Insolvenz der ehemaligen „ttt Technologie Transfer Trier" GmbH
Die „ttt Technologie Transfer Trier" GmbH ist ein Tochterunternehmen der IBS AG, Höhr-Grenzhausen gewesen (s. Geschäftsbericht der IBS AG 2001, S. 4). Im Zusammenhang mit der zum 1. Januar 2002 anstehenden Abgabe der Landesanteile an einen in der IT-Branche tätigen Privaten wurde diesem ab 1. Januar 2001 die Betriebsführung der ttt übertragen (s. Beteiligungsbericht, Drucksache 14/478, S. 38). Die IBS IT-System-Technologies hat einen Insolvenzantrag gestellt, da die Septembergehälter nicht mehr gezahlt werden konnten (TV vom 28. September 2002).
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wurde die „ttt Technologie Transfer Trier" von wem für welchen Betrag übernommen, welche Vereinbarungen, insbesondere welche Zusagen bezüglich der Erhaltung von Arbeitsplätzen, hat es gegeben?
2. Wie sollte die Einhaltung der Vereinbarungen überprüft werden?
3. Wie war das Geschäftskonzept, wie haben sich das oder die (Nachfolge-)Unternehmen entwickelt und welche Gründe gibt es für die Insolvenz?
4. Wurden ursprüngliche Gelder des Landes ohne Einhaltung von Vereinbarungen z. B. bezüglich Erhaltung von Arbeitsplätzen verausgabt und wie hoch war der Zuschuss des Landes im Jahr 2001?
5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Lizenzverkäufe und deren Erlöse an mittelbare bzw. unmittelbare Gesellschaften der IBS AG oder andere während der Betriebsführung im Jahre 2001?
6. Wie hat der Aufsichtsrat die Betriebsführung der ttt GmbH im Jahr 2001 kontrolliert?
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. November 2002 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1: Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, der mit 36,36 % an der ttt beteiligt war, zog sich im August 2000 aus der Gesellschaft zurück. In Abstimmung mit dem weiteren Mitgesellschafter, der Stadt Trier, wurde in der Folgezeit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der COS Workflow Technologies GmbH (Erwerberin), Trier, einer 100 %igen Tochter der IBS AG, ein verbindliches Angebot zur Übertragung der Geschäftsanteile beurkundet. Darin waren die Bedingungen für den Verkauf der Anteile des Landes und der Stadt Trier an der ttt GmbH im Einzelnen fixiert. Jeder der Vertragspartner konnte von dem Kauf- bzw. Verkaufsangebot zum 1. Januar 2002 oder zum 1. Januar 2003 Gebrauch machen. Gleichzeitig ging die Betriebsführung der ttt zum 1. Januar 2001 an die Erwerberin über.
Sowohl das Land als auch die Erwerberin erklärten die Annahme des Angebots zum 1. Januar 2002, so dass zu diesem Zeitpunkt die Geschäftsanteile des Landes an der ttt GmbH an die Erwerberin übergegangen sind. Auch die Stadt Trier hat zwischenzeitlich ihre Geschäftsanteile an der ttt GmbH an die Erwerberin übertragen.
Über die einzelnen Vertragsbestimmungen können im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage keine detaillierten Angaben gemacht werden.
Zu Frage 2: Es wurden Informations- und Einsichtsrechte der Altgesellschafter vereinbart, bestimmte Tatbestände sind von einem gemeinsam zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer verbindlich für beide Vertragsparteien festzustellen.
Zu Frage 3: Die Geschäftsbereiche der ttt sollten von der Erwerberin innerhalb des IBS-Verbundes fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Aufgrund der rückläufigen Entwicklung im IT-Sektor hat sich IBS zu einem Verkauf der früheren COS entschlossen. Die Gründe für die Insolvenz der ttt liegen nach Auskunft der Geschäftsführung in einer mangelnden Liquidität des Unternehmens begründet, die darauf zurückzuführen sei, dass bei zurückgehenden Umsatzerlösen die Kostenseite nicht ausreichend angepasst werden konnte.
Der Übernehmer hat mitgeteilt, dass er nicht bereit ist, Mittel zur Sicherung der Liquidität von ttt zur Verfügung zu stellen.
Zu Frage 4: Das Land hat im Jahr 2001 Leistungen im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen aus dem Geschäftsanteilskaufvertragsangebot erbracht. Zuschüsse wurden daneben nicht gewährt.
Zu Fragen 5 und 6: Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat im Rahmen seiner Sitzungen regelmäßig einen Bericht zur Situation der Gesellschaft vorgelegt und den wirtschaftlichen Ausblick dargestellt, dabei wurde der Aufsichtsrat auch über wesentliche Geschäftsvorgänge informiert und erforderlichenfalls seine Zustimmung eingeholt.