Umwandlung des Daten- und Informationszentrums Rheinland-Pfalz (DIZ)

Unterrichtung durch den Minister der Finanzen Über- und außerplanmäßige Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung (§ 37Abs.4 zweiter Halbsatz der Landeshaushaltsordnung ­ LHO ­) Schreiben des Ministers der Finanzen vom 5. Februar 2003 an den Präsidenten des Landtags: Bezug nehmend auf § 37 Absatz 4 LHO teile ich Ihnen mit, dass ich auf Antrag des Ministeriums des Innern und für Sport meine Einwilligung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2003 in Höhe von 2 310 000,­ EUR bei Kapitel 03 10 (Polizeibehörden), Titel 671 10 (Kostenerstattungen für die Inanspruchnahme des Landesbetriebs Daten und Information) erteilt habe.

Nach dem Landesgesetz über die Umwandlung des Daten- und Informationszentrums Rheinland-Pfalz (DIZ) in den Landesbetrieb Daten und Information (LDI) vom 16. Dezember 2002 (GVBl. S. 496) sind die Aufgaben des Daten- und Informationszentrums mit Wirkung vom 1. Januar 2003 auf den LDI übergegangen. Die bisher in den einzelnen Kapiteln veranschlagten Titel der Gruppe 546 mit der Zweckbestimmung „Kostenerstattung für die Inanspruchnahme des Daten- und Informationszentrums" sind daher ab diesem Zeitpunkt weggefallen. In den Voranschlägen des Nachtragshaushalts 2003 wurde jeweils der neue Titel 671 10 ­ Kostenerstattung für die Inanspruchnahme des Landesbetriebs Daten und Information ­ aufgenommen. Im entsprechenden Voranschlag zu Kapitel 03 10 ist für den genannten Zweck ein Ansatz in Höhe von 5 141 000 EUR vorgesehen.

Da der Landtag den Nachtragshaushalt 2003 voraussichtlich erst im April d. J. verabschieden wird, können die bis zu diesem Zeitpunkt benötigten Mittel zunächst nur außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Die Umwandlung des ehemaligen DIZ in einen Landesbetrieb war bei Erstellung des Doppelhaushaltes 2002/2003 nicht vorhersehbar.

Der außerplanmäßige Betrag stellt qualitativ keine zusätzliche Ausgabe dar, weil er in dieser Höhe bereits in 2003 bei der jetzt weggefallenen Haushaltsstelle 03 10 546 01 veranschlagt worden war.