Zukunft des Bergamtes Rheinland-Pfalz in Koblenz

In einem Brief an die Fraktionen des Landtags Rheinland-Pfalz hat der Personalrat des Bergamtes Rheinland-Pfalz ausführlich Stellung zu der offenbar beabsichtigten Umorganisation dieser Behörde genommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die Landesregierung beabsichtigt, das Bergamt Rheinland-Pfalz in Koblenz dem Geologischen Landesamt einzugliedern und in späterer Zeit auch an dessen Standort nach Mainz zu verlegen?

2. Trifft es zu, dass 80 % der Fälle, die das Bergamt zu bearbeiten hat, im Nordteil des Landes anfallen ­ mit steigender Tendenz?

3. Gibt es Überlegungen bei der Landesregierung hinsichtlich der Zukunft des mit dem Saarland gemeinsam betriebenen Oberbergamtes nach dem Auslaufen des Bergbaues im Saarland in den kommenden Jahren?

4. Hält die Landesregierung den Alternativvorschlag des Personalrates des Bergamtes, diese Behörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion in Koblenz einzugliedern, für wohlbegründet oder welche gewichtigen Argumente sprechen gegebenenfalls dagegen?

5. Hält die Landesregierung es für vertretbar und konsequent, auf Dauer eine weitere Behörde aus Koblenz abzuziehen, nachdem diese Stadt in besonderer Weise vom Abzug und der Verringerung von Streitkräften und Verteidigungsbehörden betroffen ist?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. August 2002 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1, 2 und 5: Es trifft zu, dass die Landesregierung beabsichtigt, das Bergamt Rheinland-Pfalz in Koblenz und das Geologische Landesamt in Mainz zu einem Landesamt für Geologie und Bergbau zusammenzulegen. Da die Mehrzahl der Betriebe ihren Sitz im nördlichen Landesteil hat, sollen die Aufgaben des Bergamtes weiterhin von Koblenz aus wahrgenommen werden.

Zu Frage 3: Über die Zukunft des gemeinsamen Oberbergamtes mit dem Saarland werden zu gegebener Zeit Gespräche mit dem Saarland geführt.

Zu Frage 4: Für die Zusammenlegung von Bergamt und Geologischem Landesamt spricht, dass zwischen beiden Behörden schon heute eine intensive fachliche Zusammenarbeit stattfindet. So artikuliert das Geologische Landesamt zusammen mit dem Bergamt die Interessen der Rohstoffsicherung und liefert das notwendige Material für die Geltendmachung von Abbauflächen. Vom Bergamt aus bestehen über Betriebsplanzulassungsverfahren Verknüpfungen zu den Fachdisziplinen der Hydrogeologie und Ingenieurgeologie wie auch zur Rohstoffgeologie, wenn es sich um Fragen der Beurteilung von Lagerstätten bzw. deren Zuordnung zu den grundeigenen Bodenschätzen des Bundesberggesetzes handelt.

Der Alternativvorschlag des Personalrats des Bergamtes ist geprüft worden, aber aus den genannten Gründen nicht begründet.