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Präsident Weber eröffnet die Sitzung um 10.02 Uhr.

Präsident Weber: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die 48. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse. Auf der Besuchertribüne begrüße ich eine Selbsthilfegruppe Krebskranker, eine Klasse der auszubildende Bankangestellte des Schulzentrums an der Grenzstraße, eine elfte Klasse des Schulzentrums Blumenthal, eine zehnte Klasse des Schulzentrums Sebaldsbrück und eine Selbsthilfegruppe Aphasiker, Regionalgruppe Bremen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich heiße Sie ganz herzlich willkommen hier im Haus der Bremischen Bürgerschaft und wünsche Ihnen einen spannenden Vormittag.

(Beifall)

Gemäß Paragraph 21 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen folgende Eingänge bekannt:

1. Durchgreifende Studienreform an der Universität zügig voranbringen!, Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. November 2001, Drucksache 15/914.

Gemäß Paragraph 21 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss das Plenum zunächst einen Beschluss über die Dringlichkeit des Antrags herbeiführen.

Wer einer dringlichen Behandlung des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.

(Einstimmig)

Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag mit Tagesordnungspunkt acht, Zielorientiertes Studium fördern, zu verbinden.

Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

2. Tariftreue bei Vergaben für das Land und die Stadt Bremen umsetzen, Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. November 2001, Drucksache 15/916.

Ich lasse auch hier über die dringliche Behandlung des Antrags abstimmen.

Wer einer dringlichen Behandlung dieses Antrags seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.

(Einstimmig)

Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag mit Tagesordnungspunkt 29, Vergabe öffentlicher Aufträge unverzüglich regeln, zu verbinden.

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

3. Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes, Mitteilung des Senats vom 27. November 2001, Drucksache 15/917, erste Lesung, zweite Lesung.

Meine Damen und Herren, der Senat hat darum gebeten, dieses Gesetz wegen seiner Eilbedürftigkeit noch in der November-Sitzung in erster und in zweiter Lesung zu behandeln.

Ich gehe davon aus, dass die Bürgerschaft (Landtag) damit einverstanden ist.

Ich schlage Ihnen vor, diesen Punkt am Schluss der Tagesordnung aufzurufen.

Ich höre keinen Widerspruch.

(Abg. Mützelburg [Bündnis 90/Die Grünen]: Doch!) Herr Kollege Mützelburg, Sie melden Widerspruch an. ­ Bitte sehr!

Abg. Mützelburg (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Präsident, dieser Gesetzentwurf wird ja erst zum 1. Januar in Kraft treten. Unsere Fraktion bittet, sich damit noch einmal beschäftigen zu können, und das geht nicht, wenn wir das Gesetz in dieser Sitzung schon behandeln. Ich bitte darum, dass wir das in der Sitzung in zwei Wochen behandeln, auch wenn der Senat heute um Dringlichkeit gebeten hat. Das ist jetzt ein Antrag zur Geschäftsordnung!

Präsident Weber: Da gibt es eine Gegenrede. ­ Bitte, Herr Kollege Eckhoff!

Abg. Eckhoff (CDU): Wenn ich das richtig gesehen habe, soll der Gesetzentwurf mit dem Tag der Verkündung in Kraft treten. Insofern bitten wir, dass doch dem Beschluss und der Bitte des Senats tatsächlich auch gefolgt wird. Es ist eine dringliche Sache, ein hochaktuelles Thema, und ich glaube, dass der Präsident dem Wunsch entsprechend nachkommt, wenn wir das Gesetz morgen Nachmittag beraten.

Das ist eine Ausnahmesituation. Wir versuchen sonst schon immer, auch den Wünschen der Opposition Rechnung zu tragen, allerdings ist dieses Thema eilbedürftig. Der Senat beschäftigt sich mit diversen aktuellen Fällen, und insofern, glaube ich, müssen wir das schon in dieser Sitzung auch entsprechend beschließen.

Präsident Weber: Herr Mützelburg, Sie bleiben bei Ihrem Wunsch?

(Abg. Mützelburg [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja!)

Dann lasse ich darüber abstimmen, ob wir in dieser Sitzung die zweite Lesung vornehmen.

Wer damit einverstanden ist, dass wir in dieser Sitzung die zweite Lesung vornehmen, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Abg. Tittmann [DVU]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft (Landtag) damit einverstanden ist, dass wir die zweite Lesung in dieser Sitzung vornehmen.

Die übrigen Eingänge bitte ich der Mitteilung über den voraussichtlichen Verlauf der Plenarsitzungen sowie dem heute verteilten Umdruck zu entnehmen.

I. Eingänge gemäß § 21 der Geschäftsordnung

1. November 2001

5. Opfer von Zwangsprostitution kompetent beraten Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau vom 26. November 2001

6. Gesetz zur Aufhebung der Wahlordnung für die Wahlen zu den Arbeitnehmerkammern Mitteilung des Senats vom 27. November 2001

Diese Angelegenheiten kommen auf die Tagesordnung der Dezember-Sitzung.

II. Kleine Anfragen gemäß § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung

1. Wiedergutmachung für Vandalismus in öffentlichen Verkehrsmitteln Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 26. September 2001

Dazu Antwort des Senats vom 20. November 2001

2. November 2001

5. (Un)sicherheit der Atomenergienutzung aufgrund der Terroranschläge neu bewerten Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. November 2001

Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Verbindung der Tagesordnungspunkte neun, 13, 16 bis 19, 22 und 23, hier geht es unter anderem um die Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 1999, Jahresbericht 2001 des Rechnungshofs, die Rechnung des Rechnungshofs des Haushaltsjahres 2000 und Berichte und Anträge des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, der Tagesordnungspunkte 26 und 27, es handelt sich hier um das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien und Technik des Landes Bremen und das Gesetz zur Überleitung von Personal auf die Gebäude- und Technik Management Bremen, der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit dem Gesetz über den Eigenbetrieb Bremen befassen, und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit Gesetzen zur Umstellung auf den Euro befassen, und letztlich zur

Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.

Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass am Mittwochvormittag nach der Fragestunde der Tagesordnungspunkt sieben, Neubürgeragentur jetzt auf den Weg bringen, und danach der Tagesordnungspunkt 29, Vergabe öffentlicher Aufträge unverzüglich regeln, aufgerufen werden.

Zu Beginn der Sitzung am Mittwochnachmittag werden der Tagesordnungspunkt neun, Grundsatzpositionen der bremischen Haushalts- und Finanzpolitik, und die damit verbundenen Vorlagen behandelt.

Zu Beginn der Sitzung am Donnerstag werden zuerst die Drucksache 15/906, Technologieoffensive für das Land Bremen, und im Anschluss daran der Tagesordnungspunkt 25, Viertes Gesetz zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen Bremen und Bremerhaven, aufgerufen.

Meine Damen und Herren, wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? ­ Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Abg. Tittmann [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 14 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift Kosten des Baus einer Katapultanlage im Fallturm. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Trüpel!

Abg. Frau Dr. Trüpel (Bündnis 90/Die Grünen):

Wir fragen den Senat: Erstens: Wird nach heutiger Kenntnis des Senats das veranschlagte und bewilligte Ausgabevolumen für den Bau einer Katapultanlage im Fallturm eingehalten oder überschritten werden, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?

Zweitens: Wer wird für gegebenenfalls anfallende Mehrkosten aufkommen?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Lemke.

Senator Lemke: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Erstens: Auf der Grundlage eines Antrags der ZARM-Fallturm-Betriebsgesellschaft und einer Machbarkeitsstudie von Professor Dr.-Ing. Karl Popp von der Universität Hannover wurde vom Senator für Bildung und Wissenschaft im Mai 1999 eine anteilige Finanzierung an der Investitionsmaßnahme Kapselkatapult für den Fallturm Bremen in Höhe von 2,5 Millionen DM bewilligt. Zur Abdeckung der voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 5,68 Millionen DM wurden weitere 1,2 Millionen DM aus Eigenmitteln der ZARM-FAB und 1,98 Millionen DM über einen durch Bremen zu verbürgenden Kredit vorgesehen.

Im Herbst 2000 wurde von der ZARM-FAB vorgeschlagen, das Kapselkatapult nicht, wie vorgesehen und begutachtet, als Gummizwillen-Katapult, sondern als Vakuum-Linear-Katapult, bei dem das Vakuum der Fallröhre als Antrieb zur Beschleunigung genutzt werden soll, zu errichten. Gleichzeitig wurde von der Gesellschaft ein überarbeitetes Finanzierungskonzept vorgelegt, nach dem sich bei Umsetzung der neuen Technik eine erhebliche Kosteneinsparung ergeben sollte.

Auf Veranlassung des Senators für Bildung und Wissenschaft wurde vor der Realisierung dieses Konzepts ein weiterer Wissenschaftler mit der Begutachtung des neu vorgeschlagenen Katapult-Prinzips beauftragt. Professor Dr.-Ing. Besdo von der Universität Hannover hat das Gutachten im Oktober 2001 vorgelegt. Eine Auswertung des Gutachtens wird zurzeit vorgenommen. Es ist damit zu rechnen, dass sich aus der mit der Begutachtung verbundenen Zeitverzögerung und aus den technischen Vorgaben des Gutachtens selbst Mehrkosten ergeben, die voraussichtlich in Höhe der von der ZARM-FAB vorgesehenen Einsparungen liegen werden. Das neue Katapult-Konzept wird daher aller Voraussicht nach in dem ursprünglich beantragten Kostenrahmen umgesetzt werden können. Das vorgesehene Ausgabevolumen wird somit nach aktuellem Kenntnisstand nicht überschritten werden.

Zweitens: Nach der Antwort zu eins ist mit Mehrkosten nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu rechnen.

Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? ­ Bitte sehr!