Bildung

G. Beteiligung der Betroffenen

Ist die Landesregierung gewillt, die örtlich Betroffenen und ihre Bürgerinitiativen in ihre Maßnahmenplanungen aktiver als bisher einzubeziehen?

42. Wie reagiert die Landesregierung vor diesem Hintergrund auf Kritik aus den Reihen der Bürgerinitiativen, sie würden nicht, wie die betroffenen Kommunen, in die Planungsgespräche einbezogen, sie erhielten wichtige Unterlagen, wenn überhaupt, verspätet, und sie bemühten sich seit Jahren vergeblich um ein Gespräch beim Ministerpräsidenten?

H. Spezielle Fragen aus einzelnen Siedlungen und örtliche Bedenken

Welche speziellen Grundwasserprobleme sind der Landesregierung aus den verschiedenen Bereichen der betroffenen Gebietskörperschaften bekannt?

44. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr der Kontamination aus Friedhöfen abfließenden Grundwassers durch die herrschenden Grundwasserhochstände? Wo bestehen solche Gefahren und durch welche Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass es zu derartigen Auswirkungen nicht kommt?

45. Inwieweit sieht die Landesregierung eine Wechselwirkung zwischen dem Hochwasserschutzprojekt im Bereich Bad Dürkheim-Erpholzheim zum einen und der Grundwasserproblematik zum anderen?

46. Inwieweit ist für die Landesregierung sichergestellt, dass die Funktionsfähigkeit des dortigen Entwässerungsgrabensystems ganzjährig aufrechterhalten ist?

47. Inwieweit ist für die Landesregierung im Bereich Bobenheim/Roxheim sichergestellt, dass bei einer Norderweiterung des Beregnungssystems eine Kompensation für die bisherigen Grundwasser-Entnahmen der Landwirte erfolgt, wenn letztere ihre Feldbrunnen nicht mehr betreiben dürfen? Plant die Landesregierung, die vor zwei Jahren durch den Gutachter TGU für die Norderweiterung vorgeschlagenen Entnahmen in der Flur (durch Brunnengalerien o. Ä.) zu realisieren, und wenn ja, in welcher Form? Sind solche oder weitere kompensierende Maßnahmen nicht sachlogisch notwendig?

48. Inwieweit ist für die Landesregierung sichergestellt, dass der dortige Grundwasserspiegel durch vorgesehene Auskiesungsmaßnahmen (Projekt Bonnau) im Ergebnis unbeeinflusst bleibt?

49. Inwieweit ist für die Landesregierung sichergestellt, dass es zu keinen Grundwasserkontaminationen aufgrund der Grundwasserhochstände im Bereich einer Altablagerung am Ortsrand von Frankenthal/Eppstein oder bei anderen vergleichbaren Altablagerungen oder von Friedhöfen in der Vorderpfalz kommt?

50. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der Grundwasserhochstände auf die landwirtschaftlichen Pflanzarbeiten und Ernteerträge, welche Erkenntnisse liegen ihr hierzu im Einzelnen vor?

51. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg der installierten Pumpen im Bereich Frankental/Pilgerpfad vor dem Hintergrund der Praxiserfahrung, dass diese Pumpen trotz Auslegung aufgrund gutachterlicher Empfehlungen schon ein Jahr nach Inbetriebnahme offensichtlich überfordert sind, und bleibt sie vor diesem Hintergrund bei ihrer Auffassung, dass derartige örtliche Maßnahmen ausreichen, die bedrohten Ortsteile zu schützen?

52. Wie beurteilt die Landesregierung die Beobachtung im Bereich Lambsheim, dass in drei Bereichen dieser Gemeinde schon kurz nach der Inbetriebnahme der erweiterten Beregnung und dem damit verbundenen Verbot der weiteren Nutzung der landwirtschaftlichen Brunnen zur Grundwasserentnahme das Grundwasser anders als früher die Bodenplatten der Häuser erreichte?

53. Wie beurteilt die Landesregierung die Auffassung von Fachleuten, dass für betroffene Häuser in Limburgerhof eine merkliche Senkung des zu hohen Grundwasserspiegels möglich wäre, wenn ein nahe liegender landwirtschaftlicher Großverbraucher nicht mehr Altrheinwasser für aus einem eigenen Weiher entnommenes Beregnungswasser nachfüllen müsste?

54. Wie beurteilt die Landesregierung die Zukunft der in Ludwigshafen/Edigheim durchgeführten Lösung der Abpumpung von Wasser aus einem örtlichen Teich in den Altrheingraben nach Ende der Versuchsphase und ohne unzumutbare Belastung für die örtlichen Hausbesitzer?

55. Wie beurteilt die Landesregierung die gesundheitlichen Gefährdungen durch Schimmelpilzbildung aufgrund Vernässung von Häusern, was allein im Bereich Ludwigshafen-Ruchheim bei über 200 Häusern der Fall sein soll?

56. Bestätigt die Landesregierung den Befund, dass die vorgesehene Grabenlösung für den Südwesten Ruchheims allenfalls für ein Drittel der in der Gemarkung Betroffenen eine Entlastung bringen wird und dass hier ca. 0,8 Millionen m³ Grundwasser über Dränagen und

Brunnen auf den betroffenen Grundstücken in das öffentliche Kanalsystem abgeleitet werden müssen, um Gebäude einigermaßen zu schützen?

57. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen des lokalen Pumpens und von Objektschutzmaßnahmen für die Statik der Häuser?

58. Ist für sie als Lösung vorstellbar, dass ergänzend zu in der Fläche wirksamen Maßnahmen nur an besonders tief liegenden Häusern und nur zu Zeiten extremer Niederschläge lokales Abpumpen kurzzeitig erforderlich ist?

59. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag aus dem Bereich Neuhofen, über eine Absenkung des Wasserstandes im Neuhöfer Altrhein durch Ablaufenlassen des Altrheines in den Kiefweiher bei Rhein-Niedrigwasser eine Absenkung des dortigen Grundwasserhochstandes zu erreichen? Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, das geplante neue Schöpfwerk für eine höhere Kapazität auszulegen, um Überschussmengen des Rehbaches mit abzuführen?

60. Wie steht die Landesregierung zur Etablierung einer kommunalen Abgabensatzung (wie im Fall Guntersblum) und ist sie bereit, die Gemeinde im Falle einer Beantragung der Einleitgenehmigung finanziell und hinsichtlich der Verkürzung des Verfahrens zu unterstützen?

61. Wie beurteilt die Landesregierung die Grundwasserproblematik im Bereich der Selz, insbesondere in der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim? Welche Lösungsansätze unterstützt sie hier?

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Große Anfrage namens der Landesregierung ­ Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 13. März 2003 ­ wie folgt beantwortet:

Das Niederschlagsgeschehen ist grundsätzlich geprägt durch eine Abfolge von „trockenen" und „nassen" Jahren, die den Haupteinflussfaktor auf die Grundwasserstände in den betroffenen Regionen darstellen.

Die Niederschlagsmessungen der letzten Jahre belegen, dass in Rheinland-Pfalz, ebenso wie in weiten Teilen Deutschlands, seit dem Jahr 2000 bereits drei Nassjahre, d. h. Jahre mit überdurchschnittlich hohen Grundwasserständen, zu verzeichnen waren. Nach dem Gutachten der Technologieberatung Grundwasser und Umwelt GmbH (TGU), Koblenz, von Februar 2003 ist es seit 1997 zu überdurchschnittlich hohen Niederschlägen in Rheinland-Pfalz gekommen. Als Folge dieser außergewöhnlichen hydrologischen Verhältnisse stiegen die Grundwasserstände in der Vorderpfalz und in Rheinhessen naturgegeben stark an. Über die bordvollen und in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit erschöpften Oberflächengewässer und Entwässerungsgräben in der Region konnte das hoch anstehende Grundwasser über einen längeren Zeitraum nicht in der bis dahin üblichen Menge abfließen.

Insbesondere in Niederungsbereichen führte dies zu regionalen Vernässungen und damit zu Beeinträchtigungen an tief liegenden Kellern und landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Maßgeblich für die heutige Vernässung von Kellerräumen ist ein nicht angepasstes Planen und Bauen in einer Region, die auf Grund eines naturbedingt hohen Vernässungspotenzials nur durch die Anlegung zahlreicher Entwässerungsgräben überhaupt erst landwirtschaftlich nutzbar gemacht werden konnte.

Mit einer starken Zunahme kommunaler Bautätigkeit wurde in den letzten Jahrzehnten zunehmend das Grabensystem zur Entwässerung und damit das Abflussverhalten der verbliebenen Gräben regional maßgeblich nachteilig beeinträchtigt.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und der vorderpfälzische Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach sowie die betroffenen Kommunen in Rheinhessen (Eicher Rheinbogen) haben jeweils ein „Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept" in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse (Ursachen-Wirkungs-Analyse, Lösungsansätze) in der Endfassung vorliegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Große Anfrage 14/1845 der Abgeordneten Christian Baldauf, Dr. Georg Gölter, Josef Keller, Lutz Frisch, Manfred Kramer, Christine Schneider, Norbert Mittrücker, Heinz-Hermann Schnabel, Franz Josef Bischel, Dorothea Schäfer, Gerd Schreiner, Helga Hammer und Alexander Licht (CDU) namens der Landesregierung wie folgt:

A. Betroffenheit

1. Wie viele Gemeinden, Grundstücke, Gebäude (welcher Art), Haushalte und Menschen sind nach den derzeitigen Feststellungen und Erkenntnissen an welchen Standorten von Grundwasserhochständen in der Vorderpfalz und in Rheinhessen betroffen?

Umfragen, Meldungen sowie in Teilbereichen detaillierte Erhebungen im Auftrag betroffener Kommunen geben einen Überblick über Vernässungsbereiche im Jahre 2001. Die Anzahl der durch Grundwasserhochstände betroffenen Gebäude im Untersuchungsgebiet kann hiervon abweichen, da sich zum einen Betroffene nicht melden, zum anderen nicht alle „Feuchteprobleme" auf Grundwasser zurückzuführen sind.

Neben Bauwerken sind vor allem landwirtschaftliche Nutzflächen mit dem Schwerpunkt im westlichen Bereich der Frankenthaler Terrasse betroffen.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Orte und die der Landesregierung bekannten Zahlen der Problemfälle zusammengestellt.