Schule für kranke Schülerinnen und Schüler

Der Landtag unterstützt die „Empfehlungen" der Kultusministerkonferenz „zum Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler", in denen u. a. festgestellt wird: „Erziehung und Unterricht sind für kranke Kinder und Jugendliche von besonderer Bedeutung. Der Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, trotz ihrer Krankheit mit Erfolg zu lernen; Befürchtungen, in den schulischen Leistungen in Rückstand zu geraten, werden vermindert. Unterricht kann auch die physische und psychische Situation der kranken Kinder bzw. Jugendlichen erleichtern. Sie können lernen, mit der Krankheit besser umzugehen sowie den Willen zur Genesung zu stärken."

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

­ den Rechtsanspruch auf Unterricht im Krankenhaus bzw. zu Hause für längere Zeit erkrankte Schülerinnen und Schüler in das Schulgesetz aufzunehmen,

­ insbesondere für die Eltern für längere Zeit erkrankter Schülerinnen und Schüler und die Krankenhäuser klare und transparente Regelungen über den Einsatz von Lehrkräften im Krankenhaus- und Hausunterricht zu schaffen und sie über die Schulen ggf. sofort über diese Möglichkeiten zu informieren,

­ für den sachgerechten Einsatz, die Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Dienstaufsicht über die eingesetzten Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz eine Schule für Kranke einzurichten, von der aus Lehrkräfte aller Lehrämter in den entsprechenden Einrichtungen und im Hausunterricht eingesetzt werden,

­ die Stellen für den Krankenhaus- und Hausunterricht landesweit auszuschreiben, diese Lehrkräfte in besonderer Weise auf ihren Einsatz vorzubereiten und zu schulen und ihnen regelmäßig gemäß den Vorgaben der oben genannten KMKEmpfehlung Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen anzubieten.

Begründung:

Die rheinland-pfälzischen Regelungen zum Krankenhaus- und Hausunterricht für längere Zeit erkrankte Schülerinnen und Schüler entsprechen nicht der von der KMK zu Recht hervorgehobenen besonderen Bedeutung des Unterrichts für kranke Kinder und Jugendliche. Nach § 44 Abs. 3 des Schulgesetzes „Nichtschulische Erziehung und Unterrichtung, insbesondere Krankenhausunterricht für längere Zeit erkrankte Schüler, sind in besonderen Fällen mit Genehmigung der Schulbehörde zulässig", besteht für längere Zeit erkrankte Kinder kein Rechtsanspruch auf Krankenhausunterricht. Hausunterricht muss von den Eltern beantragt werden und soll dann im Rahmen der schulorganisatorischen Möglichkeiten von der jeweiligen Schule des kranken Kindes organisiert werden, was insbesondere kleine Schulen bei strukturellem und temporärem Unterrichtsausfall kaum leisten können.

Die Lehrkräfte für den Krankenhaus- und Hausunterricht sind jeweils von ihren Schulen der verschiedenen Schularten, zum Teil noch dazu nur mit einem Teil ihrer Arbeitszeit, an die entsprechenden Unterrichtsorte abgeordnet. Fachlich und für den Einsatz ist die jeweilige Schulbehörde zuständig, Dienstvorgesetzte aber sind die jeweiligen Schulleiterinnen und Schulleiter der Stammschulen. Eine spezielle Ausbildung und Vorbereitung auf den pädagogisch schwierigen und psychisch belastenden Einsatz für die Lehrkräfte erfolgt nicht.

Nach dem Vorbild beispielsweise der Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg soll auch in Rheinland-Pfalz eine Schule für Kranke eingerichtet werden, um den Rechtsanspruch der längere Zeit erkrankten Kinder und Jugendlichen auf Unterricht durchzusetzen und den dafür notwendigen organisatorischen Rahmen für einen sachgerechten und effektiven Einsatz der Lehrkräfte zu gewährleisten. Von hier aus soll auch die Information der Schulen, Eltern und Einrichtungen für die medizinische Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen über die Möglichkeiten des Einsatzes von Lehrkräften in Krankenhäusern und im Hausunterricht durchgeführt werden.

Für den Krankenhaus- und Hausunterricht für längere Zeit erkrankte Kinder und Jugendliche sollen nur Lehrkräfte eingesetzt werden, die sich für diese schwierige Aufgabe wirklich einsetzen wollen. Sie brauchen darüber hinaus entsprechende spezielle pädagogische und psychologische Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere auch in Zusammenarbeit mit dem Krankenhauspersonal. Die spezielle Schule für den Krankenhaus- und Hausunterricht bietet für die Auswahl und die Aus-, Fortund Weiterbildung der Lehrkräfte den sachgerechten und gebotenen organisatorischen Rahmen.