Interessant ist auch ein Vergleich zwischen den Jugendstrafanstalten Wittlich und Schifferstadt

Ein Vergleich der Herkunft der Eingaben mit den Vorjahren zeigt, dass nicht mehr die JVA Wittlich, sondern jetzt wieder, wie bereits in den Jahren bis 1999, die JVA Diez an der Spitze liegt. Mit deutlichem Abstand folgen in etwa gleichauf die JVA Zweibrücken, die JVA Wittlich und die JVA Frankenthal. Aus der JVA Trier, der JVA Mainz sowie der JVA Koblenz kommen wie bereits in den Vorjahren verhältnismäßig wenig Eingaben.

Interessant ist auch ein Vergleich zwischen den Jugendstrafanstalten Wittlich und Schifferstadt. Während die Anzahl der Eingaben aus der Jugendstrafanstalt Wittlich im unteren Mittelfeld liegt, sind Eingaben aus der Jugendstrafanstalt Schifferstadt nur vereinzelt zu verzeichnen. So gab es im Berichtszeitraum von dort keine einzige Eingabe. Gründe für diese auffällige Beobachtung sind jedoch anhand der vorliegenden Eingaben nicht ersichtlich.

Bei den Schwerpunkten, die die Eingaben aus den verschiedenen Vollzugsanstalten betreffen, haben sich im Berichtszeitraum gewisse Verschiebungen ergeben, die erwähnt werden sollen, ohne dass hieraus bestimmte Rückschlüsse gezogen werden könnten.

So kamen Beschwerden gegen Disziplinarmaßnahmen fast ausschließlich aus der Jugendstrafanstalt Wittlich, Verlegungswünsche vor allem aus der JVA Diez und Eingaben, die den Wunsch nach Vollzugslockerungen betrafen, schwerpunktmäßig aus den Vollzugsanstalten Diez, Wittlich und Zweibrücken.

Interessant ist auch die Beobachtung, dass sich durchaus auch neue Schwerpunkte bilden können. So gab es erstmals mehrere Eingaben bezüglich des Taschengeldes aus der JVA Wittlich. Ein weiterer neuer Schwerpunkt betraf die Besuchsregelung der JVA Diez, was sicher damit zusammenhängt, dass dort zum 1. Januar 2002 eine neue Regelung eingeführt wurde. Diese beinhaltet insbesondere den so genannten Bestellbesuch, was bedeutet, dass Besuche nur noch zu vorher vereinbarten Terminen möglich sind, während zuvor Besucherinnen und Besucher ohne Voranmeldung kommen konnten. Manche Gefangene befürchteten insbesondere, dass hierdurch häufiger Besuche ausfallen müssten, wenn vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können. Angesichts der teilweise weiten Anfahrtswege scheint diese Befürchtung, insbesondere bei widrigen Witterungsverhältnissen, zunächst nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass Angehörige nicht selten über kein eigenes Fahrzeug verfügen und daher auf Mitnahmegelegenheiten angewiesen sind. Die JVA Diez hat allerdings dargelegt, dass die neue Regelung im Hinblick auf die derzeitige Belegungssituation erforderlich ist, um die personellen und räumlichen Ressourcen besser als bisher auszunutzen. Bei der bisherigen Regelung hätte der Umfang der jedem Gefangenen zustehenden Besuchszeiten nicht aufrechterhalten werden können. Die JVA hat zugesichert, im Fall von Verspätungen Besucherinnen und Besucher nicht abzuweisen, soweit dem in Einzelfällen nicht organisatorische Gründe entgegenstehen. Tatsächlich haben sich bisher auch noch keine Gefangenen über konkrete Probleme beschwert, sondern nur allgemein ihre Befürchtung geäußert, dass die neue Regelung zu Nachteilen führen könnte.

Entgegen dem allgemeinen Trend haben die Eingaben, die die ärztliche Versorgung betreffen, im Berichtszeitraum deutlich zugenommen, wobei jedoch besondere Auffälligkeiten nicht festgestellt werden konnten. Mit den betreffenden Eingaben wurde insbesondere eine unzureichende beziehungsweise fehlerhafte ärztliche Behandlung geltend gemacht, wobei die Schwerpunkte bei den Vollzugsanstalten Diez, Wittlich und Frankenthal lagen.

Aus den Vollzugsanstalten wird über besondere Probleme im Zusammenhang mit den so genannten „Russlanddeutschen" berichtet.

Hierbei handelt es sich um deutsche Staatsangehörige, die aus Russland beziehungsweise anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion zugezogen sind. Zu dieser Thematik hat die Strafvollzugskommission des Landtags Rheinland-Pfalz am 29. Oktober 2002 eine Anhörung durchgeführt. Das Ergebnis ist in einer Broschüre (Heft 19 der Schriftenreihe des Landtags Rheinland-Pfalz) veröffentlicht. Aus den Eingaben sind entsprechende Probleme jedoch kaum ersichtlich und beschränken sich im Wesentlichen auf Sprachprobleme. So begehren einige Petenten, ihre Korrespondenz sowie Besuche in russischer Sprache abwickeln zu können, da andernfalls der Kontakt mit ihren Angehörigen erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht würde. In einem Fall konnte eine vom Petenten gewünschte und auch von der JVA für erforderlich gehaltene Alkoholtherapie nicht durchgeführt werden, da die deutschen Sprachkenntnisse des Betreffenden hierfür zu gering sind und Maßnahmen in russischer Sprache nicht angeboten werden können. Generell stellen sich die Vollzugsanstalten auf den Standpunkt, dass, abgesehen davon, dass ohnehin zum Zweck der Kontrolle in aller Regel die Korrespondenz sowie Besuche in deutscher Sprache abgewickelt werden sollen, von deutschen Staatsangehörigen erwartet werden kann, dass diese auch der deutschen Sprache mächtig sind. Soweit dies nicht der Fall ist, wird es im Interesse ihrer Integration für erforderlich erachtet, dass sie sich in der deutschen Sprache üben. Der Bürgerbeauftragte hält diesen Standpunkt für durchaus vertretbar, andererseits sollte in Einzelfällen gegebenenfalls doch auch auf die besondere Situation abgestellt werden, insbesondere, wenn es sich, wie häufig, um Jugendliche oder junge Erwachsene handelt. Sollte im Einzelfall tatsächlich eine soziale Isolation des Gefangenen zu befürchten sein, wird sicher nach entsprechenden Lösungsmöglichkeiten gesucht.

Im Jahresbericht 2001 wurde darüber berichtet, dass auffällig viele Eingaben aus der JVA Wittlich zurückgenommen wurden. Wie angekündigt, hat der Bürgerbeauftragte die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgt, wobei er insbesondere nach jedem Zugang einer Rücknahmeerklärung ausdrücklich bei dem betreffenden Petenten anfragte, ob sich das Anliegen tatsächlich erledigt habe. In einzelnen Fällen berichteten daraufhin Gefangene über Gespräche mit Mitarbeitern der JVA, in denen ihrer Ansicht nach zum Ausdruck gekommen sei, dass eine Weiterverfolgung der Eingabe auf den weiteren Strafvollzug „nachteilige Auswirkungen" haben könne. Die JVA Wittlich, die in jedem dieser Fälle um eine Stellungnahme hierzu gebeten wurde, erklärte, dass Äußerungen in diesem Sinn nicht erfolgt seien und versicherte generell, dass sichergestellt sei, dass kein Gefangener irgendwelche Nachteile erfahre, wenn er sich an den Bürgerbeauftragten wendet.

Die in diesem Zusammenhang aufgekommenen Irritationen konnten schließlich in einem gemeinsamen Gespräch des Bürgerbeauftragten, der Staatssekretärin im Ministerium der Justiz sowie dem Leiter der JVA Wittlich beigelegt werden. Hierbei wurde insbesondere vereinbart, dass auch in den Fällen, in denen Gefangene der JVA gegenüber die Rücknahme ihrer Eingabe erklären, eine Stellungnahme erfolgt, sodass dem Bürgerbeauftragten eine abschließende Beurteilung möglich ist. Erfreulicherweise haben seitdem keine Gefangenen mehr berichtet, sie hätten den Eindruck, von den Bediensteten zur Rücknahme ihrer Eingabe veranlasst worden zu sein.

Wie bereits in den Vorjahren hat der Petitionsausschuss auf Vorschlag des Bürgerbeauftragten mehrere Eingaben zum Anlass für eine Überweisung an die Strafvollzugskommission genommen, die sich sodann generell mit der entsprechenden Problematik befasst hat. Dies war beispielsweise der Fall bei den bereits erwähnten Eingaben, die die neue Besuchsregelung in der JVA Diez betreffen. Des Weiteren erschienen Eingaben von Frauen, die im Hinblick auf eine Lebensgemeinschaft Verlegung auf dieselbe Abteilung oder in denselben Haftraum begehrten, über den Einzelfall hinaus von Bedeutung zu sein, sodass ebenfalls eine Überweisung an die Strafvollzugskommission erfolgte. Im Übrigen erfolgen Überweisungen grundsätzlich, wenn dies ausdrücklich vom Petenten gewünscht wird oder offensichtlich eine Vielzahl von Gefangenen durch die jeweilige Problematik betroffen ist. Selbstverständlich nimmt der Bürgerbeauftragte an den jeweiligen Sitzungen der Strafvollzugskommission teil.

Auch im Berichtszeitraum zeigten sich die Justizvollzugsanstalten sowie das Ministerium der Justiz darum bemüht, zu einer Klärung der jeweiligen Eingaben beizutragen. Leider ist der Zeitraum, bis eine Stellungnahme einer Vollzugsanstalt über das Ministerium der Justiz dem Bürgerbeauftragten zugeht, nach wie vor verhältnismäßig lang, wenn auch das Bemühen um eine Beschleunigung des Verfahrens durchaus ersichtlich ist.

Um die Zusammenarbeit insgesamt weiter zu intensivieren, nahm der Bürgerbeauftragte an der Besprechung der Leiterinnen und Leiter der Vollzugsanstalten mit dem Minister der Justiz am 21. November 2002 teil. Hierbei stellte der Bürgerbeauftragte heraus, dass vergleichsweise häufig durch die Mitwirkung der Vollzugsanstalten in Petitionen ein positives Ergebnis erzielt werden kann.

Es wurde außerdem vereinbart, dass unter grundsätzlicher Wahrung des Petitionsrechts verfahrensmäßig der Arbeitsbelastung der Vollzugsanstalten Rechnung getragen werden soll.

Gnadensachen

Wie bereits in den vorhergehenden Jahren bewegt sich die Anzahl von Eingaben, die Gnadensachen betreffen, auf konstant niedrigem Niveau.

2 ­ Ordnungsverwaltung

Allgemeine polizeiliche Angelegenheiten

Vollzugspolizei, polizeiliche Ermittlungsverfahren

Die Eingaben zu diesen Sachgebieten lagen etwa auf demselben Niveau wie im Vorjahr. Sie betreffen ein weites Spektrum, ohne dass sich besondere Schwerpunkte feststellen lassen.

Ein Teil der Eingaben betrifft die Vorgehensweise der Vollzugspolizei, die bisweilen als unangemessen oder fehlerhaft empfunden wird. In diesen Fällen erfolgte eine Aufklärung durch das jeweils zuständige Polizeipräsidium, das insbesondere prüft, ob den betreffenden Beamtinnen oder Beamten ein dienstliches Fehlverhalten anzulasten ist. Ein solches konnte allerdings nur in den seltensten Fällen festgestellt werden.

Ein weiterer Teil der Eingaben betrifft die allgemeine Ordnungsverwaltung. Hierbei geht es einerseits darum, dass Bürgerinnen und Bürger Missstände beklagen und beanstanden, dass keine oder nicht ausreichende polizeiliche Maßnahmen hiergegen ergriffen werden. Andererseits beanstanden Bürgerinnen und Bürger, dass gegen sie Verfahren eingeleitet worden sind, obwohl sie nach ihrer Ansicht keine Veranlassung hierzu gegeben haben. Einige dieser Fälle betreffen nach wie vor die Hundehaltung, wobei es sich hierbei jedoch nicht mehr um einen Schwerpunkt handelt, wie noch in der Zeit kurz nach In-Kraft-Treten der Gefahrenabwehrverordnung ­ Gefährliche Hunde ­ des Landes Rheinland-Pfalz. Insgesamt lässt sich nicht erkennen, dass es jetzt noch besondere Probleme im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Verordnung gibt.

Im Übrigen betreffen die Eingaben praktisch alle Lebensbereiche, bei denen die Gefahrenabwehr eine Rolle spielt. Beispielsweise sei die Eingabe des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter genannt, der sich dafür einsetzte, dass in der betreffenden Stadt der Eröffnung eines Bordells nicht zugestimmt wird. Entscheidungsrelevant ist hierbei die Einwohnerzahl, da nach der geltenden Regelung in Städten mit weniger als 50 000 Einwohnern Bordellbetriebe nicht zugelassen werden können. Die Petenten vertraten die Ansicht, dass hierbei nicht bloß auf die Einwohnerzahl abgestellt werden darf, sondern auch die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung berücksichtigt werden müsste. So sollte eine Stadt, die wegen besonderen Kinderreichtums mehr als 50 000 Einwohner hat, Städten mit weniger als 50 000 Einwohnern gleichgestellt werden. Auch auf den Bevölkerungsanteil allein erziehender Mütter und Väter sollte abgestellt werden. Im vorliegenden Fall kamen die Erwägungen der Petenten allerdings nicht zum Tragen, da die betreffende Stadt weniger als 50 000 Einwohner hat, sodass die Genehmigung bereits aus diesem Grund nicht erteilt werden konnte.

Straßenverkehrsrecht, Führerschein, öffentlicher Personennahverkehr, Bahn

Wie in den vergangenen Berichtsjahren stellte sich dieser Bereich auch im Jahr 2002 als ein Schwerpunktbereich dar. Nachdem im Vorjahr die Eingabezahlen zum vorhergehenden Berichtszeitraum nahezu konstant geblieben waren, war im aktuellen Berichtsjahr allerdings ein durchaus deutlicher Rückgang der Eingaben in diesem Sachgebiet festzustellen.

Die Vielzahl der möglichen Berührungspunkte der oder des Einzelnen mit dem Straßenverkehr führt auch zu unterschiedlichen Blickwinkeln der vorgebrachten Beschwerden. Bürgerinnen und Bürger kommen sowohl als Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aktiv als auch als Anwohnerinnen und Anwohner passiv mit dem Straßenverkehr in Berührung.

Schwerpunkt innerhalb des Sachgebiets waren Beschwerden über die Verkehrssituation sowohl im Zusammenhang mit dem fließenden als auch dem ruhenden Verkehr.

So sind beispielsweise Beschwerden über Geschwindigkeitsüberschreitungen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern durch Anwohnerinnen und Anwohner, gerade auch im Bereich von Ortseingängen und in so genannten verkehrsberuhigten Bereichen, verzeichnet worden.

Von Anwohnerinnen und Anwohnern wird oftmals eine stärkere Überwachung des ruhenden Verkehrs, häufig in den von ihnen bewohnten Nebenstraßen oder Wohngebieten gefordert, andererseits setzen sich auch von „Knöllchen" betroffene Bürgerinnen und Bürger zur Wehr.

Besonders im Rahmen größerer Veranstaltungen treffen gelegentlich die Fronten aufeinander. Anwohnerinnen und Anwohner „festgeplagter" Bereiche werden im Laufe eines Jahres immer wieder mit größerem Besucherandrang und den Folgen konfrontiert und fordern von der Verwaltung verstärkte Kontrollen gerade anlässlich von Feierlichkeiten und Kirmesveranstaltungen. Die Besucherinnen und Besucher hingegen empfinden die gezielte und verstärkte Kontrolle gerade bei besonderen Anlässen nicht selten als „bewusstes Abkassieren" durch die Städte und Gemeinden.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass die Erwartung mancher Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf eine nahezu vollständige Überwachung des ruhenden als auch des fließenden Verkehrs nicht erfüllbar ist.

Vereinzelten Eingaben lag zugrunde, dass aufgrund von Straßenbauarbeiten in Hauptdurchgangsstraßen der Verkehr in ansonsten ruhigen Wohn- und Nebenstraßen zugenommen hatte. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger forderten Maßnahmen, durch die verhindert werden sollte, dass Fahrzeuge durch die von ihnen bewohnten Straßen ausweichen können beziehungsweise dürfen. So wurde in einem Fall die Einführung einer Regelung gefordert, durch die die Durchfahrt allen ­ ausgenommen Anliegerinnen und Anliegern ­ untersagt werden sollte. Es lässt sich nicht vermeiden und liegt auch in der Natur der Sache, dass bei Sperrung einer Durchgangsstraße der Verkehr in den umliegenden Straßen vorübergehend zunimmt, auch wenn die ausgewiesene Umleitung eine andere Route empfiehlt. Selbstverständlich werden ortskundige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ihnen bekannte andere Routen wählen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei den betreffenden Straßen um öffentliche Straßen handelt, deren Benutzung daher grundsätzlich auch jedermann erlaubt ist.

Eine größere Anzahl von Eingaben bezog sich auch in diesem Berichtsjahr wieder auf Probleme im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis. Schwerpunkt war erneut der Wunsch nach Wiedererteilung des Führerscheins nach einer Trunkenheitsfahrt, wobei zumeist erhebliche Trunkenheit im Bereich von um und über zwei Promille vorlag. So verlor ein Petent beispielsweise gleich zweimal den Führerschein. Die Blutalkoholkonzentration betrug dabei 2,64 Promille beziehungsweise sogar 2,86 Promille. Letzteres stellte im Berichtsjahr wohl auch den „Spitzenwert" im Rahmen diesbezüglicher Eingaben dar. In diesen Fällen führt kein Weg an einem medizinisch-psychologischen Gutachten vorbei.

Da immer wieder Beschwerden in Bezug auf das Gutachten selbst vorgebracht werden, hat sich der Bürgerbeauftragte im Berichtsjahr im Hinblick auf Beschwerdemöglichkeiten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf medizinischpsychologische Gutachten informiert.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass das Rechtsverhältnis zwischen dem Begutachteten und der Begutachtungsstelle privatrechtlicher Natur ist. Der Betroffene selbst vergibt den Auftrag zur Begutachtung an die jeweilige von ihm selbst unter den zugelassenen Stellen ausgewählte Begutachtungsstelle.

Im Falle des TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg gestaltet sich das Beschwerdemanagement wie folgt:

Der Betroffene kann sich selbstverständlich mit Beschwerden zunächst unmittelbar an seinen Gutachter wenden. Er kann sich aber auch, wenn es sich beispielsweise um Beschwerden über das Verhalten des Gutachters selbst handelt, an den Leiter der jeweiligen Begutachtungsstelle oder an die Leitung des medizinisch-psychologischen Instituts in Köln wenden. Hier wird seinen Einwendungen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der für Qualitätssicherung zuständigen Stellen, nachgegangen.

Selbstverständlich hat jeder Betroffene die Möglichkeit, das Gutachten gegebenenfalls auch durch einen Anwalt oder in letzter Konsequenz bei Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis durch die Gerichte prüfen zu lassen.

Auch die Fahrerlaubnisbehörden überprüfen die ihnen vorgelegten Gutachten im Rahmen der Auswertung während des Verfahrens zur Erteilung einer Fahrerlaubnis im Hinblick darauf, ob das jeweilige Gutachten nachvollziehbar ist. Das Gutachten wird also von der Verwaltung nicht ungeprüft bei der Entscheidung über die Erteilung einer Fahrerlaubnis zugrunde gelegt.