Autobahnauffahrten an der ehemaligen Autobahnraststätte Seesen (A 7)

Im April dieses Jahres hatte der Kreisfeuerwehrverband Northeim alle politisch Verantwortlichen schriftlich darauf hingewiesen, dass nach dem Rückbau der Flächen an der ehemaligen Autobahnraststätte Seesen am 16. April 2007 die beiden internen Auffahrten, in unmittelbarer Nähe der Ortschaft Ildehausen, gesperrt wurden. Diese Auffahrten hatten und haben eine hohe Bedeutung für Rettungseinsätze in den beiden angrenzenden Landkreisen. Für eine Übergangszeit haben die Schwerpunktfeuerwehren in diesen Bereichen, nach Intervention durch den Kreisfeuerwehrverband Northeim, noch Schlüssel für die jetzt vorhandenen Schranken ausgehändigt bekommen. Spätestens mit der Erweiterung der A 7 auf sechs Spuren stehen dann diese Auffahrten überhaupt nicht mehr zur Verfügung.

Auf diesen Sachverhalt habe ich den Wirtschaftsminister und den Innenminister mit Schreiben vom 2. Mai 2007 hingewiesen und um entsprechende Korrektur der Entscheidung gebeten. In der Folgezeit haben sich auch andere politische Interessenvertreter mit der gleichen Zielrichtung an die Landesregierung gewandt, und der Northeimer Kreistag hat darüber hinaus folgenden Beschluss gefasst: „Der Landkreis Northeim fordert die Niedersächsische Landesregierung auf, die bisherigen Auffahrten an der ehemaligen Autobahnraststätte Seesen als sogenannte Notauffahrten für Rettungskräfte zu erhalten. Die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist von den zuständigen Landesministerien entsprechend anzuweisen." Ungeachtet dieser parteiübergreifenden Interventionen hatte mir der Wirtschaftsminister mit Schreiben vom 30. Juni 2007 u. a. mitgeteilt, dass am 17. April 2007 ein zwischenzeitlich rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss ergangen ist. Diese Entscheidung stellt für alle Beteiligten bindendes Recht dar. Die zu erwartenden Umbauarbeiten werden vorwiegend 2008 durchgeführt. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird die Rettungsdienste über die zeitliche Disposition zum gegebenen Zeitpunkt unterrichten. Den Erfordernissen der Rettungsdienste wurde damit ausreichend Rechnung getragen. Ferner stellte der Minister in seinem Schreiben fest: „Diese Zufahrtsmöglichkeit war ursprünglich nur zur Versorgung der Tank- und Rastanlage gedacht. Im Laufe der Zeit hat sie sich aber unrechtmäßig als Schleichweg für Kraftfahrer und auch zur gelegentlichen Nutzung durch Rettungsfahrzeuge ausgeweitet."

Auf einer Veranstaltung am 28. September 2007 erklärte nunmehr der Ministerpräsident, dass er in der Angelegenheit mit Bundesverkehrsminister Tiefensee sprechen wolle und führte weiter aus: „Ein solches Problem zu lösen, dürfte nicht so kompliziert sein, wenn unter Umständen nach Unfällen auf der Autobahn dadurch Leben gerettet werden könnten."

Damit steht der Ministerpräsident zwar im Einklang mit allen örtlichen Akteuren, jedoch im Widerspruch zum Handeln seiner Regierung und zu den Aussagen sowohl seines Wirtschafts- als auch seines Innenministers.

Dieses vorausgestellt, frage ich die Landesregierung:

1. Sind die Aussagen im Brief des Wirtschaftsministers vom 30. Juni 2007 an mich zutreffend?

2. Welche Möglichkeiten hat der Ministerpräsident über die Möglichkeiten des Wirtschaftsministers hinaus, den rechtlich bindenden Planfeststellungsbeschluss vom 17. April 2007 im Interesse der Sache zu umgehen?

3. Falls vorausgegangene Frage verneint wird, welche anderen Möglichkeiten hat der Ministerpräsident, die Öffnung der Autobahnauffahrten dennoch beizubehalten, und warum wurde diese Möglichkeit von seinen mehrfach angesprochenen Landesministern nicht bereits genutzt?

4. Worauf stützt sich die Feststellung des Wirtschaftsministers, dass es sich bei der Zufahrtsmöglichkeit um einen unrechtmäßigen „Schleichweg" gehandelt hat?

5. Ist dem Wirtschaftsminister bekannt, dass dieser unrechtmäßige „Schleichweg" seit Jahrzehnten mit offiziellen Ortsbeschilderungen und Auf- und Abfahrtsbeschilderungen ausgewiesen ist, die vermutlich durch die zuständigen Straßenbaulastträger aufgestellt wurden?

6. Ist nach den Aussagen des Ministerpräsidenten verbindlich davon auszugehen, dass die Autobahnauffahrten auch zukünftig für Rettungskräfte zur Verfügung stehen und in den beabsichtigten Ausbau der A 7 integriert werden?

7. Wann ist mit den vorgesehenen Baumaßnahmen an der A 7 zu rechnen?

Der ca. 8 km weiter südlich gelegene ehemalige Standort Seesen soll nunmehr beidseitig zu einer unbewirtschafteten PWC-Anlage umgebaut werden. Bereits abgebrochen sind die ehemaligen Tankstellen und die Raststätten. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat auf den verbleibenden Flächen Parkplätze für PKW, LKW und Busse eingerichtet und kommt damit dem hohen Bedarf insbesondere an LKW-Stellflächen nach.

Im Rahmen des Umbaukonzepts wird nach fernstraßenrechtlicher Maßgabe auch die ehemals als Beschickerzufahrt dienende rückwärtige Erschließung über die Kreisstraße 62 beseitigt. Gemäß § 1 (3) des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) sind Bundesautobahnen (BAB) für Zu- und Abfahrten mit besonderen Anschlussstellen auszustatten. Nur über Anschlussstellen, die im Rahmen eines Rechtsverfahrens gewidmet sowie verkehrsgerecht gebaut und ausgeschildert worden sind, besteht die Möglichkeit, vom untergeordneten Straßennetz auf die BAB zu gelangen.

Über die vorgesehenen Veränderungen der rückwärtigen Anschlüsse sind die Träger öffentlicher Belange ausführlich unterrichtet worden. So wurde im Nds. Ministerialblatt Nr. 13/2006 mit Datum vom 16.03.2006 bekannt gegeben, dass durch den Rückbau der Tank- und Rastanlage Seesen die Beschicker-Zufahrten nicht mehr benötigt und deshalb mit Wirkung vom 31.03.2006 geschlossen und mit Schranken versehen werden.

Für den Umbau der Rastanlage zu einer PWC-Anlage ist ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden. Die Pläne haben öffentlich für jedermann einsehbar ausgelegen. Es hat ein Erörterungstermin stattgefunden, in dem auch Einwendungen und Hinweise aus dem Rettungswesen u. a. mit der Forderung zur Aufrechterhaltung einer rückwärtigen Anbindung vorlagen und erörtert wurden. In Kenntnis der örtlichen Situation hat die Planfeststellungsbehörde in ihrem Planfeststellungsbeschluss vom 17.04.2007 nach eingehender Prüfung und Abwägung entschieden, dass die vorhandenen rückwärtigen Anbindungen im Zuge des Ausbaus zu beseitigen und zu rekultivieren sind und hat dazu im Planfeststellungsbeschluss folgendes ausgeführt: „Die Planfeststellungsbehörde ist der Auffassung, dass die Notfalleinsätze von der zuständigen Einsatzstelle so organisiert werden können, dass die Auffahrt auf die A7 über die nächstgelegene Anschlussstelle der betreffenden Richtungsfahrbahn durch die nächstgelegene entsprechend ausgerüstete Feuerwehr/Rettungswagen erfolgt und so Umwegfahrten im möglichen Umfang vermeidbar sind."

Der nicht beklagte Planfeststellungsbeschluss ist seit dem 15.06.2007 rechtskräftig.

Vor diesem Hintergrund erörterten bereits am 28.08.2007 in der PD Göttingen Vertreter des Niedersächsischen Innenministeriums und der Polizeidirektionen Braunschweig und Göttingen die Auswirkungen des Rückbaus der Flächen an der ehemaligen Autobahnraststätte Seesen mit Feuerwehrführungskräften der Landkreise Goslar und Northeim. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass durch Veränderungen der bisherigen Ausrückebereiche und einer entsprechenden Anpassung der Alarm- und Ausrückeordnung erhebliche Verlängerungen in den Eintreffzeiten der Feuerwehren für Brandbekämpfung und technische Hilfeleistungen kleineren Umfangs nicht zu befürchten sind.

Die Abänderung des Planfeststellungsbeschlusses wäre nur angesichts neuer gewichtiger Gründe im Rahmen eines Planänderungsverfahrens möglich, so auch die Aussage von Herrn BM Wolfgang Tiefensee vom 09.11.2007 auf ein diesbezügliches Schreiben von Herrn MP Christian Wulff.

Es wäre somit Aufgabe der betroffenen Kommunen gegenüber der Planfeststellungsbehörde eine neue Argumentation zu entwickeln, die seinerzeit im Abwägungsprozess des abgeschlossenen Verfahrens noch nicht erkennbare Sachverhalte aufzeigt. Dies wäre bis Ende Februar möglich, da danach die Ausschreibung der Bauarbeiten terminiert ist. In der Angelegenheit hat deshalb die Landesregierung die betroffenen Landräte und Bürgermeister zu einem Gespräch am 05.02. eingeladen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Die Aussagen des Wirtschaftsministers im Schreiben vom 30.06.2007 sind nach wie vor zutreffend.

Nur neue gewichtige Gründe, die im Abwägungsprozess des abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens noch nicht berücksichtigt wurden, können ein Planänderungsverfahren bedingen.

Zu 4 und 5: Zu- und Abfahrten auf/von Autobahnen sind nur über Anschlussstellen im fernstraßenrechtlichen Sinne zulässig. Die im März 2007 abmontierte wegweisende Beschilderung im untergeordneten Netz basiert auf einer in der Vergangenheit liegenden Entwicklung. Eine diesbezügliche verkehrsbehördliche Anordnung hat es nicht gegeben. Die vom Bund geforderte generelle Schließung rückwärtiger Zufahrten für unbewirtschaftete Rastanlagen wird mit der Änderung vollzogen.

Zu 6: Anschlussstellen, die die straßenrechtlichen Kriterien erfüllen, bleiben grundsätzlich erhalten. Es besteht keine Absicht, im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der A7 z. B. die benachbarten Anschlussstellen „Echte" und „Seesen" in ihren Funktionen als Auf- und Abfahrten zur Autobahn einzuschränken.

Zu 7: Zurzeit werden die Vorbereitungen für die Erstellung von Vorentwürfen für den 6-streifigen Ausbau im Bereich Seesen getroffen. Nach der gegenwärtigen Disposition für den 6-streifigen Ausbau des gesamten Abschnittes zwischen dem Autobahndreieck Salzgitter und Göttingen ist ein Planfeststellungsbeschluss im Bereich Seesen frühestens in fünf Jahren zu erwarten. In welchem Umfang dann Haushaltsmittel zur Baudurchführung zur Verfügung stehen, kann gegenwärtig nicht beantwortet werden.