Schule

Wie viele Ansparstunden werden in den einzelnen Schularten ab dem nächsten Schuljahr pro Woche und im gesamten Jahr erwirtschaftet?

2. Für welche Einzelmaßnahmen werden die Stunden investiert?

3. Ist die Landesregierung bereit, einen Anteil der Ansparstunden in qualitätsverbessernde Maßnahmen des Lehrbetriebs zu investieren? Wenn ja, in welchem Umfang?

4. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag des Verbandes der Lehrer an Berufsbildenden Schulen (VLBS), den Schulen ab dem kommenden Schuljahr hierfür einen Stundenpool in eigener Verantwortung zur Verfügung zu stellen?

Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. März 2003.

Die erbrachten Ansparstunden verbessern die Unterrichtsversorgung der Schulen, indem sie das Stunden-Ist der jeweiligen Schule erhöhen. Sie werden ausschließlich zu diesem Zweck eingesetzt.

Zu Frage 3: Die Begründung für die Verpflichtung der rheinland-pfälzischen Lehrkräfte zur Erbringung der Ansparstunde liegt in der Schülerzahlentwicklung, die zunächst durch einen erheblichen Anstieg, sodann durch ein rapides Absinken gekennzeichnet ist. Die Reaktion auf diese spezifische Schülerzahlentwicklung ist mit den herkömmlichen Instrumenten der Personalplanung nicht hinreichend möglich. Wie in anderen Bundesländern auch, wurde daher in Rheinland-Pfalz der Weg einer flexiblen Handhabung der Regelstundenmaße zur Abdeckung der Bedarfsspitzen gewählt. Aus diesem Grunde wurde durch die Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung im Jahre 1999 die Ansparverpflichtung eingeführt, die ab dem Schuljahr 2003/2004 auch die berufsbildenden Schulen betrifft. An der seinerzeitigen Zielsetzung hat sich seither nichts geändert. In einer Unterrichtsversorgung auf hohem Niveau liegt eine der wichtigsten Voraussetzungen auch für die Qualitätssicherung des Unterrichts. Aus diesem Grunde ist nach Auffassung der Landesregierung ein Einsatz der erbrachten Ansparstunden für andere qualitätssichernde Maßnahmen nicht sachgerecht und entspricht nicht den mit der Ansparverpflichtung verfolgten Zielen.

Aus den genannten Gründen ist nach Auffassung der Landesregierung der Vorschlag des Verbandes der Lehrer an berufsbildenden Schulen (vlbs) nicht umsetzbar.