Podologen-Ausbildung in Rheinland-Pfalz

Die Ausbildung zum medizinischen Fußpfleger wird seit Jahrzehnten in unterschiedlichstem Umfang und Inhalt angeboten. Die Bezeichnung des medizinischen Fußpflegers wird von vielen aus werbetechnischen Gründen zu Unrecht verwendet. Die bisherige Ausbildung schwankt zwischen drei Tagen und sechs Monaten (Teilzeit).

Die durch Bundesgesetz geregelte Ausbildung zur Podologin bzw. zum Podologen hingegen dauert zwei Jahre, sie behandelt theoretische und praktische Aspekte, beinhaltet eine Zusatzausbildung für den diabetischen Fuß und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann gibt es ggf. in Rheinland-Pfalz die Ausbildung zur Podologin bzw. zum Podologen und an welchen Ausbildungsstätten?

2. Wenn nein, welche Bestrebungen gibt es auf Landesebene, die Ausbildung der Podologin bzw. des Podologen als anerkannten Ausbildungsgang in Rheinland-Pfalz einzuführen?

3. Mit welchen Trägern wird die Landesregierung ggf. bezüglich eines Rahmenlehrplans zusammenarbeiten?

4. Inwieweit wird die Ausbildung zur Podologin bzw. zum Podologen vom Arbeitsamt ggf. anerkannt und bei einer Umschulung für Arbeitslose finanziert?

5. Wie viele junge Frauen/Männer, welchen Alters, mit welchem Schulabschluss haben ggf. in den vergangenen Jahren die Ausbildung zum Podologen begonnen?

6. Wie viele junge Frauen/Männer, welchen Alters, mit welchem Schulabschluss haben ggf. die Ausbildung zum Podologen in Rheinland-Pfalz abgeschlossen?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Juni 2002 wie folgt beantwortet:

Zu 1. und 2.: Durch das Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz ­ PodG) vom 4. Dezember 2001 wurden die Berufsbezeichnungen „Podologe", „Podologin", „Medizinischer Fußpfleger" und „Medizinische Fußpflegerin" gesetzlich geschützt und die entsprechende Ausbildung geregelt. Das Gesetz trat am 2. Januar 2002 in Kraft. Podologenschulen bedürfen nach § 4 PodG der staatlichen Anerkennung. Nach den derzeitigen Planungen kann damit gerechnet werden, dass im zweiten Halbjahr 2002 im Raum Ludwigshafen eine Podologenschule eröffnet wird.

Zu 3.: Bei der Erstellung eines Rahmenstoffplanes auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Podologinnen und Podologen vom 18. Dezember 2001 wird mit allen staatlich anerkannten Schulen in Rheinland-Pfalz zusammengearbeitet werden.

Zu 4.: Bislang wurden in Rheinland-Pfalz noch keine anerkannten Umschulungen zur Podologin, zum Podologen, zur medizinischen Fußpflegerin oder zum medizinischen Fußpfleger durchgeführt.

Die im Aufbau befindliche Podologenschule im Raum Ludwigshafen plant jedoch, ab April 2003 eine entsprechende Umschulung anzubieten und wird voraussichtlich auch die Anerkennung für die Weiterbildungsförderung nach § 86 SGB III beim Arbeitsamt beantragen.

Zu 5. und 6.: Keine, da es bisher keine Ausbildung zur Podologin oder zum Podologen gab.