Gruppenprophylaxe in der Zahnpflege in Rheinland-Pfalz

Die Kleine Anfrage 599 vom 2. Mai 2002 hat folgenden Wortlaut: Gruppenprophylaxe ist ein wichtiger Bestandteil der Prävention und zur Sicherung der Zahngesundheit. Deshalb sollen die Kinder in Kindergärten und Schulen flächendeckend und regelmäßig betreut werden.

Die Finanzierung diese Maßnahme erfolgt auf der Basis des § 21 SGB V gemeinsam durch Kreise und die gesetzliche Krankenversicherung. Die privaten Krankenkassen beteiligen sich nicht an den Kosten. Dennoch werden alle Kinder unabhängig von der Kassenzugehörigkeit betreut.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Kinder haben in Rheinland-Pfalz an der Gruppenprophylaxe in den Jahren 2000 und 2001 teilgenommen?

2. Wie hoch ist dabei der Anteil der privat krankenversicherten Kinder?

3. Ist eine vollständige und flächendeckende Gruppenprophylaxe in Rheinland-Pfalz gewährleistet?

4. Welche Untersuchungen gibt es zur Wirksamkeit der Gruppenprophylaxe?

5. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen für die Gruppenprophylaxe in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2000 und 2001, und wie teilen sich die Kosten auf?

6. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass die Privatkrankenkassen sich an den Kosten nicht beteiligen und wie könnte eine Beteiligung der privaten Krankenkassen erreicht werden?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Mai 2002 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Erfassung der beteiligten Kindergarten- und Schulkinder erfolgt nach Schuljahren. In Rheinland-Pfalz haben an der Gruppenprophylaxe im Schuljahr 1999/2000 190 336 Kinder und im Schuljahr 2000/2001 186 657 Kinder teilgenommen. Die Erfassung für das laufende Schuljahr erfolgt im Herbst dieses Jahres.

Zu 2.: Der Anteil der privat versicherten Kinder wird nicht gesondert erfasst. Es ist anzunehmen, dass der Anteil der privat krankenversicherten Kinder dem Prozentsatz der insgesamt privat versicherten Personen in Rheinland-Pfalz entspricht. Der Anteil liegt bei rund 10 %.

Zu 3.: Ja. Die Flächendeckung ist durch die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege (LAGZ) Rheinland-Pfalz mit ihren 23 regionalen Arbeitsgemeinschaften Jugendzahnpflege mit 837 zahnärztlichen Kindergartenobleuten und 615 Schulzahnärzten gewährleistet.

Zu 4.: Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer und dem Bundesverband der Zahnärzte im öffentlichen Dienst beschlossen, die bundesweite Dokumentation und Kontrolle der gruppenprophylaktischen Maßnahmen gemäß § 21 SGB V durch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) durchführen zu lassen. Die DAJ betreibt die Dokumentation der durchgeführten Prophylaxemaßen und veranlasst die zahnmedizinische Erfolgskontrolle, die bei sechs- bis siebenjährigen, neunjährigen und zwölfjährigen Schülern und Schülerinnen in einem zurzeit dreijährigen Rhythmus durchgeführt wird. Die neuesten Ergebnisse zeigen, dass Rheinland-Pfalz in allen drei untersuchten Altersgruppen beim Kariesrückgang im Vergleich der Bundesländer in der Spitzengruppe liegt. 52,1 % der sechs- bis siebenjährigen Kinder haben naturgesunde Gebisse. Die Kariesreduktion beträgt bei den Neunjährigen in den letzten sechs Jahren 65,8 %. Auch bei den Zwölfjährigen ist im gleichen Zeitraum eine Verbesserung von 53,1 % zu verzeichnen. Sie haben mit dem heutigen DMF-T-Wert (Durchschnittliche Anzahl kariöser [Decayed], wegen Karies gezogener [Missing] und gefüllter [Filled] Zähne der Jugendlichen) von 1,22 nicht nur das 1979 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für das Jahr 2000 formulierte Ziel für dieses Alter von DMF-T (weniger als drei kariöse, gefüllte oder extrahierte bleibende Zähne) erreicht, sondern bereits den nachträglich für Europa festgesetzten Wert von DMF-T von 2,0 unterschritten.

Zu 5.: Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Gruppenprophylaxe wurden von der LAGZ einschließlich der regionalen Arbeitsgemeinschaften im Jahre 2000 3 232 476 DM und im Jahre 2001 3 241 776 DM ausgegeben.

Zu 6.: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung (PKV) nicht gesetzlich verpflichtet, sich an den Kosten der Gruppenprophylaxe zu beteiligen.

Die Bemühungen auf Bundesebene über die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) haben dazu geführt, dass die PKV ihren freiwilligen Beitrag zum DAJ-Haushalt erhöht hat.

Die Landesregierung strebt darüber hinaus eine unmittelbare Beteiligung der PKV an. Modell hierfür könnte die Vereinbarung der Spitzenverbände zum Initiativprogramm Allgemeinmedizin sein, in der eine Beteiligung der PKV in Höhe von zehn Prozent der Ausgaben geregelt ist.