Förderprogramm

­ Landtausch und Pachtförderung,

­ Erschließung von Standorten für die Tierhaltung im Außenbereich,

­ Investitionen zur Rationalisierung des Steillagenweinbaus,

­ Durchführung waldbaulicher und sonstiger forstlicher Maßnahmen sowie

­ Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung führte der technische Prüfdienst im Jahr 2001 keine Kontrollen vor Ort durch. Die bewilligenden Stellen kontrollierten stichprobenweise.

Die Kontrollen vor Ort hat ausschließlich der bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eingerichtete technische Prüfdienst durchzuführen. Nach Einschätzung des Rechnungshofs erfordert die Sicherstellung der europarechtlich vorgegebenen Kontrollen einen zusätzlichen Personalbedarf von 3,5 Kräften. Für die Aufgabe besteht insgesamt ein Bedarf von höchstens 30 Kräften einschließlich der Arbeitszeitanteile der von anderen Stellen abgeordneten Kräfte. Deren Einsatz ist wegen des vielfach erforderlichen besonderen Sachverstands weiterhin zweckmäßig, kann jedoch auf kurzzeitige Kontrollphasen begrenzt werden.

Das Ministerium hat darauf hingewiesen, dass für Kontrollaufgaben nur Mitarbeiter mit umfassenden Sachkenntnissen in den jeweiligen Förderbereichen eingesetzt werden können. Die Kontrollen bei einigen Programmen sollen weiterhin von den Bewilligungsstellen durchgeführt werden, weil eine Verlagerung der Aufgabe auf die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu einem Personalmehrbedarf führen würde.

Der Rechnungshof hält daran fest, dass nach den europarechtlichen Vorgaben eine Trennung von Aufgaben der Bewilligung und der Kontrolle zu gewährleisten ist. Wenn Kontrollaufgaben mit Unterstützung von abgeordneten Kräften erfüllt werden, tritt ein Personalmehrbedarf nicht ein.

Aufgaben oberster Landesbehörden

An der Vorbereitung, Gestaltung und Abwicklung der Agrarförderungsprogramme sind neben dem schwerpunktmäßig befassten Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auch das Ministerium für Umwelt und Forsten, das Ministerium des Innern und für Sport sowie das Ministerium der Finanzen beteiligt.

Vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau werden im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrgenommen:

­ Fachliche Gestaltung von Förderprogrammen und Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in landesrechtliche Bestimmungen,

­ Koordinierungs- und Beratungstätigkeiten ­ auch im EDV-Bereich ­,

­ Revisionstätigkeiten und Steuerung der Kontrolltätigkeiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,

­ Auszahlung der Fördermittel der Europäischen Gemeinschaft,

­ Ausübung der Fachaufsicht.

Außerdem ist das Ministerium Bewilligungsstelle für einzelne Förderbereiche. Solche Aufgaben haben sich auch die Ministerien für Umwelt und Forsten sowie des Innern und für Sport vorbehalten.

Die Erfüllung der Aufgaben bei den Ministerien erforderte einen Personaleinsatz von insgesamt 33,3 Kräften.

Aufgaben sonstiger beteiligter Stellen

Mit der Abwicklung von Agrarförderungsprogrammen sind außerdem folgende Stellen beauftragt:

­ Struktur- und Genehmigungsdirektionen in den Förderbereichen Beregnungsanlagen, Hochwasserschutz und Forstwirtschaftliche Maßnahmen,

­ Landwirtschaftskammer mit der Förderung der Maschinen- und Betriebshilfsringe,

­ Wiederaufbaukasse mit der Förderung des planmäßigen Wiederaufbaus von Rebflächen.

Von insgesamt 3,2 Kräften wurden in mehr als 2 200 Fällen 10,3 Mio. Fördermittel bewilligt.

Das Statistische Landesamt führt die im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems eingerichtete Landwirtschaftliche Betriebsdatenbank. Nach Vorgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau betreut es die mit der Agrarförderung zusammenhängenden Daten und wertet sie aus. Nach Erfassung der Daten durch die antragannehmenden Stellen errechnet das Landesamt die Förderbeträge, erstellt die Bescheide nach einer Vielzahl von Plausibilitätsprüfungen und bereitet die Auszahlungen vor. Außerdem wählt es die Maßnahmen aus, die durch den technischen Prüfdienst vor Ort zu kontrollieren sind.

Mit Entwicklung, Pflege und Betrieb der Datenbank waren insgesamt 14,6 Kräfte befasst.

2.10 Verwaltungsaufwand für die Förderverfahren

Der Verwaltungsaufwand für die einzelnen Förderprogramme mit ihren zum Teil zahlreichen Verfahrens- und Fördervarianten konnte nur annähernd ermittelt werden, weil keine aussagefähigen Daten vorlagen. Deshalb wurden den Untersuchungen die Arbeitszeitanteile der in den einzelnen Dienststellen oder Aufgabenbereichen in der Agrarförderung eingesetzten Kräfte zugrunde gelegt. aufzuwenden. Weitere 3 Mio. waren bei den obersten Landesbehörden angefallen, so dass sich Personalaufwendungen für den Bereich der Agrarförderung von insgesamt 17,9 Mio. ergaben. Hinzu kam der Sachaufwand von 3 Mio. 22). Der gesamte Verwaltungsaufwand für die Förderverfahren belief sich auf 20,9 Mio.. Dies entspricht 6,7 % des Gesamtfördervolumens von 313 Mio..

22) Einschließlich 0,4 Mio. beim Statistischen Landesamt.

Bei folgenden Förderprogrammen war der Verwaltungskostenanteil verhältnismäßig niedrig: Förderprogramm Verwaltungskostenanteil % Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen 1,2

Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten 2,2

Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL), Teilbereich Förderung des umweltschonenden Landbaus 2,9

Umstrukturierungsmaßnahmen im Weinbau 3,0

Dagegen lag bei folgenden Förderprogrammen der Verwaltungskostenanteil erheblich über dem Durchschnitt: Förderprogramm Verwaltungskostenanteil % Freiwilliger Landtausch 213,6

Förderung der Verpachtung durch Prämien 90,4

Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL), Teilbereich Erhaltung, Pflege und Neuanlage von Streuobstwiesen ­ Grünlandvariante 3 ­ 80,1

Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL), Teilbereich Umwandlung von einzelnen Ackerflächen in extensiv zu nutzendes Dauergrünland

­ Grünlandvariante 4 ­ 49,6

Einzelbetriebliches Förderungsprogramm, Teilbereich Förderung von Spezialmaschinen für Weinbausteillagen 45,6

Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL), Teilbereich Anlage von Ackerrandstreifen 22,6

Förderprogramme mit derart hohen Verwaltungskosten sind vielfach mit herausragenden ökologischen Zielsetzungen verbunden. Aber auch in diesen Fällen sollte untersucht werden, wie der Aufwand verringert werden kann. Insbesondere ist vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Förderprogramme eine Abschätzung des Verwaltungsaufwands erforderlich.

Bei einigen Förderprogrammen waren wenige Bewilligungen mit insgesamt niedrigem Fördervolumen festzustellen. Beispielsweise wurde im Rahmen der Förderung der ökologischen Ackerflächenstilllegung (Teil des Förderprogramms „Umweltschonende Landbewirtschaftung") in sechs Fällen ein Gesamtfördervolumen von 12 776 bewilligt. In elf Fällen wurde die Verpachtung durch Übernahme von Beitragsleistungen in Bodenordnungsverfahren mit einem Gesamtfördervolumen von 4 090 gefördert. In annähernd 700 Fällen wurden Erstaufforstungsprämien gewährt. Deren Fördervolumen ist regelmäßig gering. In einem Fall wurde ein Jahresbetrag von 10,16 über einen Zeitraum von 20 Jahren bewilligt.

2.11 Erschwernisse im Verwaltungsverfahren

Die Gestaltung und die Abwicklung der Vielzahl von Förderprogrammen bringen es mit sich, dass zahlreiche Unzulänglichkeiten auftreten, die im Einzelnen zwar nur zu geringfügigen, in ihrer Gesamtheit aber zu erheblichen Aufwendungen führen.

Ferner wurde festgestellt, dass zeitliche Verzögerungen ein ökonomisches Verwaltungshandeln erschweren, bei den Bearbeitern zur Unzufriedenheit führen und bei den Zuwendungsempfängern oftmals auf Unverständnis stoßen. Beispiele:

­ Die organisatorische Verteilung der Aufgaben der Agrarförderung auf 14 Fachreferate bei den Ministerien hatte, weil eine Abstimmung nicht in ausreichendem Umfang erfolgte, Probleme bei der Abwicklung der Förderprogramme im nachgeordneten Bereich zur Folge.

­ Die Vielzahl der Förderbestimmungen und ihre inhaltliche Differenziertheit auch im Hinblick auf die Gestaltung der jeweiligen Verfahren überforderten die Antragsteller mit der Folge, dass insbesondere bei den Massenverfahren ein außergewöhnlich hoher Beratungsaufwand entstand.

­ Allein für die Abwicklung der Antragsverfahren eines Jahres erfolgten über 50 zeitliche Festlegungen, die insbesondere die Zugriffsmöglichkeiten und damit die Dialogfähigkeit im EDV-Bereich betrafen. Vielfach mussten Daten, beispielsweise bei Massenverfahren, binnen kürzester Zeit erfasst und übermittelt werden. Dadurch ergab sich eine deutlich erhöhte Zahl von Fehlern, die berichtigt werden mussten.