Informations- und Kommunikationstechnologie

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Sicherstellung einer effektiven und effizienten Erledigung der Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT) in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung. Mit der Errichtung des „Landesbetriebs Daten und Information" (Landesbetrieb) verfolgt die Landesregierung die konsequente Weiterentwicklung der IT-Strukturen, um die Leistungsfähigkeit und Bürgernähe der Verwaltung weiter zu verbessern und die in ihrer Bedeutung wachsende elektronische Kommunikation der Verwaltung nach innen und außen weiter voranzutreiben (E-Government). Die Errichtung des Landesbetriebs sowie die verstärkte IT-Beratung, -Koordinierung und -Steuerung durch das für die ressortübergreifenden und allgemeinen ITAngelegenheiten der Landesverwaltung zuständige Ministerium sind allerdings nur die Grundlage für weiter gehende notwendige Maßnahmen der Neuorganisation der Informations- und Kommunikationstechnologie. Hauptziel der Reform ist die Reduzierung und Konzentration der durch den Landesbetrieb wahrzunehmenden IT-Aufgaben auf den staatlichen Kernbereich. Dies ist nicht allein auf gesetzlichem Wege erreichbar, sondern erfolgt insbesondere durch organisatorische Entscheidungen. Die Empfehlungen der Machbarkeitsstudie zur Neustrukturierung des Daten- und Informationszentrums Rheinland-Pfalz sowie die Ergebnisse des mit Wirtschaftsunternehmen zur Auslotung der Privatisierungsmöglichkeiten durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens sind Ausgangspunkt für weitere innerorganisatorische Reformschritte. Die zu treffenden Maßnahmen und die Ausübung der Aufsicht werden sich auch an den Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz (Bericht vom 12. Mai 2000, Az.: 5-6460/96-98), den vom Landtag beschlossenen Empfehlungen der Rechnungsprüfungskommission und den Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses zu den Grundsätzen der unternehmerischen Betätigung des Daten- und Informationszentrums Rheinland-Pfalz orientieren.

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Artikel 1 regelt zum einen die Umwandlung des Daten- und Informationszentrums Rheinland-Pfalz von der rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts in den Landesbetrieb, zum anderen werden die mit der Zuständigkeit des Ministeriums des Innern und für Sport für die ressortübergreifenden und allgemeinen IT-Angelegenheiten verbundenen Aufgaben näher beschrieben. Der Landesbetrieb konzentriert sich darauf, für die staatlichen Kernaufgaben, d. h. für die hoheitlichen und sonstigen im Landesinteresse liegenden Aufgaben, eine leistungsfähige, kostengünstige und moderne IT-Infrastruktur vorzuhalten. Dies geschieht insbesondere durch Planung, Organisation und Management des landesweiten Kommunikationsnetzes (rlp-Netz) und die Bereitstellung von Rechnerleistungen, die eine Rechenzentrumsinfrastruktur mit dem Schwerpunkt sicherer und hochverfügbarer Speicherung sensitiver Daten benötigen. Die übrigen Geschäftsfelder und

Teilaufgaben, insbesondere Dienstleistungen und Produkte, die in Konkurrenz zu anderen Anbietern am Markt stehen, sollen in gesellschaftsrechtliche oder andere geeignete vertragsrechtliche Formen der Zusammenarbeit mit privaten Rechtsträgern (Public-Private-Partnership) überführt werden.

Im Unterschied zum Daten- und Informationszentrum Rheinland-Pfalz als rechtlich selbständiger Anstalt ist der Landesbetrieb Dienststelle des Landes. Hierdurch wird eine direkte Steuerung des Landesbetriebs durch die die Dienstund Fachaufsicht ausübenden Ministerien sichergestellt. Die betriebswirtschaftlichen Elemente, die kaufmännische Führung des Landesbetriebs sowie die wirtschaftliche Selbständigkeit bleiben erhalten.

Zur regelmäßigen gegenseitigen Beratung und Information zwischen dem Landtag, den die Dienst- und Fachaufsicht führenden Ministerien und der Geschäftsführung des Landesbetriebs wird ein Beirat gebildet.

Neben der Errichtung des Landesbetriebs ist eine zentrale Beratung, Koordinierung und Steuerung für eine gesamtstrategisch und wirtschaftlich ausgerichtete IT-Neustrukturierung sowie für ein wirksames IT-Controlling zwingende Voraussetzung. Diese Aufgaben nimmt das bereits nach der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für die ressortübergreifenden und allgemeinen IT-Angelegenheiten der Landesverwaltung zuständige Ministerium in enger Zusammenarbeit mit dem für die technischen Belange zuständigen Landesbetrieb wahr. Ziel ist es, ein effektives Informationsmanagement einzurichten, durch das insbesondere auch die Realisierung der Initiative Rheinland-Pfalz 24 vorangetrieben werden soll. Die Ausgabentransparenz für die gesamte Informations- und Kommunikationstechnologie in der Landesverwaltung soll erhöht und das Zusammenwirken der IT-Einrichtungen, auch aller Fachverwaltungen, soll verbessert werden.

Bei der Umwandlung des Daten- und Informationszentrums Rheinland-Pfalz in einen Landesbetrieb handelt es sich lediglich um einen gesetzlichen Organisationsakt ohne erhebliche materiell-rechtliche Auswirkungen. Eine Gesetzesfolgenabschätzung ist daher nicht erforderlich.

Das Gesetz trägt dem Gender Mainstreaming Rechnung. Mit der gesetzlichen Überleitung der Beschäftigten in den Landesdienst beachtet es die Auswirkungen auf die spezifische Lebenssituation von Frauen und Männern.

Zu § 1:

Gemäß Absatz 1 wird der Landesbetrieb als Nachfolgeeinrichtung des Daten- und Informationszentrums Rheinland Pfalz zur Wahrnehmung staatlicher IT-Aufgaben in Rheinland-Pfalz errichtet. Dies bedeutet, dass zum Zeitpunkt des InKraft-Tretens des Gesetzes die Aufgaben des Daten- und Informationszentrums Rheinland-Pfalz auf den Landesbetrieb übergehen.