Raumordnungsverfahren für die geplante Auskiesung „Bonnau", Gemarkung Bobenheim-Roxheim

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd führt zurzeit das Raumordnungsverfahren für die geplante Auskiesung „Bonnau", Gemarkung Bobenheim-Roxheim durch. Durch die Auskiesung würde zusammen mit der bereits bestehenden Fläche des „Silbersees" eine fast durchgängige offene Wasserfläche vom Rhein bis Bobenheim-Roxheim entstehen.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung dieses Vorhaben auf dem Hintergrund der Vorgaben des LEP III, in dem dieser Raum als Kernraum für den Arten- und Biotopschutz ausgewiesen ist?

2. Ist das Vorhaben mit der „Planung vernetzter Biotopsysteme" zu vereinbaren, die für den Planungsraum die Entwicklung von Hartholz-Flussauenwäldern vorsieht?

3. Inwiefern berücksichtigt die Planung die Lage des Vorhabens innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Pfälzer Rheinaue?

4. Ist in Zusammenhang mit dem Vorhaben eine Rückverlegung des Rheinhauptdeiches geplant?

5. Wenn ja, welches Retentionsvolumen für den Hochwasserschutz würde dadurch gewonnen?

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Dezember 2002 wie folgt beantwortet:

Für die Rheinniederung wurde im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Forsten ein wasserwirtschaftliches Entwicklungskonzept erarbeitet, in dem das Element Wasser und die Hochwassersicherheit (Vermeidung von Hochwasserschäden) entscheidendes Kriterium sind. Auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme wurden zwischen der deutsch-französischen Grenze und Worms langfristige Perspektiven entwickelt, um die Hochwasserrückhaltefunktion zu stärken, die Hochwassersicherheit in den Siedlungsräumen zu verbessern, flussauentypische Biotopstrukturen wieder zu beleben und zu einer nachhaltigen Sicherung einer raumverträglichen Landwirtschaft beizutragen.

Auf dieser Basis wurde ein Ideenkonzept für die nachhaltige Entwicklung der Rheinniederung bei Bobenheim-Roxheim entwickelt, da sich hier Nutzungen in besonderer Weise überlagern und miteinander konkurrieren. Ein Bestandteil des Ideenkonzeptes ist dabei die Verlagerung der Rohstoffgewinnung in das Rheinvorland, das Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist.

Durch das Raumordnungsverfahren wird festgestellt, ob raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 979 des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun(BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN) namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Nach Auskunft der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd sind die Fragen im Zusammenhang mit der Ausweisung dieses Raumes als „Kernraum für den Arten- und Biotopschutz", der „Planung vernetzter Biotopsysteme" und dem „Landschafts, 24. Januar 2003 schutzgebiet Pfälzer Rheinaue" auch Gegenstand des laufenden Raumordnungsverfahrens und werden entsprechend gewürdigt. Das Raumordnungsverfahren wird voraussichtlich im März 2003 abgeschlossen sein. Erst danach wird eine genaue Einschätzung aller Auswirkungen des Vorhabens möglich sein.

Zu den Fragen 4 und 5: Nein. Die geplante Deichrückverlegung Petersau ­ Bannen (1,4 Mio. m3) liegt außerhalb des Plangebietes.