungslösungen für ihre Mitarbeiter an. Diese Zahlung ist für die Unternehmen eine zusätzliche Lohnleistung mit dem Ziel, ihre Beschäftigten langfristig zu binden. Darüber hinaus zahlen einige Unternehmen einen Zuschuss für die laufenden Betreuungskosten; diese können sie steuerlich absetzen.

Voraussetzung dafür, dass Firmen die Vermittlungsleistung in Anspruch nehmen, ist der Nachweis von Qualitätsstandards. 2001 hat der Familienservice als erstes Unternehmen dieser Art in Deutschland das Zertifikat für die Vermittlung dieser Dienstleistungen erworben. Mit regelmäßigen Prüfungen werden die Qualitätsstandards in der Vermittlung kontrolliert.

Bisher konnten über 90 regionale Arbeitgeber von dem Konzept überzeugt werden.

Insbesondere Dienstleistungsunternehmen kaufen die Dienstleistung des Familienservices für ihre Mitarbeiter ein. Aber auch viele Handwerksunternehmen zählen zu den Kunden; denn in Kleinstunternehmen fällt ein Ausfall oder die Kündigung eines Mitarbeiters stark ins Gewicht.

Das Dienstleistungsangebot umfasst die Vermittlung von

Kinderbetreuung

- Tagesmütter, die ganztägig oder stundenweise Kinder im eigenen Haushalt betreuen.

- Kinderfrauen, die ganz- oder halbtags, stundenweise, einmalig oder längerfristig für Kinder jeden Alters, vom Baby bis zum Schulkind, die Betreuung übernehmen. Die Kinderfrau kommt in das Haus/die Wohnung und betreut dort die Kinder.

- Notmütter stehen in Notfällen (Erkrankung der Tagesmutter / des Kindes) sofort zur Verfügung und betreuen die Kinder und den Haushalt.

- Babysittern und Au Pairs

Seniorenbetreuung

Haushaltshilfen

Integrationsbetreuung: Integrationshelferinnen betreuen Kinder mit Behinderungen, die Regelschulen besuchen.

Zurzeit konzentriert sich die Nachfrage auf die Vermittlung von Kinderbetreuung, während die Vermittlung von Seniorenbetreuung und Haushaltshilfen noch nicht stark nachgefragt wird. Das Dienstleistungsangebot setzt die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der vermittelten Personen voraus, die der Familienservice durch einen festen Stamm von Dozentinnen und Dozenten anbietet. Die Qualifizierungen bauen z. B. auf den Masterplänen des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) und des Deutschen Tagesmüttervereines auf.