Belastungssituation der Sozialgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz
Die Sozialgerichtsbarkeit muss seit Jahren mit einer anhaltend hohen Zahl von Klageeingängen fertig werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen war die Notwendigkeit von Stellenmehrungen in erster und zweiter Instanz der Sozialgerichtsbarkeit Thema.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie hoch ist zurzeit die Zahl der am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz anhängigen Verfahren insgesamt und getrennt nach Senaten?
2. Wie viele hauptamtliche Richter betreuen diese Verfahren insgesamt und in den jeweiligen Senaten (bitte aufschlüsseln nach 1 : 2 bzw. 1 : 3 Senatsbesetzung, Vollzeit- und Teilzeitkräften)?
3. Wie sind die Vergleichszahlen der jeweiligen Vergleichsmonate der letzten fünf Jahre?
4. Wie hoch ist die Zahl der zurzeit bei den Sozialgerichten anhängigen Verfahren (bitte jeweils getrennt nach SG Koblenz, SG Mainz, SG Speyer und SG Trier)?
5. Wie viele Kammervorsitzende betreuen diese Verfahren (bitte getrennt nach Voll- und Teilzeitkräften) und in welchem Umfang erfolgt bei den Präsidenten bzw. Vizepräsidenten des jeweiligen Sozialgerichtes eine Reduzierung wegen der Wahrnehmung von Verwaltungstätigkeiten?
Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Oktober 2002 wie folgt beantwortet:
Die Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz hat seit Jahren eine anhaltend hohe Zahl von Rechtsschutzgesuchen zu bewältigen. Der hohen Belastung ist in den vergangenen beiden Jahren durch Zuweisung von drei Stellen der Besoldungsgruppe R 1 und einer Stelle der Besoldungsgruppe R 2 Rechnung getragen worden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Stichtag der im Folgenden mitgeteilten Zahlen ist der 31. August 2002.
Beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz sind insgesamt 1 551 Verfahren anhängig. Diese verteilen sich auf die einzelnen Senate wie folgt:
Die Verfahren bearbeiten 22 hauptamtliche, in Vollzeit tätige Richterinnen und Richter (sechs Vorsitzende Richterinnen und Richter und 16 beisitzende Richterinnen und Richter). Zwei dieser Richter sind von den Sozialgerichten für eine bestimmte Zeitdauer an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz abgeordnet.
Mit Ausnahme von zwei Senaten sind alle Senate neben der Vorsitzenden Richterin oder dem Vorsitzenden Richter mit drei beisitzenden Richterinnen oder Richtern besetzt.
Am 31. August der letzten fünf Jahre war jeweils folgende Zahl von Verfahren bei dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz anhängig:
Bei den Sozialgerichten Koblenz, Mainz, Speyer und Trier sind insgesamt 15 172 Verfahren anhängig.
Diese Verfahren verteilen sich auf die einzelnen Sozialgerichte wie folgt:
Die bei den Sozialgerichten des Landes anhängigen Verfahren bearbeiten insgesamt 37 als Kammervorsitzende tätige Richterinnen und Richter. Drei Kammervorsitzende üben eine Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft aus.
Weitere drei Richterinnen und Richter sind derzeit zum Zweck der Einarbeitung als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig; nach Ablauf der Einarbeitungszeit werden sie als Kammervorsitzende eingesetzt werden.
Des Weiteren gehören den Sozialgerichten des Landes sieben weitere Richterinnen und Richter an, die zurzeit zu anderen Gerichten, Behörden oder Einrichtungen abgeordnet sind, und zwar zum Bundessozialgericht, zum Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, zur Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz und zu der „Europäischen Stelle für die justizielle Zusammenarbeit und Koordination zur Verfolgung schwerer Straftaten (Eurojust)".
Die Behördenleiter der Sozialgerichte nehmen richterliche Aufgaben mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft wahr. Die stellvertretenden Behördenleiter sind nicht zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben entlastet.