Jobticket für die nachgeordneten Behörden und Einrichtungen des Landes

Angehörige der Polizei können in Uniform öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Nicht uniformierte Kollegen der Kriminalpolizei haben diese Möglichkeit nicht, nutzen gleichwohl mit zum Teil erheblichen Kosten den Personennahverkehr.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist daran gedacht, die den Ministerien nachgeordneten Behörden und Einrichtungen des Landes (nicht nur Mitarbeiter unserer Polizeidienststellen) in einen Jobticket-Vertrag des Landes einzubeziehen?

2. Mit welchen Verkehrsverbünden im Lande Rheinland-Pfalz wird über solche Jobtickets verhandelt?

3. Wann ist ggf. mit einer Realisierung zu rechnen?

Fall es es bereits zu Verhandlungen gekommen ist: Können bereits konkrete Angaben über den Sachstand gemacht werden?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. März 2003 wie folgt beantwortet:

Nach Auskunft des Ministeriums des Innern und für Sport (ISM) erhalten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Uniform auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem ISM und der Deutschen Bahn AG (DB AG) seit dem 1. Januar 1998 grundsätzlich Freifahrt in der 2. Klasse in allen Nahverkehrszügen der DB AG. Die Tarifbestimmungen der Rheinland-Pfalz tangierenden Verbundorganisationen des Schienenpersonennahverkehrs sehen entsprechende Freifahrtregelungen vor. Damit soll das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste verbessert werden. Diese Zielsetzung kann durch Freifahrtregelungen für nicht uniformierte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte derzeit nicht erreicht werden. Es besteht insoweit keinerlei Zusammenhang mit den Job-TicketVereinbarungen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Für die Bediensteten der Staatskanzlei und der Ministerien wurde im Jahr 1999 ein Job-Ticket-Vertrag mit der DB AG und im Jahr 2002 mit dem Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN) sowie der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) abgeschlossen. Daneben besteht für die nachgeordneten Dienststellen in Mainz seit 1992 ein separater Job-Ticket-Vertrag mit der MVG.

Der bei dem Job-Ticket der DB AG und dem RNN-/MVG-Job-Ticket zu leistende Arbeitgeberanteil wird durch die Erhebung eines Parkberechtigungsentgelts für die Nutzung der der Staatskanzlei und den Ministerien zur Verfügung stehenden Parkplätze refinanziert (s. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 962 [Drucksache 14/1733]).

Es ist beabsichtigt, sowohl das Job-Ticket der DB AG als auch das kombinierte RNN-/MVG-Job-Ticket auf weitere Landesdienststellen in Mainz auszudehnen. Aus diesem Grund ist bei den in Frage kommenden Behörden die Zahl der möglichen JobTicket-Nutzer und die Zahl der vermietbaren Parkplätze ermittelt worden. Abgesehen von den in der Antwort zu Frage 1 genannten Bereichen finden gegenwärtig Verhandlungen zwischen nachgeordneten Landesbehörden und dem Westpfalz-Verkehrsverbund über die Einführung eines Job-Tickets statt.

Zu Frage 3: Die Einbeziehung der nachgeordneten Behörden in Mainz soll noch in diesem Sommer erfolgen. Mögliche Finanzierungsmodelle werden derzeit abgestimmt. Sodann ist eine Beteiligung der Personalvertretungen vorgesehen.