Zukunft des Schienenverkehrs

In einer Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages an den Deutschen Städte- und Gemeindebund zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes durch Schienenverkehrsinfrastruktur wird angekündigt, dass CDU/CSU beabsichtigen, eine Umstellung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur vorzunehmen. Programm von CDU/CSU ist es, Investitionen im ländlichen Raum nicht mehr zu unterstützen.

Unter Punkt 4 der Stellungnahme wird festgestellt: „Der Übergang auf die Nutzerfinanzierung und die Abkehr von der Steuerfinanzierung setzt die verstärkte Eigenfinanzierung der Bahn voraus. Diese wird dort erfolgen, wo der Nutzen hoch ist. Zahlreiche Nebenstrecken werden daher aufgegeben werden müssen."

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen hätte eine Kürzung der Nahverkehrsmittel um 2,2 Milliarden Euro und der Schieneninvestitionsmittel um 1,5 Milliarden Euro für den von Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage für Rheinland-Pfalz formulierten Anspruch:

­ „Wir werden nicht nur nicht stilllegen, sondern weitere Strecken wieder in Betrieb nehmen",

­ „Der Erfolg des Rheinland-Pfalz-Taktes und der bereits reaktivierten Strecken bestärke ihn, an diesem Kurs festzuhalten"?

2. Welche Konsequenzen ergeben sich bei einer Umstellung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur von der Steuer- auf die Nutzerfinanzierung für die Qualität und den Betrieb des derzeitigen und für die Zukunft geplanten Angebotes

­ auf der Siegstrecke (Siegen ­ Betzdorf ­ Köln),

­ der Daadetalbahn (Betzdorf ­ Daaden),

­ der Hellertalbahn (Betzdorf ­ Herdorf ­ Neunkirchen/NRW ­ Dillenburg/Hessen und

­ der Westerwaldstrecke (Limburg/Hessen ­ Hachenburg ­ Altenkirchen ­ Au/NRW)?

3. Welche Konsequenzen hätte die Zerschlagung der solidarischen Finanzierungsbasis des Bundes der Verkehrsinfrastruktur durch die Kürzung der Nahverkehrsmittel, die Kürzung der Schieneninvestitionsmittel, die Umstellung der Finanzierung von der Steuer- auf die Nutzerfinanzierung und den Ausschluss von Mitfinanzierung bei Bahnhöfen und deren Infrastruktur nach dem GVFG für die bereits genehmigten Projekte im Kreis Altenkirchen:

­ die Park and Ride und den Zugang zum Bahnhof Kirchen,

­ die Um- und Ausbaumaßnahme Bahnhof Betzdorf,

­ die Weiche für die Einfädelung der Westerwaldbahn im Bereich Betzdorf-Bruche und

­ den Regio-Bahnhof Wissen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2002 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen steht derzeit weder eine Reduzierung der Investitionsmittel noch der Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz zur Debatte. Dessen ungeachtet hätte eine Kürzung der Investitionsmittel um bundesweit 1,5 Mrd. Euro negative Auswirkungen auf die Verwirklichung der Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes und auf die Finanzierung der Ersatzinvestitionen im Netz der Deutschen Bahn AG.

Eine Reduzierung der Nahverkehrsmittel nach dem Regionalisierungsgesetz um bundesweit 2,2 Mrd. Euro hätte grundsätzlich auch in Rheinland-Pfalz negative Auswirkungen auf die Angebote im Rahmen des Rheinland-Pfalz-Taktes und auf die Möglichkeit zur Bestellung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs auf reaktivierten Strecken.

Zu Frage 2: Die Landesregierung ist an den unternehmerischen Entscheidungen der DB Netz AG betreffend den Einsatz von Bundesmitteln für Investitionen in die Schieneninfrastruktur lediglich im Rahmen der Abstimmung nach § 8 Absatz 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) beteiligt. Da die DB Netz AG die Entscheidungen letztlich in eigener Verantwortung trifft, kann die Landesregierung auch keine konkreten Angaben über die Konsequenzen einer vollständigen Nutzerfinanzierung für die Qualität und den Betrieb des derzeitigen und für die Zukunft geplanten Angebotes auf den von der DB Netz AG betriebenen Strecken machen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine vollständige Nutzerfinanzierung zu erheblich höheren Trassen- und Stationspreisen führen würde und damit insbesondere Strecken mit geringer Verkehrsnachfrage potenziell gefährdet wären. Hinsichtlich der in der Anfrage genannten Strecken wären lediglich für die Strecke Betzdorf ­ Daaden (Daadetalbahn) keine direkten Auswirkungen zu erwarten; diese Strecke wird von der Westerwaldbahn betrieben und als Infrastruktur einer nichtbundeseigenen Eisenbahn nicht aus Bundesmitteln finanziert.

Für die übrigen Strecken wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 817 des Abgeordneten Hartloff (SPD) betr. Zukunft des Schienenverkehrs vom 7. Oktober 2002 verwiesen.

Zu Frage 3: Soweit für die in der Anfrage genannten Projekte bestandskräftige Bewilligungsbescheide oder Verträge vorliegen, haben die hierdurch Begünstigten grundsätzlich einen Anspruch auf Erfüllung der seitens des Landes gegebenen Finanzierungszusagen. Über neue Bewilligungen wäre auf der Basis der danach geltenden Gesetzeslage zu entscheiden.