War oder ist die Bevölkerung durch diesen Brand gefährdet gewesen oder

Sind der Landesregierung die Ursachen für den Brand auf der Mülldeponie in Heßheim/Gerolsheim bekannt?

2. War oder ist die Bevölkerung durch diesen Brand gefährdet gewesen oder gefährdet?

3. Sind Schadstoffe ­ und wenn ja, wie und welche in welcher Menge ­ in die Umgebung gelangt?

4. Sind Sicherheitsmaßnahmen gegeben, die zukünftig einen solchen Brand oder eine ähnliche Situation vermeiden können?

5. Wurde die Bevölkerung umfassend über die Gefahren des Brandes und den Ablauf der Löschmaßnahmen informiert?

6. Sind durch Löschmaßnahmen weitere Schäden entstanden?

7. Wie lange wird die gesamte Deponie betrieben?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt und Forsten die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. September 2002 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Eine eindeutige Brandursache für den Flächenbrand der Sonderabfalldeponie Gerolsheim am 27. Juni 2002 konnte von den eingeschalteten Fachstellen (Feuerwehr, Brandsachverständiger, Kriminalpolizei sowie Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) nicht ermittelt werden.

Aufgrund der zum Zeitpunkt des Brandereignisses herrschenden, längeren Trockenperiode mit ungewöhnlich hohen Tagestemperaturen und böigem Wind ist eine Selbstentzündung am wahrscheinlichsten. Die Entzündung durch den heißen Auspuff eines Anlieferungsfahrzeuges kann auch nicht ausgeschlossen werden.

Zu 2.: Eine Gefährdung der Bevölkerung durch den Brand oder ausgetretene Gefahrstoffe war nicht gegeben. In der Ortsgemeinde Heßheim fühlte sich eine Gruppe von zehn Kindern im Alter von neun bis elf Jahren und ein Lehrer gesundheitlich beeinträchtigt. Der Lehrer brachte die Gruppe in das Krankenhaus St.-Anna-Stift in Ludwigshafen zur ärztlichen Untersuchung. Nach Mitteilung der Stationsärztin war bei den Kindern mehrheitlich Reizhusten festzustellen. Bei einem Kind waren die Symptome ausgeprägter, mit Übelkeit, Schwindel und Erbrechen. Alle Kinder wurden nach kurzem Aufenthalt wieder entlassen. Ein Kind aus dieser Gruppe wurde mit „Pseudo-Krupp-ähnlichen" Symptomen in der folgenden Nacht stationär aufgenommen. Der Zusammenhang mit dem Brandereignis bleibt unklar. Eine eventuelle gesundheitliche Vorbelastung des Kindes kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Gesundheitsämter Bad Dürkheim und Ludwigshafen am Rhein waren eingeschaltet. Das Gesundheitsamt Ludwigshafen am Rhein hatte die Eltern der Kinder angeschrieben. Nach den hier bekannten Rückmeldungen der Eltern sind danach keine weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen mehr aufgetreten.

Zu 3.: Messungen der Werkfeuerwehr der BASF AG und von Messtrupps aus den Städten Speyer, Worms und Ludwigshafen am Rhein sowie den Landkreisen Bad Dürkheim und Ludwigshafen lagen ausnahmslos unter der Nachweisgrenze. Der Messtrupp Frankenthal stellte leicht erhöhte Werte von Toluenen und Benzenen fest, die nach Auswertung durch die Feuerwehr Mannheim als unbedenklich eingestuft wurden.

Die Betreiberin der Deponie verfügt sowohl über umfangreiche eigene Klimamesseinrichtungen als auch über so genannte Staubsammler. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde hatte die Staubsammelbehälter sofort sichergestellt. Die Behälter wurden in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt und Gewerbeaufsicht an ein zugelassenes Fachlabor weitergeleitet. Der Analysebefund mit der Bewertung liegt mittlerweile vor. Im Ergebnis wurde lediglich bei einem Staubsammelgefäß ein leicht erhöhter Wert an polychlorierten Biphenylen, polycyclischen Aromaten sowie Schwermetallen, insbesondere Blei, nachgewiesen.

Die vorliegenden Analysebefunde werden noch durch das Landesamt für Umwelt und Gewerbeaufsicht bewertet. Die Ergebnisse werden abschließend mit den Gesundheitsämtern Bad Dürkheim und Ludwigshafen am Rhein sowie dem Landesamt für Umwelt und Gewerbeaufsicht besprochen.

Zu 4.: Während der Nachlöscharbeiten wurde zunächst durch Begehung der Feuerwehr und Überfliegen der Deponie mittels einer Wärmekamera festgestellt, dass keine Brandnester zurückgeblieben sind. Der Brand war nur oberflächlich und hatte sich nicht in die Tiefe eingefressen.

Die vorhandene Brandgefahr kann grundsätzlich nur minimiert werden. Durch Reduzierung der Einbaufläche und durch die verstärkte Abdeckung mit nicht brennbarem Material und durch zusätzliche Kontrollbegehungen wird der Brandgefahr begegnet. Zusätzlich wird bei Trockenheit oder Staubentwicklung die Deponie verstärkt mit Wasser besprengt. Weiterhin wird geprüft, inwieweit tiefer gehende Untersuchungen des Deponiekörpers erforderlich sind.

Zu 5.: Nach Ausbruch des Brandes wurde die Bevölkerung in Heßheim und Frankenthal mittels Lautsprecherdurchsagen und über den Verkehrsfunk über das Schadensereignis mit dem Hinweis unterrichtet, vorsorglich Fenster und Türen zu schließen.

Unmittelbar nach Abschluss der Löscharbeiten wurde auf der Sonderabfalldeponie Gerolsheim zusammen mit Feuerwehr, Kriminalpolizei und Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd eine Pressekonferenz gegeben, bei der detailliert über das Brandgeschehen informiert wurde. Auch die politischen Gremien einschließlich Bürgerinitiativen wurden eingehend über wahrscheinliche Ursache, Abwicklung der Löscharbeiten, eingeleitete präventive Maßnahmen und mögliche Gefahren unterrichtet.

Zu 6.: Durch die Löschmaßnahmen sind keine weiteren Schäden entstanden.

Zu 7.: Die Sonderabfalldeponie Gerolsheim besteht seit dem 15. August 1968. Sie wird vor dem Hintergrund des Landtagsbeschlusses vom 30. Januar 1995 bis Ende dieses Jahres betrieben, danach beginnen die Abschlussarbeiten.

Die benachbarte Hausmülldeponie verfügt über ein erhebliches Restverfüllvolumen. Gesicherte Aussagen über deren Verfüllzeitraum sind nicht möglich.

Walter Zuber