Ein aktuelles Projekt beschäftigt sich mit der nachhaltigen Entwicklung und Innovation im Energiebereich

Die Fachhochschulen des Landes haben eine anwendungsorientierte Umweltwissenschaft aufgebaut. Neben den Studiengängen Umweltschutz an den Fachhochschulen Bingen und Trier am Standort Birkenfeld gibt es die Kompetenzzentren Fuel Cell in Rheinland-Pfalz am Umwelt Campus Birkenfeld und Rationelle und regenerative Energienutzung (RREN) an der Fachhochschule Bingen. Zwischen beiden Einrichtungen existiert eine enge ergänzende Kooperation. Darüber hinaus wurde an der Fachhochschule Trier das Institut für Energieeffiziente Systeme (IES) eingerichtet. Hier werden innovative Fragestellungen zur Energieanwendung bearbeitet und neue Impulse für die Forschung gegeben.

Auch die Europäischen Akademie zur Erforschung von wissenschaftlich-technischen Entwicklungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde gezielt gegründet, um Entwicklungen bereits in ihrer Entstehungsphase zu beobachten und auf ihre Folgen hin zu erforschen.

Ein aktuelles Projekt beschäftigt sich mit der nachhaltigen Entwicklung und Innovation im Energiebereich. Darüber hinaus führt die Europäische Akademie in wissenschaftlicher Unabhängigkeit einen Dialog mit Politik und Gesellschaft.

Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz legen großen Wert auf Technologietransfer. Viele Projekte werden in enger Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen durchgeführt und berücksichtigen damit auch die wirtschaftliche Realisierbarkeit von Forschungsergebnissen im Sinn der AGENDA 21.

Partizipation und Kommunikation

Kooperationen

Die Verwirklichung des Nachhaltigkeitsprinzips obliegt nicht allein der öffentlichen Hand. In einer freien marktwirtschaftlichen Ordnung können die wesentlichen Beiträge, die von Seiten gesellschaftlicher Gruppen, der Forschung, der Wirtschaft und der Industrie zu erbringen sind, auch nur von dorther geleistet werden. Desgleichen liegt die individuelle Lebensführung in der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger, wie denn z. B. auch deren autonomes Konsum- und Nachfrageverhalten ganz wesentlich zur Nachhaltigkeit beiträgt. Soll in einer Gesellschaft das Konzept der nachhaltigen umweltgerechten Entwicklung insgesamt verwirklicht werden, kann dies daher nur in Formen der Partizipation und Kommunikation geschehen. Öffentliche Entscheidungen können nicht einseitig hoheitlich, sondern nur in einem partnerschaftlichen Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Entscheidungsträgern getroffen werden. In einem öffentlichen Nachhaltigkeitsprozess wirken die Industrieverbände, die Verbraucherorganisationen, die Arbeitnehmervertretungen, die Umweltverbände, die Kirchen im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenz und Handlungszuständigkeit mit. Dies gilt sowohl für die kommunale Ebene in Form einer jeweiligen Lokalen AGENDA 21 als auch für die Ebene der Landesregierung. Die verschiedenen Kooperationsformen des Ministeriums für Umwelt und Forsten mit den gesellschaftlichen Entscheidungsträgern und mit den öffentlich-rechtlich verfassten Körperschaften sind hierfür signifikanter Ausdruck.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Neben den rechtlichen Gründen für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen betont die AGENDA 21 auch die Notwendigkeit der Beteiligung dieser Bevölkerungsgruppe. In der Partizipationsdiskussion bedeutet dies seit langem, dass Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden gesellschaftlichen Prozessen unter der Berücksichtigung der altersspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten beteiligt werden sollen. Die „ökologischen Kinderrechte" sind integraler Bestandteil der AGENDA 21. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der AGENDA 21 fügt sich ein in das großangelegte Aktionsprogramm der Landesregierung „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz".

In Rheinland-Pfalz existiert eine Vielzahl von Projekten auf der lokalen Ebene, die unterschiedlich verortet sind. So werden die AGENDA 21-Bemühungen der Stadt Ludwigshafen mit dem dortigen Kinderbüro „Kids for Kids" rückgekoppelt zur Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen. Neben diesem konkreten Kooperationsmodell auf lokaler Ebene gibt es weitere Projekte, die entweder von Kindern und Jugendlichen unmittelbar aus einem Jugendforum heraus bearbeitet werden oder als Einzelprojekte initiiert sind.

Die Landesregierung nimmt sich dieses Themas insbesondere auch mit dem seit 1997 laufenden Programm „Naturnahe Erlebnisspielplätze" 17) ebenso an wie mit dem Modellprojekt „Spielleitplanung" (Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Umwelt und Forsten sowie des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend). „Spielleitplanung" zielt auf die Verwirklichung einer kinder- und jugendfreundlichen Kommune durch eine fachübergreifende, nachhaltige und umweltgerechte Entwicklungsplanung unter steter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Sichtweisen der jungen Menschen sowie ihrer angemessenen direkten Beteiligung. Spielleitplanung ist also ein Planungsverfahren, dessen Besonderheit darin besteht, Planungs- und Beteiligungsprozesse systematisch miteinander zu verzahlen. Die Ergebnisse aus dem Projekt „Spielleitplanung" sollen in einer praxisnahen Handlungsanleitung zusammengestellt und den zentralen Akteuren Kommunalpolitik, Jugendhilfe, Fachplanungen im Januar 2004 zur Verfügung gestellt werden.

17) Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Wasser und Natur erleben ­ ökologisch orientierte Spiel- und Erlebnisräume, Mainz 1997.

Die Kommunen sollen damit in die Lage versetzt werden, Maßnahmen und Aktionen in ihrer Gemeinde oder ihrer Stadt so zu koordinieren, dass auch stets die Interessen der Kinder und ihre Beteiligung bei Planungsprozessen entsprechende Berücksichtigung finden (§§ 16 c GemO, 11 c LKO). Frauen und AGENDA 21

Die AGENDA 21 hat spezifische Bedeutung für die Frauen. Frauenbelange werden in der AGENDA von Rio ausdrücklich als Querschnittsaufgabe beschrieben, die alle Politikbereiche umfasst. Darüber hinaus hat die AGENDA 21 einen globalen Aktionsplan für Frauen zur Erzielung einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung beschlossen, der u. a. die „aktive Einbeziehung der Frau in die wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsprozesse" erfordert.

Hervorgehoben wird in dem entsprechenden Kapitel der AGENDA 21 von Rio u. a.:

­ die Notwendigkeit einer Beteiligung von Frauen an der Bewirtschaftung von Ökosystemen,

­ die Erhöhung des Frauenanteils bei politischen Entscheidungsträgern (Planern, Fachberatern, Managern und Beratern in allen wirtschaftlichen Bereichen),

­ die Beteiligung von Frauen bei der Auswertung, Prüfung und Überarbeitung von Lehrplänen oder Unterrichtsmaterialien.

Seit 1992 haben sich in vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz lokale AGENDA 21-Frauengruppen gebildet, die daran arbeiten, wie die Umwelt aus Frauensicht nachhaltig entwickelt werden kann. Inhaltlich beschäftigen sich die Frauengruppen mit

­ Anforderungen an das unmittelbare Wohnumfeld bis hin zur Stadtplanung,

­ Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt,

­ Verbesserungen im Bereich der Mobilität und im sozialen Umfeld,

­ Fragen des ehrenamtlichen Engagements.

In rheinland-pfälzischen Kommunen läuft der Prozess des „Einmischens" der Frauengruppen unterschiedlich ab. Oft wird er von Gleichstellungsbeauftragten initiiert oder gemeinsam mit ihnen durchgeführt, bisweilen gründen sich Frauengruppen außerhalb einer Verwaltungsstruktur. Immer geht es jedoch darum, Verbündete zu suchen, Öffentlichkeit herauszustellen, eigene Projekte durchzuführen sowie Leitlinien und Indikatoren zu entwickeln, um wichtige wirtschaftliche, politische oder gesamtgesellschaftliche Entscheidungsbereiche aus Frauensicht zu beeinflussen.

Denn Frauen haben in die Strategien zur Erzielung einer nachhaltigen Umwelt viel Sachverstand einzubringen:

­ Sie sind es schließlich, die unter den Auswirkungen mangelhaft geplanter und gebauter Wohnungen am ehesten zu leiden haben,

­ die am häufigsten Bahn und Bus fahren,

­ die von Arbeitslosigkeit besonders betroffen sind.

Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend fördert seit mehreren Jahren Initiativen in Rheinland-Pfalz, die sich im Rahmen der Lokalen Agenda 21 mit ihrem Expertinnenwissen in die kommunale Entwicklung einbringen. Diese sind im Rhein-HunsrückKreis, in den Landkreisen Daun, Donnersbergkreis, Ludwigshafen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Südwest-Pfalz und in den Verbandsgemeinden Bitburg-Land, Rengsdorf, Ruwer und in der Stadt Koblenz aktiv.

Als Beispiel für deren Aktivitäten seien genannt:

­ Die Arbeitsgruppe „Frauen in der Lokalen Agenda 21 im Rhein-Hunsrück-Kreis"; diese erstellte eine Broschüre „Leitlinie von Frauen".

­ Aus der Agenda-Gruppe in der Verbandsgemeinde Bitburg-Prüm gingen mehrere Arbeitskreise hervor, die sich um die Einbringung von Frauenbelangen in den Gemeinden kümmerten und unter anderem einen Spielplatz mitplanten.

­ In der Verbandsgemeinde Rengsdorf organisierte die Frauen-Agenda-Gruppe den Bauernmarkt aus der Sicht von Frauen neu.

­ In Koblenz befassen sich die Frauen der Agenda-Gruppe mit einem Wohnprojekt.

Die Resonanz und die Planungen machen deutlich, dass die AGENDA 21 als Denk- und Handlungskonzept mit seiner ganzheitlichen Ausrichtung, seinen ökonomischen, ökologischen und sozialen Komponenten gerade Frauen, die gewohnt sind, vernetzt und ganzheitlich zu denken, besonders anspricht.

Ehrenamt Nachhaltigkeit als gesellschaftlicher Partizipationsprozess gibt auch dem bürgerschaftlichen Ehrenamt einen besonderen Rang. Das Ehrenamt ist die Form bürgerschaftlichen Engagements für öffentliche Aufgaben 18). Es trägt die gesellschaftlichen Nachhaltigkeitsprozesse in den verschiedenen Aufgabenfeldern ganz wesentlich mit. Das Ehrenamt bildet eine sozialen Indikator für Nachhaltigkeit. Das Ehrenamt wird daher von der Landesregierung nachhaltig gestärkt.

18) Nicht ohne Grund hat auch die Bundespolitik dem Ehrenamt besondere Aufmerksamkeit zugewandt; vgl. den Bericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements", Bundestagsdrucksache 14/8900 vom 3. Juni 2002.

Marktwirtschaftliche Instrumente im Umweltschutz

Das Prinzip der Nachhaltigkeit beruht auf der ökologischen, ökonomischen und sozialen Verträglichkeit.

Diese drei Richtgrößen haben im Nachhaltigkeitskonzept in einem ausgewogenen und gleichberechtigten Verhältnis zueinander zu stehen, auch um eigenverantwortlich gestaltbare Freiräume zu eröffnen. Die nachhaltige Entwicklung der ökologisch orientierten Marktwirtschaft ist daher gemeinsam mit den Akteuren verantwortlich zu gestalten.

Somit sind aus Gründen der Effektivität und Effizienz marktwirtschaftlich wirkende Instrumente im Umweltschutz als Lösungsansatz zunehmend so zu fördern, dass sie das hoheitliche Instrumentarium wirksam ergänzen und unterstützen können.

3. Öffentliche Handlungsebenen und Handlungsformen

Entscheidungsträger

Die kooperative und kommunikative Form einer Nachhaltigkeitspolitik lässt die rechtlich verfassten Entscheidungsträger selbstverständlich unberührt. Andererseits stehen aber die öffentlichen Entscheidungsträger nach Maßgabe ihrer Kompetenz auch jeweils in voller Verantwortung.

Die verfassten Entscheidungsträger

Die maßgeblichen Handlungsebenen sind die Europäische Union, der Bund, das Land, die kommunalen Gebietskörperschaften und die sonstigen Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Deren jeweilige eigene Zuständigkeit und letztliche Entscheidungskompetenz bleibt unberührt. Doch für sie alle gilt, gerade im Hinblick auf die vernetzten Beziehungszusammenhänge eines Nachhaltigkeitskonzepts, das politische Prinzip der Kooperation. Das Kooperationsprinzip schließt auch die Zusammenarbeit mit dem Bund und zwischen den Ländern untereinander ein. Ein von der 57. Umweltministerkonferenz am 29./30. November 2001 eingesetzter Bund-/Länder-Arbeitskreis „Nachhaltige Entwicklung" soll zur Abstimmung der Nachhaltigkeitskonzepte der Länder beitragen. Ein erster Zwischenbericht hat der 59. Umweltministerkonferenz am 7./8. November 2002 vorgelegen. „Korporationsoffensive"

Dem Kooperationsprinzip entspricht die „Korporationsoffensive" des Ministeriums für Umwelt und Forsten, die die öffentlichrechtlich verfassten Körperschaften in ihrer spezifischen Verantwortung gezielt anspricht und zu förmlichen Kooperationsvereinbarungen mit den Handwerkskammern des Landes, den Industrie- und Handelskammern, der Architektenkammer, der Kammer der Beratenden Ingenieure, dem Sparkassen- und Giroverband und den Hochschulen geführt hat. Als Kern der öffentlichen Verantwortung dieser verfassten Körperschaften wurde die Nachhaltigkeit identifiziert.

Kommunale Gebietskörperschaften

Ein AGENDA 21-Programm der Landesregierung kann naturgemäß nur diejenigen Maßnahmen darstellen, die in der Handlungskompetenz des Landes liegen. Die kommunalen Gebietskörperschaften19) geraten nur insoweit ins Blickfeld, als das Land auf die Gemeinden unmittelbaren Einfluss ausübt, sei es legislatorisch durch die Gesetzgebung, sei es administrativ etwa durch Fördermaßnahmen oder die Raumordnung.20) Allerdings stehen dem Ministerium für Umwelt und Forsten im Doppelhaushalt 2002/2003 jeweils 1,2 Millionen EUR zur Förderung kommunaler AGENDA 21- Initiativen zur Verfügung; mit diesen Mitteln werden Zuschüsse für Lokale AGENDA 21-Projekte gewährt.

Auch bietet die Landeszentrale für Umweltaufklärung Rheinland-Pfalz (LZU) den Gemeinden Hilfestellungen für Lokale AGENDA 21-Initiativen an. Die Landeszentrale für Umweltaufklärung ist die Transferstelle für die Lokale AGENDA 21 im Land.

Vor Beginn des Weltgipfels der Vereinten Nationen zur Nachhaltigen Entwicklung in Johannesburg im August 2002 bezeichnete der Generalsekretär des International Council for Local Environmental Initiatives (I. C.L.E.I), Konrad Otto-Zimmerman, Rheinland-Pfalz als „Modellregion bei der Umsetzung der Lokalen AGENDA 21". Rund 200 kommunale Gebietskörperschaften, darunter alle Landkreise, kreisfreien Städte und etwa die Hälfte aller Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden sowie 55

Ortsgemeinden beschäftigen sich mit der Lokalen AGENDA 21. Damit kommt jeder zehnte Lokale AGENDA 21-Prozess in Deutschland aus Rheinland-Pfalz. Die Erfahrungen in Rheinland-Pfalz flossen über I. C.L.E.I. in die Vorbereitungen auf den UNGipfel zur Nachhaltigen Entwicklung ein und kommen so anderen Kommunen in Europa und weltweit zugute. Eine Sonderausgabe des „umwelt-journal Rheinland-Pfalz" 21) zeichnete einen aktuellen Überblick über die Lokale AGENDA 21 im Land.

19) Zur Lokalen AGENDA 21 vgl. etwa Bundesumweltministerium/Umweltbundesamt (Hrsg.): Handbuch Lokale AGENDA 21 ­ Wege zur nachhaltigen Entwicklung in den Kommunen, Bonn 1998; Internationaler Rat für kommunale Umweltinitiativen/Stefan Kuhn/Gottfried Suchy/Monika Zimmermann (Hrsg.); Lokale AGENDA 21 Deutschland ­ Kommunale Strategien für eine zukunftsbeständige Entwicklung, Berlin u. a. 1998.

20) Zur Lokalen AGENDA 21 in Rheinland-Pfalz und zu den diesbezüglichen Maßnahmen des Ministeriums für Umwelt und Forsten vgl. aus dem wissenschaftlichen Umfeld der rheinland-pfälzischen Umweltpolitik Adelheid Stipproweit/Oliver Decken (Hrsg.): Lokale AGENDA 21, Landau (Pfalz) 2000; Steffen Appel/Erdem Duman/Franz gr. Kohorst/Franz Schafranski (Hrsg.): Wege zu einer neuen Planungs- und Landschaftskultur ­ Festschrift zum 60. Geburtstag von Prof. Hanns Stephan Wüst, Kaiserslautern 2000.

21) Umwelt-journal Rheinland-Pfalz, hrsgg. vom Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, Heft 34/35, August 2002.