Steinbruchvorhaben „Marta" in der Gemarkung Waldböckelheim, Kreis Bad Kreuznach
Im Dezember 2001 hat die Firma Faber sowohl einen Antrag auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zur geplanten Erschließung eines Tagebaus in der Gemarkung Waldböckelheim als auch die bergrechtliche Zulassung für einen Probebetrieb des Steinbruches beantragt. Die Fläche, welche für den Abbau genutzt werden soll, befindet sich in enger Nachbarschaft des Ortsteils Steinhardt der Gemeinde Bad Sobernheim, deren Bevölkerung sich gegen die mit einem Steinbruch verbundenen Beeinträchtigungen wehrt und ihre Einsprüche auch im gerade abgeschlossenen Raumordnungsverfahren geltend gemacht hat.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele aktive und ruhende Steinbrüche gibt es in Rheinland-Pfalz mit welchem jeweiligen Fördervolumen bzw. Optionen bei den ruhenden Steinbrüchen?
2. Welche Abwägungsgründe sind bei einem Steinbruchvorhaben in Erwägung zu ziehen, insbesondere dann, wenn es in einem Naherholungsgebiet betrieben werden soll?
3. Sieht die Landesregierung außer Einnahmen für die Ortsgemeinde Waldböckelheim wirtschaftliche Vorteile für die betroffene Region durch den Betrieb eines Steinbruches in der Gemarkung Waldböckelheim beispielsweise durch Zuwachs von Arbeitsplätzen?
4. Welche wirtschaftlichen Einbußen sind durch den Betrieb eines Steinbruches für die Winzer des betroffenen Gebietes und für die touristischen Anbieter zu erwarten?
5. Wie schwerwiegend schätzt die Landesregierung die ökologischen Folgen eines Steinbruches in der Größenordnung ein, wie ihn die beantragende Firma im Endausbaustadium beabsichtigt?
6. Wird es im Fall eines positiven bergrechtlichen Bescheides ein neues Verfahren inklusive Umweltvertäglichkeitsprüfung geben, wenn eine neue Ausbaustufe in Angriff genommen werden soll?
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Juni 2002 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1: Eine amtliche Statistik über die Zahl der aktiven bzw. ruhenden Steinbrüche und das jeweilige Fördervolumen wird in Rheinland Pfalz nicht geführt. Eine Erhebung der entsprechenden Angaben würde den Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage übersteigen.
Zu Frage 2: Es ist nicht möglich, ohne Grundlagen, die auf den konkreten Sachverhalt bezogen sind, alle denkbaren Abwägungsgründe abschließend aufzulisten.
Das bergrechtliche Zulassungsverfahren hat u. a. die Prüfung der Umweltverträglichkeit zum Gegenstand. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt auf der Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse aus Untersuchungen der Antragsteller, Stellungnahmen der beteiligten Behörden, Einwendungen Dritter und eigenen Ermittlungen des Bergamtes. Bewertungsmaßstab sind die jeweiligen gesetzlichen Umweltanforderungen.
Zu Frage 3: Die betroffene Firma hat die Absicht, sich mit dem Steinbruchvorhaben „Marta" eine eigene Rohstoffbasis aufzubauen, um Synergien mit den übrigen Firmenaktivitäten erzielen zu können. Wirtschaftliche Vorteile für die Region sind durch die Sicherung der vorhandenen Wirtschaftsstruktur, insbesondere auch der Arbeitsplätze des Unternehmens, zu erwarten.
Zu Frage 4: Die Möglichkeiten wirtschaftlicher Einbußen im Weinbau- und Tourismusbereich werden in den anstehenden Genehmigungsverfahren zu prüfen sein. Anhaltspunkte hierfür liegen bislang allerdings nicht vor. Demgegenüber können Gesteinsaufschlüsse dem touristischen Betrachter interessante Einblicke in den geologischen Untergrund und wertvolle Sekundärlebensräume bieten.
Zu Frage 5: Die ökologischen Folgen des geplanten Steinbruchs werden in den anstehenden Genehmigungsverfahren ermittelt, sie sind Gegenstand der Zulassungsentscheidung.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes müssen durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Die Vermeidungs- und Ausgleichserfordernisse einschließlich ihrer zeitlichen Umsetzung müssen durch den Rahmenbetriebsplan in Verbindung mit den dazugehörigen Auflagen festgelegt werden.