Ungleichheiten bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen

In der 10. Sitzung des Innenausschusses am 2. Mai 2002 berichtete die Landesregierung, die unterschiedliche Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen innerhalb des Landes sei darin begründet, dass die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte personell unterschiedlich besetzt seien. Weiterhin hätten die Dienststellen mittlerweile Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, insbesondere in Altenkirchen, Neuwied und Ludwigshafen. Die Landeshauptstadt Mainz, die die längsten Bearbeitungszeiten (18 Monate) aufwies, hat die Landesregierung dabei nicht erwähnt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Ungleichheiten in der Bearbeitungsdauer der Anträge, die durch die Verlagerung von den ehemaligen Bezirksregierungen auf die Kreis- und Stadtverwaltungen entstanden sind?

2. Welche organisatorischen bzw. personellen Maßnahmen haben die Dienststellen (insbesondere in Altenkirchen, Ludwigshafen, Mainz und Neuwied) seit dem 26. März 2002 getroffen (falls zusätzliches Personal in diesem Arbeitsbereich tätig geworden ist, bitte die Anzahl der Stellen und die Dienststelle benennen)?

3. Um wie viel Monate sind die Bearbeitungszeiten in diesen Kreisen bzw. Städten verkürzt worden?

4. Wie viele Anträge auf Einbürgerung sind derzeit unbearbeitet (bitte aufschlüsseln nach Kreis bzw. kreisfreie Stadt)?

5. Mit wie viel Personal werden die Anträge bearbeitet (bitte aufschlüsseln nach Kreis bzw. kreisfreie Stadt)?

6. Falls die Landesregierung die Ansicht teilt, dass eine höhere Anzahl von Einbürgerungsbewerbungen einen höheren Kostenaufwand für die Kreis- bzw. Stadtverwaltung verursacht, wie wird diese Überlegung bei der Finanzierung dieser Aufgaben berücksichtigt?

7. Welche Anhaltspunkte hat die Landesregierung dafür, dass die Städte und Kreise mit überdurchschnittlich langen Bearbeitungszeiten finanziell in der Lage sind, personelle oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Dezember 2002 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Verlagerung der Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten auf die Kreisverwaltungen und die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte hat zu einem spürbaren Rückgang der Bearbeitungsdauer der Einbürgerungsanträge geführt. Die Verfahren werden bei den allermeisten Kommunalbehörden zeitgerecht durchgeführt.

Die neuerlichen Erhebungen zeigen, dass die von den restlichen Behörden getroffenen personellen und organisatorischen Maßnahmen zwischenzeitlich zu Verbesserungen geführt haben. Soweit diese im Einzelfall noch nicht erreicht werden konnten, erwartet die Behörde solche Verbesserungen im Lauf des ersten Halbjahres 2003. Die Landesregierung hegt daher die Erwartung, dass die betroffenen Kommunalbehörden die insbesondere durch hohe Altfallzahlen sowie personelle Engpässe bewirkten Bearbeitungshemmnisse sukzessive überwinden können.

Zu 2.: Bei den in der Frage benannten Kreis- und Stadtverwaltungen sind seit dem 26. März 2002 folgende organisatorischen bzw. personellen Maßnahmen getroffen worden: Kreisverwaltung Altenkirchen

Es wurden keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen.

Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein

Zurzeit wird die Einführung eines optimierten EDV-Programms geprüft.

Stadtverwaltung Mainz

Eine vakante Sachbearbeiterstelle wurde zum 26. August 2002 wiederbesetzt. Ferner wird für anfallende Zuarbeiten eine weitere Mitarbeiterin halbtags eingesetzt.

Kreisverwaltung Neuwied

Es erfolgt(e) zeitweise eine personelle Verstärkung aus anderen Aufgabenbereichen.

Zu 3.: Auf Grund der zum Jahresbeginn vorgenommenen personellen Verstärkung werden Einbürgerungsanträge bei der Kreisverwaltung Altenkirchen nunmehr binnen eines erheblich kürzeren Zeitraums bearbeitet; dieser beträgt vier bis fünf Monate.

Bei der Kreisverwaltung Neuwied und der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein wurden die Bearbeitungszeiten inzwischen um etwa drei Monate verkürzt.

Bei der Stadtverwaltung Mainz konnte die Bearbeitungszeit auf Grund der erst vor vergleichsweise kurzer Zeit vorgenommenen Stellenbesetzung noch nicht nennenswert verkürzt werden; allerdings rechnet die Stadtverwaltung mit einer Verkürzung im Laufe des ersten Halbjahres 2003.

Zu 4.: Hierzu haben die Kreis- und Stadtverwaltungen folgende Angaben mitgeteilt: Kreisverwaltung Altenkirchen 10 Anträge Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein 802 Anträge Stadtverwaltung Mainz 870 Anträge Kreisverwaltung Neuwied 187 Anträge

Zu 5.: Bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen werden eingesetzt:

Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Sechs Sachbearbeiter, wobei drei Sachbearbeiter daneben weitere Aufgaben im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts sowie des Vertriebenenrechts und des Namensänderungsrechts, bei Wahlen sowie in der Registratur- und Archivverwaltung wahrnehmen.

Stadtverwaltung Mainz Drei Sachbearbeiter, eine Mitarbeiterin für Zuarbeiten mit einem Stellenanteil von 50 v. H. Kreisverwaltung Neuwied

Zwei Sachbearbeiter, davon eine Person mit einem Stellenanteil von 75 v. H.

Zu 6.: Die für Einbürgerungen anfallenden Gebühren stehen den kommunalen Gebietskörperschaften zu. Bei einer höheren Anzahl von Einbürgerungen entstehen den Landkreisen und kreisfreien Städten Mehrausgaben, denen aber entsprechende Mehreinnahmen gegenüberstehen. Durch kostendeckende Gebühren in den einzelnen Verfahren wird erreicht, dass es insgesamt nicht zu Mehrkosten kommt (vgl. amtliche Begründung zum Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, Bundestagsdrucksache 14/533, Seite 13).

Zu 7.: Keine.