Mangel an Rechtspflegern oder ungleiche Verteilung?

Bei verschiedenen Gerichtsbesuchen wurde darüber informiert, dass es einen Mangel an ausgebildeten Rechtspflegern gibt, zumindest bei den Gerichten im Bereich Weser-Ems bzw. im Bereich des OLG Oldenburg.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Rechtspfleger gibt es in den einzelnen OLG-Bezirken in Niedersachsen (bitte nach Bezirken getrennt aufführen)?

2. Wie viele Rechtspfleger gibt es bei den einzelnen Gerichten im OLG-Bezirk Oldenburg (bitte die Gerichte einzeln aufführen)?

3. Wie viele Rechtspflegerstellen sind an welchen Gerichten in Niedersachsen unbesetzt?

4. Wie viele Rechtspfleger sind für Niedersachsen zurzeit in der Ausbildung? Wie viele werden im Jahr 2008 fertig?

5. An welchen Gerichten sollen sie dann eingesetzt werden?

Die Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern im gehobenen Justizdienst erfolgt bedarfsorientiert. Hierzu werden im Herbst jeden Jahres die Mittelbehörden gebeten, die Zahl der im nächsten Jahr einzustellenden Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter zu ermitteln. Dabei berücksichtigen die Mittelbehörden die zu erwartenden Zu- und Abgänge im gehobenen Justizdienst entweder anhand konkreter Erkenntnisse (z. B. bekannter Altersabgänge oder Eintritte in die Freistellungsphase der Altersteilzeit) oder anhand von Schätzungen. U. a. wird auch die Zahl der zu erwartenden Abgänge infolge Elternzeit und Beurlaubungen aus familiären Gründen geschätzt.

Mit der bedarfsorientierten Ausbildung soll verhindert werden, dass mehr Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet werden als Übernahmemöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2:

Zur Beantwortung der Frage nach der Zahl der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in den einzelnen OLG-Bezirken und bei den einzelnen Gerichten im OLG-Bezirk Oldenburg nehme ich auf die beigefügte Anlage 1 (Stand: 31.12.2006) Bezug.

Aus Gründen der Vollständigkeit habe ich auch die Zahl der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Bereich der Generalstaatsanwaltschaften mit aufgenommen.

Zu 3: Die Zahl der bei den einzelnen Gerichten in Niedersachsen derzeit unbesetzten Rechtspflegerstellen ergibt sich aus der anliegenden Anlage 2.

Auch hier habe ich der Vollständigkeit halber die entsprechenden Daten für die Staatsanwaltschaften mit aufgenommen.

Die in der Übersicht aufgeführten Stellen(anteile) sind zum größten Teil infolge Mutterschutz, Elternzeit oder Beurlaubung sowie Teilzeitbeschäftigung der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers unbesetzt. Dabei handelt es sich um befristete Vakanzen, die gemäß Abschnitt 5.2 der Richtlinien für die Haushaltsführung im personalwirtschaftlichen Bereich (RdErl. d. MF vom 15.12.2006, Nds. MBl. 2007, 47) in Verbindung mit Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen zu den Personalausgaben für das Haushaltsjahr 2007 für die zurückkehrenden Beamtinnen und Beamten grds. frei zu halten sind und damit nicht auf Dauer besetzt werden können.

Im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Oldenburg werden darüber hinaus bereits jetzt 8,5

Stellen für die im Herbst 2008 zur Prüfung anstehenden Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter bereitgehalten.

Auch in den übrigen Gerichtsbezirken werden im weiteren Verlauf des Jahres 2008 Stellen durch Pensionierung u. ä. frei, die für die Anwärterübernahme genutzt werden.

Ein über längere Zeit bestehendes Ungleichgewicht bei der Zahl freier Rechtspflegerstellen wird bei Bedarf durch bezirksübergreifende Stellenumsetzungen ausgeglichen.

Zu 4: Derzeit befinden sich insgesamt 208 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter für Niedersachsen in der Ausbildung.

Hiervon stehen 75 im nächsten Jahr zur Abschlussprüfung an.

Zu 5: An welchen Gerichten die erst in 10 Monaten zur Prüfung anstehenden Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter des Prüfungsjahrganges 2008 eingesetzt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden.

Der Einsatz der Rechtspfleger/innen erfolgt bedarfsorientiert auf Grundlage der Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y sowie unter Berücksichtigung der im Einsatzzeitpunkt bekannter Ab- und Zugänge (z. B. Altersabgänge, Teilzeitbeschäftigungen, Elternzeiten, Beurlaubungen, Rückkehrerinnen und Rückkehrer). Ziel der Einsatzplanung und der Verteilung der geprüften Anwärterinnen und Anwärter durch die Mittelbehörden ist es, eine möglichst gleichmäßige Geschäftsbelastung bei allen Gerichten im jeweiligen Geschäftsbereich zu erreichen.