Nutzbarkeit der L 306 zwischen Bendorf-Sayn und Deesen für den Schwerlastverkehr

Bei Betriebsbesuchen entlang der L 306 beklagten die Firmen, dass „Gerüchte" umgingen, die Landesstraße 306 werde künftig für den Schwerlastverkehr nur noch teilnutzbar.

Die Landesstraße befände sich durch unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen nicht in einem guten Zustand. Der letzte Zwischenausbau sei vor ca. 30 Jahren erfolgt.

Für die ansässigen Firmen zum Beispiel in Nauort: Thewalt Baufachhandel, Wagner Autohaus, Holly-Fliesen und Dickopf Keramik habe die Nutzung der Straße Existenzcharakter.

Einige Firmen haben Investitionen geplant, die jedoch erst durchgeführt werden, wenn der Nutzungsfortbestand für den Schwerlastverkehr auf der L 306 gesichert ist.

Falls die L 306 für den Schwerlastverkehr nicht mehr voll nutzbar sei, müssten die Unternehmer einen 23 Kilometer langen Umweg durch das Sayntal (Sayntalstraße) nehmen. Diese Straße sei durch ihren Kurvenreichtum und die dadurch gegebene Enge für den Schwerlastverkehr ungeeignet.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass vorgesehen ist, die L 306 für den Schwerlastverkehr nur noch teilnutzbar zu machen?

2. Falls ja: Welche Gründe sind hierfür gegeben?

3. Falls nein: Ist die Renovierung der L 306 ­ vor allem in den Kurvenbereichen ­ geplant?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. November 2002 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 und 2: Planungen für eine Einschränkung der Befahrbarkeit der L 306 zwischen Bendorf-Sayn und Deesen bestehen nicht. Für den derzeit stattfindenden Ausbau der Ortsdurchfahrt Bendorf-Stromberg im Zuge der L 306 ist allerdings eine Vollsperrung mit großräumiger Umleitung des Schwerverkehrs erforderlich.

Zu Frage 3: Es ist ein Ausbau der L 306 im Abschnitt zwischen Bendorf-Sayn und Bendorf-Stromberg vorgesehen. Über den Maßnahmebeginn ist im Rahmen der Aufstellung des vorgesehenen Bauprogramms für Landesstraßen im Zeitraum 2004 bis 2008 zu entscheiden.