Rahmenbedingungen für rheinland-pfälzische Forstämter und das Forstreviersystem im „Quasi-Landesbetrieb Landesforsten"

Im Zusammenhang mit der Errichtung eines „Quasi-Landesbetriebs Landesforsten" hatte die Landesregierung Anfang des Jahres Auskunft über die Anzahl, die Reviergrößen bzw. die Personalbedarfs- und Arbeitsbelastung in ausgewählten Reviergrößenklassen gegeben (vgl. Drucksachen 14/460 und 14/587).

Inzwischen plant sie, rund die Hälfte der Forstämter und eine unbekannte Zahl von Forstrevieren aufzulösen und deren durchschnittliche Größe in etwa zu verdoppeln.

Von großer Bedeutung für die parlamentarische Bearbeitung dieses in der Öffentlichkeit als „radikalen Einschnitt" empfundenen Ministerratsbeschlusses ist eine belastbare Datengrundlage der Ausgangssituation. Auch liegen kaum Daten vor, wie der rheinlandpfälzische Forstverwaltungsaufbau im Vergleich mit anderen Bundesländern abschneidet, damit die behauptete Angleichung an Strukturen in anderen Bundesländern nachvollziehbar wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich gegenwärtig die Größenverteilung der einzelnen rheinland-pfälzischen Forstämter dar? (Angabe bitte möglichst als Tabelle: Forstamt/ges. Holzbodenfläche/red. Holzbodenfläche).

2. Wie stellt sich die durchschnittliche Größe der rheinland-pfälzischen Forstämter verglichen mit anderen Bundesländern dar und wie viel Personal (Beamte und Angestellte) sind jeweils eingesetzt?

(Angabe bitte möglichst als Tabelle: Bundesland/durchschnittliche ges. Holzbodenfläche/durchschnittliche red. Holzbodenfläche/Anz. Beamte/Anz. Angestellte/[getrennt nach Laufbahnklassen] pro Forstamt).

3. Wie stellt sich die Anzahl staatlicher und kommunaler Forstreviere pro Forstamt in Rheinland-Pfalz dar?

(Angabe bitte möglichst als Tabelle: Forstamt/Anzahl Reviere mit staatl. Revierdienst/Anzahl Reviere mit kommunalem Revierdienst [evtl. als integrierte Spalten in Tabelle zu Frage 1]).

4. Welche Bundesländer haben außer Rheinland-Pfalz einen dreistufigen Verwaltungsaufbau mit einer unteren, oberen und obersten Forstbehörde mit welcher Stellenverteilung in den einzelnen Ebenen (bitte auch zuordnen: Sonderbehörden wie Versuchs-/Fortbildungsanstalten)?

5. Welche andere Verwaltungsstruktur als die dreistufige gibt es in den jeweiligen Forstverwaltungen der anderen Bundesländer mit welcher jeweiligen Stellenverteilung?

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2002 wie folgt beantwortet:

Der Ministerrat hat am 26. November 2002 das Konzept „Landesforsten: zukunftsfähige Strukturen" beschlossen. Die Zahl der Forstämter wird zum 1. Januar 2004 von 88 auf 45 reduziert. Gleichzeitig vergrößert sich die durchschnittliche reduzierte Holzbodenfläche (= Einheit, welche die unterschiedliche Bewirtschaftungsintensität von Holzbodenflächen aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit entsprechend berücksichtigt) von heute ca. 6 700 Hektar auf ca. 13 000 Hektar.

Die derzeitige Größe der Forstreviere im Staatswald soll dabei von rund 950 Hektar auf künftig zwischen 1400 und 1800 Hektar reduzierter Holzbodenfläche erhöht werden. Die Zielgrößen sind das Ergebnis der Veränderung von Prozessen und der neuen Zuordnung von Aufgaben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 984 des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun(BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN) namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die gegenwärtige Größenverteilung der einzelnen rheinland-pfälzischen Forstämter ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Zu Frage 2: Die durchschnittliche Größe der rheinland-pfälzischen Forstämter liegt aktuell bei rund 6700 Hektar reduzierter Holzbodenfläche.

Übersicht über die Größe der benachbarten Bundesländer bzw. der zum Vergleich herangezogenen Länder Länder Forstamtsgröße in Hektar

- Nordrhein-Westfalen 18 000,

- Bayern 17 800,

- Baden-Württemberg 8 250,

- Hessen 8 200,

- Thüringen 11 000.

Übersichten über den Personaleinsatz werden in dieser Form nicht erstellt bzw. nicht veröffentlicht.

Die im Testbetriebsnetz Forst des Bundes erhobene einzige bundesweite Kennzahl zum Verwaltungspersonal der Länderforstverwaltungen wird inzwischen nur noch für das Verwaltungspersonal aller Ebenen mit je 1000 Hektar angegeben. Das Forstamtspersonal wird nicht gesondert ausgewiesen. Diese Kennzahl bezieht sich auf die rechnerisch abgegrenzte Bewirtschaftung des Staatswaldes („Staatsforstunternehmung"). kommunalen Forstreviere in Rheinland-Pfalz je Forstamt ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Laufende Verfahren zur Revierauflösung sind, sofern Beschlüsse vorliegen, berücksichtigt worden.

Zu Fragen 4 und 5: Die Länderforstverwaltungen weisen sehr unterschiedliche Strukturen z. B. in den Besitzarten auf. Zudem ist die Angabe vergleichbarer Verwaltungsebenen aufgrund der zunehmenden Einrichtung von Landesbetrieben nur bedingt möglich.

In einigen Ländern findet sich in den Länderforstverwaltungen der „klassische" dreistufige Aufbau in Ministerium, Mittelstelle(n) und Forstämtern, so z. B. in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Einige Bundesländer haben inzwischen einen zweistufigen Aufbau. Dies gilt ­ neben der schon früher wegen der geringen Größe so strukturierten saarländischen Landesforstverwaltung inzwischen für Niedersachsen und Thüringen. Der Landesbetrieb Hessen Forst ist zwar zweistufig aufgebaut, nach wie vor verfügt das zuständige Ministerium aber über einen Forstbereich.

Bei der Betrachtung der Struktur der Länderforstverwaltungen muss darüber hinaus die Hoheitsverwaltung gesondert berücksichtigt werden. Zum Teil sind die „forstlichen" Hoheitsaufgaben Teil der entsprechenden Ebenen der Forstverwaltungen, wie z. B. in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Zum Teil weicht die Struktur der Hoheitsverwaltung davon ab. Dies gilt z. B. für Niedersachsen mit einer dreistufigen Hoheitsverwaltung. In Hessen werden zum Teil die Forstämter, zum Teil aber auch die Landräte als untere Forstbehörden tätig.

Die Darstellung der Forstverwaltungsstrukturen nebst Sonderbehörden mit jeweiliger Stellenverteilung in den übrigen Bundesländern ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich.