Dienstherrnwechsel von Polizeibeamtinnen und -beamten

Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Personalstärke bei der Polizei des Jahres 2001 dauerhaft sicherzustellen. Nach Medienberichten sollen bei der Polizei in Berlin mittelfristig ca. 1 000 Stellen abgebaut werden; eine Weiterbeschäftigung sämtlicher Polizeibeamtinnen und -beamten, die den Vorbereitungsdienst erfolgreich abschließen, sei nicht möglich. Sie würden kraft Gesetzes entlassen und stünden für einen Wechsel zu anderen Dienststellen uneingeschränkt zur Verfügung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Kann die Landesregierung diese Medienberichte bestätigen?

2. Liegen ihr Erkenntnisse vor, in welchem Umfang Polizeibeamtinnen und -beamte aus Berlin zu anderen Dienstherrn wechseln können?

3. Haben diese Polizeibeamtinnen und -beamte den Vorbereitungsdienst für den mittleren oder den gehobenen Polizeidienst abgeleistet und ist die Ausbildung qualitativ vergleichbar?

4. Hält die Landesregierung auch ohne Verstärkung durch „Berliner Beamte" ihre Zielsetzung für erreichbar?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. August 2002 wie folgt beantwortet:

Zu 1. und 2.: Nein. Die Senatsverwaltung für Inneres in Berlin hat dem Bundesminister des Innern und den Innenministern/-senatoren der Länder am 8. Juli 2002 mitgeteilt, dass die Personalentwicklung im Polizeivollzugsdienst des Landes Berlin erwarten lasse, dass in den nächsten beiden Jahren eine Weiterbeschäftigung sämtlicher Beamtinnen und Beamten, die den Vorbereitungsdienst erfolgreich ableisten, nicht möglich sein werde. Die Betroffenen seien nach erfolgreicher Ableistung des Vorbereitungsdienstes kraft Gesetzes entlassen.

Auf Grund dieser nicht vorhergesehenen personellen Ausnahmesituation erkläre sie ab sofort bis einschließlich des Jahres 2004 ihr Einvernehmen, Bewerberinnen und Bewerber dieses Personenkreises nach Erwerb der Laufbahnbefähigung unmittelbar in den Polizeivollzugsdienst des Bundes oder eines anderen Landes einzustellen.

Mit Schreiben vom 10. Juli 2002 hat die Senatsverwaltung für Inneres in Berlin relativierend mitgeteilt, dass mit dieser Freigabe kein Angebot zur Abgabe einer großen Zahl von in Berlin ausgebildeten Polizeivollzugsbeamten verbunden sei, sondern sie enthalte lediglich die Bereitschaft, in begründeten Einzelfällen, insbesondere bei Vorliegen besonderer familiärer oder sonst anzuerkennender Gründe, den Wechsel zu anderen Dienstherren ausnahmsweise zu ermöglichen.

Nach einer telefonischen Auskunft geht die Senatsverwaltung davon aus, dass ein Großteil der betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten ein Angebot für eine Übernahme in den Berliner Polizeidienst erhalten werde. Der genaue Prozentwert sei abhängig von dem noch festzusetzenden Personalkostenbudget.

Bei diesem Sachverhalt ist die eingangs erwähnte Diskussion obsolet. Rheinland-Pfalz wird daher an der bisherigen Verfahrensweise festhalten und bei einem Dienstherrnwechsel auch künftig grundsätzlich Tauschversetzungen mit der Ausnahmemöglichkeit in besonderen Härtefällen zulassen.

Zu 3.: Im Hinblick auf die beschlossene Einführung der zweigeteilte Laufbahn im Polizeidienst erfolgt die Ausbildung in Rheinland-Pfalz nur noch für den gehobenen Dienst. In Berlin befinden sich auch Anwärterinnen und Anwärter in der Vorbereitung für den mittleren Polizeidienst, die für einen Wechsel nach Rheinland-Pfalz auch im Hinblick auf die bei der notwendigen Nachqualifizierung entstehenden Kosten grundsätzlich nicht in Frage kommen können. Die Ausbildung für den gehobenen Polizeidienst erfolgt in Rheinland-Pfalz an der polizeieigenen Ausbildungsstätte auf dem Hahn mit einem engen Bezug zur Polizeipraxis; die Ausbildung in Berlin ist insoweit nicht vergleichbar, als sie externalisiert an der allgemeinen Verwaltungsfachhochschule durchgeführt wird.

Zu 4.: Ja. Die Landesregierung wird in den kommenden Jahren jeweils 300 Bewerberinnen und Bewerber für den gehobenen Polizeidienst zuzüglich der während der Ausbildung ausgeschiedenen Anwärterinnen und Anwärter einstellen. Damit wird der Personalstand des Jahres 2001 langfristig sichergestellt. Mit der inzwischen vom Landtag geschaffenen Möglichkeit, die Dienstzeit für Polizeibeamtinnen und -beamten auf Antrag über das 60. Lebensjahr hinaus zu verlängern, wird die Personalsituation zusätzlich positiv beeinflusst.