Sperrung der Bundesstraße 50 für den langsam fahrenden Verkehr

In der Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Weinbau am 2. Mai 2002 hatte die Landesregierung zugesagt, außer mit dem Bauernverband auch mit den weiteren Organisationen, die sich in obiger Angelegenheit geäußert hatten, Gespräche bezüglich der Konsequenzen einer Sperrung der B 50 für den langsam fahrenden Verkehr zu führen.

Ziel der Gespräche sollte sein, zu möglichst von allen zu akzeptierenden Alternativrouten zu kommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand dieser Gespräche?

2. Mit wem hat die Landesregierung bisher gesprochen?

3. Zu welchen Ergebnissen haben die Gespräche geführt?

4. Über welche Alternativrouten wurde Einvernehmen erzielt (bitte im Detail Streckenverlauf darstellen)?

5. Über welche Streckenabschnitte konnte kein Einvernehmen erreicht werden?

Was sind die Gründe hierfür (bitte im Detail darstellen)?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Juli 2002 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 bis 5:

Die Landesregierung hat in der Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Weinbau am 2. Mai 2002 über die Fragen im Zusammenhang mit der Ausweisung der B 50 als Kraftfahrstraße ausführlich berichtet.

Inzwischen sind bereits entsprechend der Bitte des Ausschusses mit den Kommunen Gespräche, zuletzt am 10. Juli 2002, über weitere, nachträglich eingegangene alternative Vorschläge geführt worden. Auf der Grundlage von zusätzlichen Vorarbeiten des Landesbetriebes Straßen und Verkehr sowie des zuständigen Straßen- und Verkehrsamtes sind insbesondere folgende Lösungsvorschläge erörtert worden:

­ Streckenabschnitt zwischen Kauerhof und dem Bereich kurz vor Simmern

Für diesen Abschnitt zeichnet sich eine Verknüpfung mit der Ausbauplanung der zweibahnigen B 50 ab. Als Alternativroute für den langsam fahrenden Verkehr ist eine im Bereich zwischen der Kauerbrücke bis kurz vor Simmern unmittelbar parallel zur B 50 verlaufende Straße vorgesehen. Kurz vor Simmern biegt die geplante Straße von der B 50 ab. Für diese Verbindung sollen die bereits bestehenden Wirtschaftswege verbreitert, teilweise verlegt und als klassifizierte Straße eingerichtet werden. Bis zum Ausbau sollen die bestehenden Wirtschaftswege sowohl vom landwirtschaftlichen Verkehr als auch vom weiteren langsamen Verkehr genutzt werden können.

­ Bereich Kirchberg Nunmehr ist eine vollständige Umfahrung für landwirtschaftliche Fahrzeuge südlich von Kirchberg (etwa vom Kunzhof bis zum Eichhof) vorgesehen. Dazu sollen bestehende Wirtschaftswege in einer Gesamtbreite von 6,0 m, davon 4,5 m bituminös ausgebaut werden.

Die Landesregierung geht davon aus, dass mit diesen Vorschlägen das Einvernehmen der berührten Kommunen im Bereich zwischen Büchenbeuren bis Simmern hergestellt ist. Nach einer weiteren kurzfristig durchzuführenden Abstimmung mit der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück soll ein abschließendes Gespräch mit allen Beteiligten, die sich in dieser Angelegenheit geäußert haben, geführt werden.

Abschließende Detailangaben zu den Alternativrouten für langsam fahrende Fahrzeuge sind erst nach Abschluss der vorgenannten weiteren Abstimmungen möglich.