Schulaufsichtsbeamte

Wie sahen in den vergangenen fünf Schuljahren die Stellenpläne für Schulaufsichtsbeamte an den früheren Bezirksregierungen und der jetzigen ADD und mit ihren Außenstellen aus? (Bitte auch nach Schuljahren und Schularten aufschlüsseln.)

2. Wie sehen die aktuellen Stellenpläne aus? (Bitte auch nach Schularten aufschlüsseln.)

3. Wie viele Stellen sind zurzeit an der ADD und den beiden Außenstellen nicht besetzt? (Bitte auch nach Schularten aufschlüsseln.)

4. Seit wann sind die vakanten Stellen nicht besetzt? (Bitte auch nach Schularten aufschlüsseln.)

5. Woran liegt es, dass diese Stellen nicht besetzt sind?

Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2002 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 und 2:

Nach dem Grundsatz der Jährlichkeit ist das Haushaltsjahr auf das Kalenderjahr festgelegt. Eine Umschreibung der im Haushalt ausgewiesenen Stellen auf Schuljahre wäre mit zu hohem Verwaltungsaufwand verbunden.

Mit dem Landesgesetz zur Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung vom 12. Oktober 1999 (GVBl. 1999, 325) wurden die Bezirksregierungen aufgelöst. Die Aufgaben der Schulaufsicht werden seit 1. Januar 2000 von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier mit jeweils einer Außenstelle in Koblenz und Neustadt wahrgenommen. Mit der Neuorganisation der Landesverwaltung wurden auch die Aufsichtsbezirke neu gegliedert; die Landkreise Kusel, Birkenfeld und Cochem werden seit dem 1. Januar 2000 vom Aufsichtsbezirk Trier mitbetreut. September 2002

Ausschreibung im GAmtsbl. Nr. 5 vom 15. März 2002, hier kann voraussichtlich bis Dezember d. J. mit einer Nachbesetzung gerechnet werden.

Ausschreibung im GAmtsbl. Nr. 9 vom 25. Juli 2002. Das Auswahlverfahren wird derzeit durchgeführt.

Die verbleibenden 1,50 freien Stellenteile setzen sich aus den Bewilligungen von Altersteilzeit und Teilzeitbeschäftigung zusammen.

Diese nicht ausgeschriebenen Stellenteile beeinträchtigen nicht die uneingeschränkte Aufgabenwahrnehmung der Schulaufsicht.

Haushaltstechnisch wird der Fall der Altersteilzeit auf 0,50 Stellenteile geführt. In der Regel wird die Altersteilzeit in der Schulaufsicht im Blockmodell in Anspruch genommen.