Einsatz von pädagogischen Fachkräften an rheinland-pfälzischen Schulen

Bezug nehmend auf die Kleine Anfrage 966 (Drucksache 14/1736) habe ich folgende Ergänzungsfragen:

1. Werden pädagogische Fachkräfte auch in der Sekundarstufe I eingesetzt? Wenn ja, mit welchen Aufgaben und mit wie viel Präsenzzeit?

2. Pädagogische Fachkräfte an Sonderschulen haben laut Verwaltungsvorschrift „Tätigkeit und Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte an Sonderschulen" vom 22. Mai 1998 die umfänglichste Dienstordnung. Sie erteilen demnach z. B. eigenständigen Unterricht nach dem Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung, leiten AGs, entwickeln zusammen mit den Sonderschullehrkräften Förderpläne und setzen diese eigenverantwortlich in den Fördergruppen um. Dennoch haben die pädagogischen Fachkräfte an Sonderschulen die höchste Unterrichtsverpflichtung aller pädagogischen Fachkräfte. Weshalb werden organisatorische Rahmenbedingungen stärker berücksichtigt als Art und Umfang der Aufgaben?

3. Pädagogische Fachkräfte der Sonderschulen werden mit „Rucksackstunden" an den Schwerpunktschulen mit den gleichen Aufgaben wie die pädagogischen Fachkräfte der Schwerpunktschulen eingesetzt.

Warum haben pädagogische Fachkräfte der Sonderschulen bei der gleichen Tätigkeit eine erheblich höhere Präsenzzeit?

4. Die Frage nach der Präsenzzeit der pädagogischen Fachkräfte an Schwerpunktschulen wurde nicht beantwortet. Pädagogische Fachkräfte an Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung arbeiten in alleiniger Verantwortung und leiten auch Klassen.

Wie hoch ist die Präsenzzeit für pädagogische Fachkräfte an Schwerpunktschulen?

Erhalten alle pädagogischen Fachkräfte an allen Sonderschulformen Entlastungsstunden und was sind vergleichbare Aufgaben?

Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Februar 2003 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: An Sonderschulen und in Ganztagsschulen in neuer Form werden pädagogische Fachkräfte auch in der Sekundarstufe I eingesetzt.

Aufgaben und Präsenzzeit dieser pädagogischen Fachkräfte wurden in der Antwort vom 17. Dezember 2002 zur Kleinen Anfrage 966 vom 26. November 2002 (Drucksache 14/1736) bereits beschrieben. Darüber hinaus werden pädagogische Fachkräfte auch in Schwerpunktschulen im Sekundarstufenbereich I mit den gleichen Aufgaben wie an Schwerpunktgrundschulen eingesetzt. Die Grundausstattung an Sonderschullehrerwochenstunden und an Wochenstunden pädagogischer Fachkräfte wird an den Schulen im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Schulversuchs „Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen" sukzessiv aufgebaut. Derzeit gilt die Präsenzzeit wie für pädagogische Fachkräfte an Schwerpunktgrundschulen. Wenn genügend Erfahrungen mit Schwerpunktschulen in der Sekundarstufe I vorliegen, ist vorgesehen, die Regelungen zur Präsenzzeit zu überprüfen.

Zu Frage 2: Organisatorische Rahmenbedingungen müssen bei den Präsenzzeiten der an Schwerpunktschulen beschäftigten pädagogischen Fachkräfte berücksichtigt werden, da diese Schulen in der Regel in Halbtagsform geführt werden. Die organisatorischen Rahmenbedingungen sind nicht vorrangig, sondern neben der Art der Aufgaben ausschlaggebend für die festgelegte Präsenzzeit. Aufgaben, die pädagogische Fachkräfte an Sonderschulen im Rahmen der Präsenzzeiten ausüben, müssen an Schwerpunktschulen auch außerhalb der Präsenzzeit wahrgenommen werden.

Zu Frage 3: Es gibt Unterschiede in der Tätigkeit der pädagogischen Fachkräfte, die mit „Rucksackstunden" an Schwerpunktschulen abgeordnet werden, und der pädagogischen Fachkräfte, die im Rahmen der Grundausstattung an Schwerpunktschulen beschäftigt sind. Die an Schwerpunktschulen beschäftigten pädagogischen Fachkräfte haben zusätzlich die Aufgabe, zusammen mit den Sonderschullehrkräften an den Schwerpunktschulen die sonderpädagogische und integrative Kompetenz an den Schwerpunktschulen aufzubauen.

Darüber hinaus sind sie mitverantwortlich für die Erarbeitung des Integrationskonzeptes an diesen Schulen.

Zu Frage 4: Pädagogische Fachkräfte, die im Rahmen der Grundausstattung an Schwerpunktschulen eingesetzt werden, haben bei Vollbeschäftigung eine Präsenzzeit von 27,5 Zeitstunden.

Im Sonderschulbereich sind Entlastungsstunden nur an Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung vorgesehen, in denen pädagogische Fachkräfte die Klassenleitung innehaben. An den anderen Sonderschulformen gibt es keine pädagogischen Fachkräfte mit vergleichbaren Aufgaben.