Die heutige Kataster und Vermessung Bremen ist die letzte Einheit die nach Paragraph 26 Absatz

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Liess.

Abg. Liess (SPD): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetz diskutieren wir gewissermaßen einen Abschluss in der bremischen Geschichte der Gründung der Eigenbetriebe.

Die heutige Kataster und Vermessung Bremen ist die letzte Einheit, die nach Paragraph 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung betrieben wird, und nun soll dieser Schritt gemacht werden, Kataster und Vermessung in den Paragraphen 26 Absatz 2 zu überführen. Das bedeutet einerseits, dass hier die Einheitlichkeit für alle Eigenbetriebe im Land Bremen hergestellt wird und zum anderen der Betrieb seine Selbständigkeit bekommt, und zwar insbesondere dadurch, dass nun die Verantwortung für Personal, Wirtschaftsführung und Organisation dem Betrieb übertragen wird. Nach meinem Dafürhalten haben wir es dann tatsächlich erst mit einem richtigen Betrieb zu tun und sind einen Schritt weiter in der Frage der Verwaltungsreform, indem wir Fach- und Ressourcenverwaltung zusammenbringen.

Es stellt sich, und das ist in der Baudeputation in der Vorberatung schon deutlich geworden, aber auch die Frage, inwieweit denn ein solcher Betrieb tatsächlich lebensfähig ist. Dies ist sicherlich eine der Kernfragen, gerade auch bei der Gründung dieses Betriebes. Wesentlich erscheint mir, dass unbeschadet der bereits heute bestehenden Aufgaben weitere Aufgaben hinzutreten werden. Dazu gehört zum einen, dass wir eine Umwandlung in eine Landesgesellschaft vornehmen, das bedeutet, dass auf den neuen Eigenbetrieb zusätzliche Aufgaben zukommen werden. Wie wir ja heute Vormittag schon gehört haben, hat es Zusammenkünfte hinsichtlich der regionalen Planung, der Landesplanung gegeben, so dass in der Tat hier neue Aufgaben auf den neuen Eigenbetrieb zukommen werden.

Darüber hinaus, und das ist genauso wesentlich, hat der neue Betrieb weiterhin die Möglichkeit, sich im freien Wettbewerb zu erweisen. An eine Ausweitung dieser Tätigkeit ist allerdings nicht gedacht. Auf den Eintritt des Eigenbetriebes in und die Behauptung im freien Wettbewerb kann aber nicht verzichtet werden, weil wir insgesamt ein ausgeglichenes Betriebsergebnis vorgelegt bekommen wollen. Die von der Wirtschaftsministerkonferenz angestrebte Reduktion auf einen Nullwert kann von uns nicht akzeptiert werden, Ziel muss auch der wirtschaftliche Erfolg eines Eigenbetriebes sein. Im Übrigen ist der heutige Anteil von 30 Prozent, den Kataster und Vermessung an Liegenschaftsvermessung hat, wesentlich geringer als in vielen anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, wo er heute immer noch - Prozent beträgt.

Der Beschluss des Senats, den Paragraphen 2 des Gesetzes konkreter auszufüllen, indem er festlegt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten, dass die öffentlichen Einrichtungen für ihre Entwurfs-, Planungs- und Bauaufgaben, ihre statistischen Auswertungen und fachbezogenen Dokumentationen zur Gewährleistung eines einheitlichen Raumbezuges und zur Vermeidung von Doppelarbeiten die vom Eigenbetrieb zu führenden und gegen Entgelte bereitzustellenden Geobasisdaten zu verwenden haben, stellt eine Absicherung von Beschäftigung und auch eine Einnahme des Eigenbetriebes dar. Genau damit möchten wir unerfreuliche Entwicklungen, die wir in anderen Bereichen leider gesehen haben, vermeiden.

Daneben stellen das Gesetz und der Senatsbeschluss vom 13. August sicher, dass wir eine einheitliche und rechtssichere Datenbasis bekommen.

Es ist bei den Ausführungen, wer sie denn gelesen hat, zu diesem Gesetz auch deutlich geworden, welche Bedeutung Kataster und Vermessung insgesamt hat. Es ist ausgeführt worden, dass heute im Grunde genommen ohne diese Basisdaten keine politischen Entscheidungen mehr gefällt werden. Insofern müssen wir uns auch in unserem wohlverstandenen eigenen Interesse dafür einsetzen, einen leistungsfähigen Betrieb zu bekommen. Dass wir zusätzlich ­ und ich muss hinzufügen, das war für mich damals auch neu ­ in der Bundesrepublik tatsächlich einen technologischen Vorsprung haben, kann die Sache nur noch befördern. Insofern haben sich also die Aufgaben von Kataster und Vermessung deutlich erweitert. Schwerpunkt ist eben nicht mehr nur die öffentlich-rechtliche Sicherung der Besitzstände des privaten Grundeigentums über das Kataster, sondern es gilt auch, neben dieser unabweisbaren Notwendigkeit der Rechtssicherheit, die Aufgaben für diesen neuen Betrieb insgesamt zu erweitern.

Die Erfassung von Informationen zur Beschaffenheit der Erdoberfläche, die sogenannten Geoinformationen, und die Bereitstellung dieser Informationen in Form analoger und digitaler Daten, die sogenannten Geodaten, sind heute als neue Aufgaben hinzugetreten und noch einmal im Paragraphen 2 ausdrücklich benannt. So ergibt sich auch der neue Name von Kataster und Vermessung Bremen, Bremen, der durchaus schon Vorbilder in anderen Städten und Kommunen hat. Er unterstreicht auch die Bedeutung, die diesem Unternehmen insgesamt zukommen soll. Wir sehen hier also eine positive Entwicklung. Wir stimmen dem Gesetz so zu, bitten aber zunächst um die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. ­ Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! Vizepräsident Ravens: Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Krusche. Abg. Frau Krusche (Bündnis 90/Die Grünen) : Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bündnis 90/Die Grünen sieht die Umwandlung von Kataster und Vermessung Bremen in einen Eigenbetrieb anders, als der Kollege Liess eben dargestellt hat. Lassen Sie mich zu Beginn aus der Begründung zur Umwandlung in einen Eigenbetrieb zitieren! Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: Die haushaltsrechtliche Sonderkonstruktion des Wirtschaftsbetriebes nach Paragraph 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung hat sich für Kataster und Vermessung Bremen grundsätzlich bewährt. Das finden wir vom Bündnis 90/Die Grünen auch. Um ein geflügeltes Wort jüngeren Datums zu benutzen: Das ist auch gut so.

Deswegen, meine Damen und Herren, sagt Bündnis 90/Die Grünen, Kataster und Vermessung Bremen soll nicht in einen Eigenbetrieb umgewandelt werden, sondern weiterhin ein kommunaler Wirtschaftsbetrieb bleiben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, wäre Kataster und Vermessung Bremen an der Börse, so würden spätestens mit Ihrer heutigen Entscheidung, Kataster und Vermessung in einen Eigenbetrieb umzuwandeln, die Kurse in den Keller gehen, und zwar aus folgendem Grund: Schon heute hat Kataster und Vermessung Bremen große Probleme, mit den frei tätigen Vermessungsingenieuren zu konkurrieren. Lukrative Aufträge werden immer häufiger von Privaten erledigt. Wir glauben, dass, wenn ein bisher gut funktionierendes Amt mit einer überregionalen Ausstrahlung, das war Kataster und Vermessung Bremen bisher, in einen Eigenbetrieb umgewandelt wird, ihm damit diese Grundlage entzogen wird und dies sozusagen der Beginn des Aus für Kataster und Vermessung Bremen sein wird.

Meine Damen und Herren, der Wirtschaftsplan weist schon heute ein deutliches Minus auf, bedingt durch konjunkturelle Auftragsrückgänge, aber eben auch als Folge offensiver Akquisition der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Sie erhalten die lukrativen Vermessungsaufträge, wohingegen die weniger lukrativen Aufgaben bei Kataster und Vermessung verbleiben. Der einzige Grund, warum man ein funktionierendes Amt nun in einen Eigenbetrieb umwandeln soll, wurde letztlich von Herrn Liess genannt: Alle anderen Betriebe sind inzwischen auch Eigenbetriebe geworden, das wollen wir in Bremen nun endlich einmal abschließen, und daher müssen wir nun auch Kataster und Vermessung in einen solchen Eigenbetrieb umwandeln.

Ziel soll sein, dass dieser Betrieb in Zukunft eigenwirtschaftlich arbeitet. Was heißt aber eigenwirtschaftlich? Kataster und Vermessung hat heute schon das Problem, sich auf dem Markt zu behaupten. Ich denke nur einmal an das Vorbild des Bremer Hochbauamts. Hier gab es die Umwandlung des Bremer Hochbauamts in und dann die Umwandlung von in den Bremer Baubetrieb, also eine Umwandlung nach der anderen, aber die Probleme, die das frühere Hochbauamt hatte, sind heute nicht anders als damals. Ich glaube, dass man sehr genau prüfen muss, ob man, wenn man modernisieren und umstrukturieren will, unbedingt ein funktionierendes Amt in einen Eigenbetrieb umwandeln muss, denn, wie gesagt, eigenwirtschaftlich heißt, dass man sich alle Leistungen bezahlen lassen muss.

Dieser Eigenbetrieb muss wirtschaftlich arbeiten, und wir haben große Zweifel, dass dies gelingen wird.

Unter dem Strich, und das ist unsere Hauptsorge, wird es bedeuten, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Kataster und Vermessung diese Zeche zahlen müssen. Das heißt, will man wirtschaftlich operieren, wird das zu Personalabbau führen.

Nicht ohne Grund ist die Stimmung unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Kataster und Vermessung heute schlecht. Wir nehmen die Sorgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr ernst, meine Damen und Herren.

Unter dem Strich glaube ich, dass das Amt Kataster und Vermessung weiterhin eine hoheitliche Aufgabe sein soll. Für uns ist es von großer Bedeutung, dass alle Daten und die Aufbereitung dieser Daten zusammengefasst werden und dass dies weiterhin eine hoheitliche Aufgabe des Landes Bremen sein soll. Daher sind wir der Auffassung, es gibt keine hinreichenden Gründe, ein funktionierendes Amt umzuwandeln, es sei denn, man hat das Ziel, in ein paar Jahren die Selbstauflösung eines ursprünglich einmal guten Amtes zu verkünden. Dies will Bündnis 90/Die Grünen nicht. Daher werden wir gegen die Umwandlung in einen Eigenbetrieb stimmen. ­ Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsident Ravens: Das Wort hat der Abgeordnete Focke.

Abg. Focke (CDU) : Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben jetzt Rede und Gegenrede gehört. Frau Krusche, was Sie sagen, ist ja auch nichts Neues. Sie haben bei allen bisherigen Umwandlungen in Eigenbetriebe Ihre Probleme vorgetragen. Es waren immer die gleichen Probleme.

(Abg. Frau Linnert [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie hat ja auch immer Recht bekommen!)

Wir sehen das ganz anders, und Herr Liess hat das eben ausführlich beschrieben. Wir begrüßen es sehr, dass wir jetzt mit der letzten Umwandlung das Amt für Kataster und Vermessung in einen Eigenbetrieb mit einem neuen modernen Namen umwandeln. Das ist nicht für alle gleich verständlich, das gebe ich zu. Dieser Name wird sich aber noch in unserer bremischen Gesellschaft und bei den Bürgern einprägen, meine Damen und Herren.

Herr Liess hat es gesagt, es geht nicht nur darum, dass wir dem Eigenbetrieb mehr Eigenverantwortung bei der Haushaltsführung und dem Personal zubilligen oder dass wir das durch diese Umwandlung in einen Eigenbetrieb erreichen. Dieser Betrieb muss jetzt selbst sehen, dass er sich auch wirtschaftlich auf feste Füße stellt. Dazu gehören natürlich auch Aufgabenerweiterungen und natürlich auch die Überprüfung, ob Leistungen, die er erbringt, gerecht bezahlt werden. Es ist wahrscheinlich auch so, dass wir in der nächsten Zeit einmal darüber nachdenken müssen, ob das, was Kataster und Vermessung bisher geleistet hat, den richtigen Gebührensatz oder die richtige Bezahlung gefunden hat. Das gehört genauso dazu, wie auch überprüft werden muss, ob nicht Kosten, die in dem Betrieb entstehen, eingespart werden können.

Ich will das jetzt nicht weiter verlängern, die Argumente sind fast alle gefallen. Wir stimmen wie unser Koalitionspartner auch dieser Umwandlung zu.

(Beifall bei der CDU) Vizepräsident Ravens: Das Wort erhält Frau Senatorin Wischer.

Senatorin Wischer: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist in der Tat so, dass Herr Liess sehr umfassend die Inhalte geschildert hat, um die es uns bei dem Betrieb, der in Zukunft heißen soll, geht. Es ist überhaupt keine Frage, Frau Krusche, dass dieser Betrieb bisher auf diesem großen, interessanten und modernen Sektor hervorragende Arbeit geleistet hat. Ich bin voll davon überzeugt, dass er dies auch in Zukunft tun wird. Es ist eines der spannendsten und zukunftsträchtigsten Themen überhaupt, die wir in diesem Bereich haben. Die Vorarbeiten dafür sind bereits im Betrieb selbst begonnen worden. Ich denke, dieser Betrieb wird die Herausforderung, aber auch die Chancen, die mit diesen Aufgabenerweiterungen verbunden sind, annehmen und auch umsetzen können.

Selbstverständlich wird der Eigenbetrieb weiterhin hoheitliche Aufgaben, wie bisher Kataster und Vermessung Bremen und davor die ehemalige Kataster- und Vermessungsverwaltung, erledigen. Dazu gehören die Landesvermessung, das Liegenschaftskataster, und darüber hinaus hat es ja schon sehr viel mehr Aufgaben gegeben, die dieser Betrieb wahrgenommen hat. Die Frage der Geobasisdaten, wie sie hier angesprochen worden ist, wird ein Schwerpunktfeld und ein Zukunftsfeld in diesem Bereich sein.

Herr Focke hat es angesprochen, selbstverständlich ist bei der Umwandlung in einen Eigenbetrieb die Situation gegeben, dass er aus sich heraus wirtschaftlich arbeiten muss. Sie haben die Frage der Gebühren angesprochen. Wir haben in der Deputation schon erörtert, dass diese Gebühren angehoben werden müssen, um adäquate Entgelte zu erzielen. Wir müssen auch darüber nachdenken, ob wir im Übrigen zumindest seitens der hauptauftraggebenden Verwaltung, nämlich des Bauressorts, möglicherweise hier auch einen bestimmten Grundstock an Geld hineinlegen. Darüber diskutieren wir im Augenblick schon.

Richtig ist aber auch, und das ist nicht das Problem durch die Umstrukturierung, dass bisher die auftraggebenden anderen Verwaltungen sehr viel zurückhaltender in dieser Zeit gewesen sind. Dieses Problem ändert sich nicht durch die Umwandlung in eine andere Betriebsform, sondern das ist Fakt. Ich denke, insofern wird dadurch auch eine noch höhere Transparenz deutlich, die vorher möglicherweise nicht so gegeben war.

Ich kann nur meinerseits noch einmal sagen, dass ich weiß, mit welchem großen Engagement die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebes bisher ihre Aufgaben gemacht haben, und ich davon überzeugt bin, dass sie die Chance, die sich auch durch die neue Beweglichkeit der neuen Betriebsform ergibt, auch selbstbewusst ergreifen und positiv umsetzen werden. ­ Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU) Vizepräsident Ravens: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wenn ich das richtig gehört habe, ist die Unterbrechung der ersten Lesung und die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden.

Wer für die Unterbrechung der ersten Lesung ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig) Nunmehr lasse ich über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abstimmen.

Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!