Häufung von Unfällen an der Autobahnabfahrt Kandel-Süd zur Bundesstraße B 9

Am Mittwoch, dem 27. Mai 2002, hat es in diesem Jahr an der neugestalteten Autobahnabfahrt der A 65 Kandel-Süd zur Bundesstraße B 9 zum neunten Mal „gekracht", wie in der RHEINPFALZ vom 28. Mai 2002 zu lesen war.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Unfälle sind an dieser Abfahrt seit der Umgestaltung passiert?

2. Welche Folgen hatten diese Unfälle?

3. Welche verkehrs- bzw. straßenbautechnischen Gründe sind nach Ansicht der Landesregierung für diese Häufung verantwortlich?

4. Wie hoch waren die Kosten der Umgestaltung?

5. Welche Haltung haben die betroffenen Kommunen zu der Umgestaltung der Autobahnabfahrt eingenommen?

6. Welche Überlegungen bestehen für eine etwaige erneute Umgestaltung?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Juni 2002 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 und 2: Im Einmündungsbereich der L 554/B 9 haben sich seit der Umgestaltung insgesamt 23 Verkehrsunfälle mit acht Schwer- und vier Leichtverletzten ereignet.

Zu Fragen 3 und 6: Die Änderung der Verkehrsführung erfolgte gemäß den einschlägigen Richtlinien. In vergleichbaren Fällen haben sich entsprechende Maßnahmen bewährt. Gleichwohl wurden wegen der aufgetretenen Unfälle im Rahmen von Untersuchungen durch die örtliche Unfallkommission als Sofortmaßnahmen bereits Verbesserungen, wie z. B. der Bau einer Rechtsabbiegespur von der Autobahn kommend, realisiert.

In einer erneuten Untersuchung der Unfallkommission wurden soeben weitere Maßnahmen beschlossen. Sie beinhalten geometrische Veränderungen an der Linksabbiegespur und Änderungen des Fahrbahnteilers. Gleichzeitig werden umfangreiche Sichtverbesserungen durchgeführt. Die Baumaßnahme soll im Herbst 2002 umgesetzt werden.

Zu Frage 4: Die Kosten der Umgestaltung betrugen insgesamt rund 365 000 Euro.

Zu Frage 5: Die Stadt Kandel hatte der Planung und dem Umbau der Anschlussstelle zugestimmt. Die Verbandsgemeinde Kandel hat beim Oberverwaltungsgericht Koblenz Klage erhoben; die Klage wurde rechtskräftig abgewiesen.