In wie vielen Fällen wurde die Obduktion durch die Staatsanwaltschaft

Wie viele Fälle von plötzlichem Kindstod gab es in den letzten fünf Jahren pro Jahr in Rheinland-Pfalz?

2. Wie viele dieser Fälle wurden pro Jahr obduziert?

3. In wie vielen Fällen wurde die Obduktion durch die Staatsanwaltschaft angeordnet?

4. Wer kam für die Kosten der Obduktion auf?

5. Wie hoch liegen die Kosten für eine Obduktion beim plötzlichen Kindstod?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. August 2002 wie folgt beantwortet:

Der plötzliche Säuglingstod ist mit 30 bis 40 Prozent die häufigste Todesursache bei Kindern im ersten Lebensjahr.

Durch eine allgemeine Verbesserung der Lebensumstände, verstärkte Vorsorge und erhebliche Fortschritte in der Medizin konntein Rheinland-Pfalz ­ vergleichbar der Entwicklung auf Bundesebene ­ die Säuglingssterblichkeit gesenkt werden. Auch die Zahl der am plötzlichen Säuglingstod Verstorbenen ist in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen.

Zwar sind noch nicht alle Ursachen des plötzlichen Säuglingstods wissenschaftlich geklärt; bekannt ist aber, dass das Risiko für die Säuglinge durch Rückenlage beim Schlafen, durch rauchfreie Umgebung und durch Schutz vor Überwärmung erheblich gesenkt werden kann.

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der in Rheinland-Pfalz sehr stark engagierten Elterninitiative „Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod" (GEPS) hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit im Jahr 2000 mit einer umfassenden Aufklärungskampagne begonnen.

Zur Ergänzung der in Rheinland-Pfalz bereits ergriffenen Maßnahmen fand am 23. August 2002 im Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit die erste Sitzung des Runden Tischs zur Prävention des plötzlichen Säuglingstods statt. Die Einrichtung eines Runden Tischs ermöglicht die Einbindung des vorhandenen Sachverstands und ist die Basis für eine breite konsensfähige Umsetzungsstrategie mit guter Öffentlichkeitswirksamkeit.

Zu 1.: Die Fälle von plötzlichem Säuglingstod in den letzten fünf Jahren in Rheinland-Pfalz stellen sich wie folgt dar: 1997 insgesamt 53, davon 28 männliche und 25 weibliche Säuglinge, 1998 insgesamt 31, davon 23 männliche und 8 weibliche Säuglinge, 1999 insgesamt 37, davon 21 männliche und 16 weibliche Säuglinge, 2000 insgesamt 41, davon 21 männliche und 20 weibliche Säuglinge, 2001 insgesamt 25, davon 19 männliche und 6 weibliche Säuglinge.

Zu 2. und 3.: Statistiken zu den konkreten Todesursachen werden bei den für Todesermittlungsverfahren zuständigen Staatsanwaltschaften des Landes nicht geführt. Gesicherte Zahlenangaben sind ohne eine in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbare umfassende Aktenanalyse nicht möglich. Drei Staatsanwaltschaften haben deshalb nur ungefähre Angaben machen können, eine weitere konnte nur ab dem Jahr 1999 abgesichertes Zahlenmaterial liefern. Demzufolge sind die nachfolgend genannten Zahlen als Mindestzahlen anzusehen. In anderen Fällen waren die entstandenen Kosten als Verfahrenskosten von der Staatskasse zu tragen.

Zu 5.: Die entstandenen Kosten für eine Obduktion im Falle des plötzlichen Säuglingstods variieren zum Teil erheblich. Sie sind beispielsweise abhängig von der Höhe der Kosten, die für die Überführung des Leichnams zum Ort des beauftragten gerichtsmedizinischen Instituts anfallen und von den im Einzelfall erforderlich werdenden Folgeuntersuchungen. Eine Staatsanwaltschaft hat für einen Fall aus dem Jahr 2001 berichtet, dass für eine Obduktion im Institut für Rechtsmedizin des Saarlandes im Jahr 2001

457,04 Euro berechnet wurden und weitere 246 Euro Überführungskosten anfielen. Die Kosten für eine Obduktion im Jahre 2002 wurden vom Institut für Rechtsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit 433,16 Euro zuzüglich Überführungskosten berechnet.

Malu Dreyer