Bank

Meine Damen und Herren, ich glaube, die Opposition hat auch in diesem Fall den realistischen Blick für die Dinge verloren, die auch in einer Abschiebehaft die Rahmen bilden. Die Menschen, die aufgrund richterlicher Anordnung im Abschiebegewahrsam landen, sind Menschen, die gegen Recht verstoßen haben. Niemand sollte glauben, dass die Betroffenen alle ein Ab- oder auch Untertauchen völlig ausschließen.

Die Abschiebevermeidungsstrategie der Grünen, wie sie in der Drucksache 15/744 aufgelistet ist, wäre, wenn sie praktikabel wäre, wünschenswert. Sie ist aber nicht praktikabel, sie geht an der Realität und an den Erfahrungen mit ausreisepflichtigen Ausländern vorbei, sie ist aufwendig und damit teuer und deshalb inakzeptabel. Ansonsten verweise ich auf den Paragraphen 57 des Ausländergesetzes, den ich vorhin auszugsweise hier zitiert habe. In diesem Zusammenhang sollte erneut darüber nachgedacht werden, ob in Bremen nicht analog der Einrichtungen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Rückführungszentren eingerichtet werden sollten.

Dies würde sicherlich in gewisser Weise die Abschiebehaft vermeiden helfen, und das ist ja ganz offenbar unser gemeinsames Ziel.

Meine Damen und Herren, zu dem Antrag Verbesserung der Situation in der Abschiebungshaft kann ich mich nur wiederholen: Hotel, nur, wer soll das bezahlen? Ein letzter Satz: Sofern es nicht im Gesetz geregelt wird, wird es Gelegenheit geben, Einzelheiten über die noch zu konzipierende Gewahrsamsordnung zu regeln. Der Kollege Kleen hat auch davon gesprochen, dass wir das so machen wollen.

(Beifall bei der CDU) Präsident Weber: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag mit der Drucksachen-Nummer 15/744 abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/744 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Abg. Tittmann [DVU]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den

Antrag ab.

Jetzt lasse ich über den Gesetzesantrag mit der Drucksachen-Nummer 15/745 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam im Lande Bremen mit der Drucksachen-Nummer 15/745 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Abg. Tittmann [DVU]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab.

Damit unterbleibt gemäß Paragraph 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.

Jetzt lasse ich über den Antrag mit der Drucksachen-Nummer 15/746 abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/746 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Abg. Tittmann [DVU]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den

Antrag ab.

Zum Schluss lasse ich über den Gesetzesantrag mit der Drucksachen-Nummer 15/853 in erster Lesung abstimmen.

Wer dem Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam mit der Drucksachen-Nummer 15/853 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Abg. Tittmann [DVU]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes Mitteilung des Senats vom 4. September 2001 Dazu Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 23. Oktober 2001

Dazu als Vertreter des Senats Senator Dr. Böse.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Gemäß Paragraph 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt, ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 15/864 in die allgemeine Aussprache einbeziehen.

Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

Meine Damen und Herren, die allgemeine Aussprache ist eröffnet.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Kleen.

Abg. Kleen (SPD) : Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir heute die Neufassung des Meldegesetzes beschließen, endet für mich ganz persönlich eine Diskussion, die für andere schon viel älter ist, die aber für mich im Jahr 1995 begonnen hat. Ich war neu in die Bürgerschaft gewählt und wurde Vorsitzender des Datenschutzausschusses, und dort begegnete ich einer Forderung meiner Vorgänger, der ich mich sofort anschließen konnte.

Der Innensenator wurde aufgefordert, unverzüglich ein neues Meldegesetz vorzulegen, um endlich der datenschutzrechtlich unerträglichen Übermittlung von Wählerdaten an rechtsextremistische Parteien ein Ende zu bereiten. Der Senator lieferte zunächst nicht. Die Forderung nach dem Meldegesetz blieb auf der Tagesordnung der Datenschützer, bis endlich im vergangenen Jahr Innensenator Dr. Schulte versprach, dass bis zum Ende des Jahres 2000 das Meldegesetz im Parlament beschlossen werde. Nun ist das Ganze etwas später geworden aus Gründen, die nicht Herr Dr. Schulte zu vertreten hat.

Mit der Beendigung der Lieferung von Wählerdaten an extremistische Parteien sind wir auch nicht weiter gekommen, weil es rechtlich nicht möglich ist, außerhalb der Kategorie verboten oder erlaubt zwischen guten und nicht guten Parteien zu unterscheiden. Da aber auch andere Parteien ­ also die guten ­ wie SPD, CDU oder Grüne ein Interesse an Daten von Jungwählern oder Senioren haben, wollten wir in der Innendeputation das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Es bleibt also dabei, dass Bürger, die nicht wollen, dass ihre Daten an Parteien zur Wahlwerbung weitergegeben werden, dies durch Widerspruch verhindern müssen. Die Alternative, dass Bürger ausdrücklich der Weitergabe zustimmen müssen, fand keine Mehrheit.

Meine Damen und Herren, die Änderung des Melderechts ist nicht nur deshalb überfällig, weil der Datenschutzausschuss das seit langem fordert, sondern es muss auch seit langem an zahlreichen Stellen dem novellierten Melderechtsrahmengesetz des Bundes angepasst werden. Diese Anpassungen wirken sich für den Bürger positiv aus, sind bürgerfreundlicher, weniger bürokratisch, verlängern Fristen oder beenden rechtlich unsichere Situationen wie etwa die Frage nach dem Hauptwohnsitz von Minderjährigen, die wegen des Schulbesuchs getrennt von ihren Eltern leben. Auch für Behinderte wird in dieser Frage Klarheit geschaffen.

Der wesentliche Anlass zur Änderung des bremischen Meldegesetzes aber resultiert aus einem gewandelten Aufgabenprofil des Melderechts. Der sicherheitspolizeiliche Aspekt ist in den Hintergrund getreten, der Dienstleistungscharakter hat heute auch angesichts der neuen Weltlage Vorrang. In der Begründung des Gesetzentwurfes durch den Senat heißt es dazu eben auch treffend: Das Meldewesen hat sich zu einem Informationssystem mit verwaltungsrelevanten Meldedaten für die unterschiedlichsten Dienststellen und Behörden entwickelt und liefert auch Bürgerinnen und Bürgern Informationen. Ich entschuldige mich dafür, dass ich ohne Genehmigung des Präsidenten zitiert habe.

In Bremen hat dieses neue Gewand des Melderechts noch eine ganz besondere Schleife. Durch den Erfolg bei dem Wettbewerb Media@Komm wird Bremen ermuntert, bei der Umsetzung des Gedankens der Online-Verwaltung besonders gut zu sein. Wie ein herausgezogener Computerstecker wirkt sich an dieser Stelle die so genannte Vermieterbescheinigung, also die Mitwirkung des Wohnungsgebers, aus. Statt ausgerüstet mit einer digitalen Unterschrift vom heimischen Laptop zum Behördencomputer zu kommunizieren, die Anmeldung vorzunehmen und sich die Meldebestätigung ausdrucken zu lassen, heißt es immer noch für den Mieter, erst einmal den Vermieter treffen, um ihn zu einer Unterschrift auf dem Meldebogen zu bewegen, und damit zur Meldestelle zu laufen.

Damit macht das Meldegesetz Schluss! Künftig reicht es, wenn der Mieter die Meldebestätigung, die er beim Gang zur Meldestelle im lokalen Dienstleistungszentrum bekommt oder die er sich bei digitaler Anmeldung ausdruckt, beim Vermieter in den Briefkasten wirft. Der Vermieter muss ebenfalls kein Treffen organisieren, er heftet die Bestätigung ab oder nicht, und damit ist der Vorgang erledigt. Das ist nicht nur Media@Komm-kompatibel, das ist auch für alle Seiten bequem.

Meine Damen und Herren, Kritik wird jetzt daran geübt, dass der Vermieter der Meldebehörde einen Hinweis geben soll, wenn der Mieter sich nach drei Wochen nicht angemeldet hat. Das erhöht möglicherweise tatsächlich den Druck auf den Meldepflichtigen, sich anzumelden, weil sonst ein Bußgeld droht.

Allerdings erhöht es vielleicht auch die Chance in Bremen, eine korrekte Einwohnerstatistik zu haben, woran, glaube ich, auch alle ein Interesse haben.

Den Vermieter belastet diese zusätzliche Pflicht nicht, weil er ihr nur nachkommen wird, wenn es ihm auch möglich ist. Diese Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers, die vom Bundesgesetz so vorgeschrieben ist, ist meines Erachtens so bequem realisiert wie zur Zeit möglich. Dem Bundesgesetz wird Genüge getan. Ich verhehle dabei aber nicht, dass ich mir das noch einfacher hätte vorstellen können, und zwar ohne den von CDU und SPD vorgelegten Änderungsantrag.

Ich hätte am liebsten ganz auf die Vermietermitwirkung verzichtet, denn es gibt eine Ungleichbehandlung. Kein Eigentümer, der sich in Bremen eine Wohnung kauft, kommt auf die Idee, bei der Anmeldung erst einmal die Bestätigung seiner Bank, der die Wohnung ja in Wirklichkeit gehört, vorzulegen. Sicherheitspolitisch macht die Vermietermitwirkung auch mehr Arbeit als Sinn. Das sieht auch der Bundesgesetzgeber so, der sein Melderechtsrahmengesetz zur Zeit novelliert. Aus dem Gesetz, das den Bundesrat bereits passiert hat, ist die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers gestrichen. Ende September fand ein Änderungsantrag Bayerns, der das wieder zurückholen wollte, keine Mehrheit.

Ich kann, glaube ich, deshalb zu Recht davon ausgehen, dass die Vermietermitwirkung in einem halben Jahr, wenn der Bundestag mit seinen Ausschüssen ebenfalls beschlossen hat, gekippt wird, so dass wir in Bremen wegen Wegfalls der Rechtsgrundlage dann nachziehen könnten und bei uns auch endgültig auf die Mitwirkung des Wohnungsgebers verzichten. Bis dahin brauchen wir diese Regelung, um dem Bundesrecht Genüge zu tun.

Weil wir wegen der guten Chancen im Aufbau der virtuellen Verwaltung, die Bremen schon viel Lob eingebracht hat, nicht noch länger mit dem Meldegesetz warten wollen, beschließen wir heute eine Fassung, die gut ist, die niemanden richtig belastet und die zudem noch etwas verbesserungsfähig ist, so dass wir uns damit dann noch ein weiteres Mal beschäftigen können. ­ Vielen Dank! Präsident Weber: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Abg. Dr. Güldner (Bündnis 90/Die Grünen) : Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist, glaube ich, das erste Mal in dieser Legislaturperiode ­ und auch, wie ich finde, extrem gewöhnungsbedürftig ­, dass ich nun hier stehe und einen einstimmigen Beschluss der Innendeputation, einen einstimmigen Beschluss des Senats hier zum Meldegesetz gegen den Änderungsantrag der SPD- und der CDU-Fraktion verteidigen muss. Das ist schon sehr denkwürdig!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir hatten uns in diesem entscheidenden Punkt, und ich möchte im Wesentlichen zu dem entscheidenden Punkt der Wohnungsgebermitwirkung sprechen, in der Innendeputation nach vielem Hin und Her und vielen Versuchen darauf geeinigt, dass es sowohl rechtlich möglich ist als auch für den Bürger in Bremen und Bremerhaven am einfachsten, am wenigsten bürokratisch, am wenigsten schikanös und auch am günstigsten, wenn wir auf den Paragraphen 14 des Meldegesetzes, nämlich die Mitwirkung des Wohnungsgebers, ganz verzichten.

Diese Einigung führte zu einem einstimmigen Beschluss in der Innendeputation, daraufhin kam es zu einem entsprechenden Senatsbeschluss, der vom Senat in der Form, die die Grünen lange Zeit nachhaltig unterstützt und gefordert haben, in die Bürgerschaft eingebracht worden ist. Jetzt kommen Sie und legen einen Änderungsantrag vor! Man muss noch einmal nachsehen, worum es eigentlich geht.

Die bisherige Regelung, ein Extraformular von der Meldebehörde zu holen, zum Vermieter zu gehen, das unterschreiben zu lassen und dort wieder abzugeben, steht nicht nur im vollkommenen Widerspruch zu dem, was vor allen Dingen Bürgermeister Perschau hier immer wieder im Hinblick auf Verwaltungsreform und Bürgerkommune darstellt, nicht nur im Widerspruch zu dem, was die Bürgerinnen und Bürger gern wollen, sondern das war auch nicht online-kompatibel, darauf hat der Kollege Kleen schon hingewiesen.

Der Änderungsantrag, den Sie auf den Tisch gelegt haben, sieht in der Tat vor, dass sich jeder Vermieter im Lande Bremen innerhalb von drei Wochen die Anmeldung seines Mieters vorlegen lassen muss, etwas, mit dem er normalerweise nichts zu tun hat, und, so steht es dann auch im Gesetz, wenn sie nicht vorgelegt wird oder der Vermieter darin falsche Angaben vermutet, dann muss er das der Meldebehörde mitteilen. Nicht umsonst hat eine Koalition aus Mieterverein, Haus- und Grundeigentümer-Verband und Grünen dies als vollkommene Überbürokratisierung und eine Rolle für Vermieter, die sie nun beileibe nicht wollen können, bezeichnet.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen).