Zum Juni 2007 ist der Konsum von spirituosenhaltigen Alkopops weiterhin rückläufig

Insbesondere die in dem Gesetz verankerte Sondersteuer auf branntweinhaltige Alkopops führte zu einer deutlichen Reduzierung des Konsums in dieser Altersgruppe. Eine Substitution durch andere alkoholische Getränke hatte nicht stattgefunden.

Vor der Erhebung der Sondersteuer im August 2004 tranken 28 % aller 12- bis 17-Jährigen mindestens einmal im Monat spirituosenhaltige Alkopops. Nach der Einführung des Alkopopsteuergesetz, wonach alkoholhaltige Süßgetränke einer Sondersteuer unterliegen, sank die Zahl der Konsumenten im Jahr 2005 auf 16 % und hat sich etwa halbiert. Der Rückgang war sowohl bei weiblichen als auch männlichen Jugendlichen zu verzeichnen. Die Jugendlichen nannten als Hauptgrund für diese Entwicklung die Preiserhöhung und die breite Diskussion um Alkopops.

Zum Juni 2007 ist der Konsum von spirituosenhaltigen Alkopops weiterhin rückläufig. Sie wurden von 10 % aller 12- bis 17-Jährigen mindestens einmal im Monat getrunken. Allerdings ist nach den Ergebnissen einer BZgA-Repräsentativuntersuchung 2007 der Alkoholkonsum bei Jugendlichen - nach einem Rückgang zwischen 2004 und 2005 - wieder deutlich angestiegen. Im Wesentlichen ist dies auf eine Zunahme im Trinken von Bier, BierMixgetränken und von Spirituosen zurückzuführen. Dieser Anstieg ist besonders auffällig bei den 16- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen. Sowohl bei den Jungen als auch bei den Mädchen nimmt die Bereitschaft zu, innerhalb kürzerer Zeit mehr als fünf Gläser alkoholischer Getränke zu trinken. Dies auch als „Binge Drinking" bezeichnete Verhalten ist ein Indikator für riskanten Alkoholkonsum. (BMG Drogen und Sucht, Homepage 2007)

Nach bekannt gewordenen Vorfällen von exzessivem Rauschtrinken und einer Vielzahl von Flatrate-Angeboten, auch in Niedersachsen, wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft durch den Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht" am 24.05.2007 ein Beschluss zum Thema „Koma-„bzw. „Flatrate-Partys" gefasst. „Danach sind nach geltendem Recht Veranstaltungen mit „Flatrate-Angeboten" für alkoholische Getränke unzulässig, die erkennbar auf die Verabreichung von Alkohol an Betrunkene abzielen. Bereits im Vorfeld kann die Bewerbung entsprechender Veranstaltungen verboten werden, da die Annoncierung solcher Veranstaltungen ein klares Indiz für die Abgabe von Alkohol an Betrunkene nach den bestehenden Regelungen darstellt. Die Durchführung solcher Veranstaltungen kann zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen. Diese Regelungen sind im bestehenden Gaststättengesetz in den §§ 4 ff. vorgesehen und können angewendet werden." (BMG Drogen u Sucht, Pressemitteilung 06.06.2007). Darüber hinaus bietet § 7 Jugendschutzgesetz der Kommune die Möglichkeit, dem Veranstalter unter Strafandrohung aufzugeben, dass er Jugendlichen die Anwesenheit wegen Gefährdung untersagt. In schweren Fällen kann eine Gewerbeuntersagung und auch die Rücknahme der Gaststättenkonzession erfolgen.

So kann durch die kommunalen Behörden die Vorstellung des Gesetzgebers umgesetzt werden, dass durch die Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums und der Auslegung des Gastsstättengesetzes der Zunahme des Alkoholkonsums durch Jugendliche entgegen gewirkt wird.

Niedersächsische Kommunen haben daraufhin bereits Flatrate-Partys erfolgreich unterbunden.

IV.5 Drogen- und Suchtbekämpfung durch Justiz und Polizei

Im Bereich der repressiven Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität arbeiten die niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden regelmäßig im Rahmen von Ermittlungsverfahren einzelfallabhängig länder- und staatenübergreifend mit den zuständigen Stellen anderer Bundesländer und Staaten zusammen. Der Schwerpunkt der grenzüberschreitenden Kooperation liegt innerhalb Europas. Es kommt jedoch - soweit der Rechtshilfeverkehr in Strafsachen eröffnet ist - immer wieder auch zu fallbezogener Zusammenarbeit mit außereuropäischen Staaten. Dabei bilden Staaten, in denen Drogen hergestellt werden oder die als Drehscheiben des Handels dienen, naturgemäß die Schwerpunkte. Darüber hinaus finden einzelfallunabhängige Arbeitstreffen statt; eine generelle, gute Vernetzung ist gewährleistet.

IV.5.1 Kooperation zwischen den deutschen Bundesländern

Die Verfahrensweisen im Rahmen der Kooperation zwischen den deutschen Bundesländern bei der Bekämpfung des nationalen und internationalen Drogenhandels stellt sich wie folgt dar: Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER) Gemeinsame Ermittlungen von Zoll und Polizei in sogenannten Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER) dokumentieren praktisch die Zusammenarbeit einer Bundesbehörde und der Landespolizei. In Niedersachsen bestehen drei GERen (LKA Niedersachsen, Osnabrück, Oldenburg). Die GER im LKA Niedersachsen ist eine seit 1990 auf Dauer angelegte Organisationseinheit des LKA Niedersachsen und des Zollfahndungsamtes Hannover, die paritätisch mit Personal der Landespolizei und des Zollfahndungsdienstes besetzt ist.

Der Aufgabenbereich der GER umfasst die Ermittlung von Delikten der schweren und international organisierten Rauschgiftkriminalität („Ermittlungen in schwierigen oder besonders gelagerten kriminalpolizeilichen Einzelfällen von überregionaler oder sonst herausgehobener Bedeutung"). Rauschgiftleitertagung (RLT)

Die RLT ist der Kommission Organisierte Kriminalität (KOK) unterstellt. Die Tagung findet anlassbezogen (ca. einmal im Jahr) statt. Teilnehmer sind das BKA, die jeweiligen Rauschgiftleiter der Landeskriminalämter sowie Vertreter der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität in Frankfurt, des Zolls und der Bundespolizei.

Ständige Arbeitsgruppe Rauschgift (StAR) Anlassbezogen (ca. einmal im Jahr) tagt die StAR als internationales Expertengremium. Im Jahr 2007 wird die 107. Sitzung stattfinden. Ausrichter ist das BKA, Teilnehmer sind das BKA, die jeweiligen Rauschgiftleiter der Landeskriminalämter sowie Vertreter der staatsanwaltlichen Zentralstelle für Betäubungsmittelkriminalität in Frankfurt, des Zolls und der Bundespolizei sowie Vertreter von/aus Europol, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Schweiz, Österreich, Dänemark, Tschechische Republik, Slowakische Republik, unregelmäßig Frankreich und Polen sowie die USA (Drug Enforcement Administration/DEA). Rauschgiftsachbearbeitertagung Einmal jährlich findet mit fast 100 Teilnehmern die Rauschgiftsachbearbeitertagung statt.

Ausrichter ist das LKA Niedersachsen. Neben niedersächsischen Rauschgiftsachbearbeitern der Polizei sind Teilnehmer aus den angrenzenden Bundesländern und den Niederlanden vertreten.

Arbeitstagung „Kriminalitätsrouten" für Polizeidienststellen im Bereich der Bundesautobahnen zum Thema deliktübergreifende Schwerkriminalität

Vom Ansatz ausgehend, dass insbesondere in den Phänomenbereichen der organisierten Kriminalität überregionale Verkehrsverbindungen für Straftäter eine wesentliche Rolle spielen, wurde in 2004 und 2005 die o. g. Tagung durch das LKA Niedersachsen durchgeführt.

Unter den fast 70 Teilnehmern waren u. a. Vertreter der niederländischen Polizei, der Autobahnpolizei Detmold und Münster (Nordrhein-Westfalen), der Autobahnpolizei Schleswig und Scharbeutz (Schleswig-Holstein), der Autobahnpolizei Baunatal (Nordhessen), des Zolls und der Bundespolizei.

Arbeitstreffen aus besonderem Anlass

Soweit neue Kriminalitätsformen eine Zusammenarbeit erfordern, wird dieses auch praktisch umgesetzt.