Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen zukünftig verstärkt darauf zu achten dass nachträgliche Umwidmungen von Räumen vermieden

Raumnutzungen im Neubau des Fachbereichs Chemie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Der Universität waren, wie sich aus einem Schreiben vom 1. Februar 1996 ergibt, die sich aus der Planungskonzeption ergebenden funktionalen Nachteile bereits in einem frühen Planungsstadium bekannt. Die Nutzungsänderungen im Dienstzimmerbereich sind hiernach nicht begründet.

Es wird missbilligt, dass aus den unwirtschaftlichen Ausgaben gegenüber den Verantwortlichen der Universität keine Folgerungen gezogen wurden.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, zukünftig verstärkt darauf zu achten, dass nachträgliche Umwidmungen von Räumen vermieden werden.

j) Personalwohnheime beim Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Die Landesregierung wird aufgefordert, über das Konzept für die künftige Verwendung der Personalwohnheime zu berichten.

k) Beteiligung des Landes an der Nürburgring GmbH und deren Tochtergesellschaften

Eine Nachprüfung der aktuellen Personalkostenentwicklung der Nürburgring GmbH durch den Rechnungshof hat ergeben, dass bei der Dotierung von neu eingestellten Führungskräften zurückhaltender als bisher verfahren wurde.

Es wird davon ausgegangen, dass weiter darauf hingewirkt wird, die Personalaufwendungen auf eine angemessene Höhe zu begrenzen.

l) Daten- und Informationszentrum

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass das Daten- und Informationszentrum in den Landesbetrieb Daten und Information umgewandelt werden soll und die Grundsätze der Wirtschaftsführung, die Finanzierung der Aufgaben und die Zusammenarbeit mit den Behörden und Einrichtungen des Landes in einer Betriebssatzung festgelegt werden sollen.

31. Angelegenheiten, die im Rahmen des Entlastungsverfahrens als erledigt erklärt werden Folgende Feststellungen und Forderungen des Entlastungsverfahrens für das Jahr 1999 (Beschluss des Landtags vom 20. September 2001 zu Drucksache 14/251) werden im Rahmen des Entlastungsverfahrens für das Jahr 2000 als erledigt erklärt:

Die seit Jahren fortdauernde defizitäre Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände insgesamt hat sich im Jahr 2001 gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert. Die Gesamteinnahmen gingen um 92 Mio. (1,2 %) auf 7 756 Mio. zurück. Die Gesamtausgaben stiegen um 276 Mio. (3,4 %) auf 8 291 Mio.. Das Finanzierungsdefizit stieg dadurch von 167 Mio. auf 535 Mio..

Nach der Haushaltsplanung 2001 hatten 683 Körperschaften (645 Ortsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden, 15 Verbandsgemeinden, zehn Landkreise, zehn kreisfreie und drei große kreisangehörige Städte) einen unausgeglichenen Haushalt mit einem Fehlbedarf von insgesamt 716 Mio..

Die Schulden der kommunalen Haushalte (ohne Eigenbetriebe, Krankenanstalten, kommunale Unternehmen) erhöhten sich 2001 um 79 Mio. auf 4 357 Mio.. Hinzu kommen Kassenkredite (1 047 Mio.), die zur kurzfristigen Überbrückung eines verzögerten Eingangs von Deckungsmitteln für laufende Ausgaben dienen, die aber im Wesentlichen zur längerfristigen Finanzierung der Fehlbeträge und kumulierten Altfehlbeträge genutzt werden.

Ausgaben der Kommunen für Versicherungen lassen sich senken, wenn die Verwaltungen mehr als bisher wirtschaftliche Überlegungen anstellen und das finanzielle Risiko für den Haushalt sachgerecht einschätzen. Ferner können vielfach durch die Aktualisierung älterer Versicherungsvereinbarungen und Nutzung der Vorteile des Wettbewerbs günstigere Versicherungsprämien erzielt werden.

Einnahmeverbesserungen sind möglich, wenn die Kommunen die Grundstückseigentümer zur Erstattung der Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen heranziehen. Bisher fehlten häufig die erforderlichen satzungsrechtlichen Grundlagen.

Bei der öffentlichen Abfallentsorgung in den Landkreisen wurden beim Aufgabenvollzug und bei der Vergabe von Leistungen an Unternehmen nicht immer die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet. Finanzielle Vorteile des Wettbewerbs blieben ungenutzt. Dies belastet unmittelbar die Nutzer der Einrichtung, die Gebührenzahler.

Bei der Verlängerung von Dienstleistungsverträgen ohne Ausschreibung können sich aus Vergabefehlern erhebliche nachteilige Folgen für die Kommunen ergeben.

Der Kontrolle der Verwaltung durch die Prüfung der Jahresrechnung wird häufig nicht das notwendige Gewicht beigemessen. Eine zielgerichtete Prüfung hat eine präventive Wirkung auf das wirtschaftliche und sparsame Handeln der Verwaltung, auf das die Bürger als Steuer-, Gebühren- oder Beitragszahler einen Anspruch haben.

Der Kommunalbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Kommunalaufsicht und der Beratung der kommunalen Körperschaften sollte darauf hingewirkt werden, dass die Feststellungen und Hinweise zur Verbesserung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen genutzt werden.

33. Rechnung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2000

Die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2000 hat wie folgt abgeschlossen:

Die Mindereinnahmen resultieren daraus, dass Erstattungen von Versorgungslasten durch den Bund hinter der im Haushaltsaufstellungserlass prognostizierten Höhe zurückblieben.

Einsparungen wurden im Wesentlichen bei den Personalausgaben, den sächlichen Verwaltungsausgaben sowie den sonstigen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erzielt.

Die Rechnungsprüfungskommission hat die Rechnung des Rechnungshofs stichprobenweise geprüft (§ 101 LHO). Beanstandungen ergaben sich nicht. Es bestehen keine Bedenken, den Präsidenten des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2000 gemäß § 101 LHO zu entlasten.