Vorsorge

Das Konzept beinhaltet neben einer Bestandsaufnahme der derzeitigen Anbau- und Beregnungssituation eine Reihe von Grundsätzen zur Weiterentwicklung der Beregnung.

In der Ministerratssitzung am 6. Juli 1999 wurde das Entwicklungskonzept vom Ministerrat gebilligt und fand im Entwicklungsplan für den ländlichen Raum „Zukunftsinitiative für den Ländlichen Raum ­ ZIL", Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in Rheinland-Pfalz nach der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) im Zeitraum 2000 bis 2006 vom Oktober 1999 entsprechend Berücksichtigung.

Wasserschutzgebiete

Zur Verbesserung eines flächendeckenden Grundwasserschutzes wird angestrebt, die Landwirtschaft z. B. durch Kooperation mit Wasserversorgungsunternehmen in Wasserschutzgebieten verstärkt in den Gewässerschutz einzubinden. Im Rahmen einer gesamtheitlichen Betrachtung muss aber auch die flächenhafte Umsetzung der Düngeverordnung sowie deren Dokumentation weiterhin gewährleistet werden.

Reduzierung des Wasserverbrauchs

Haushälterischer Umgang mit Wasser

Die Bundesrepublik Deutschland zählt durch ihre Lage in der gemäßigten Klimazone zu den vergleichsweise wasserreichen Regionen der Erde. Dennoch besteht für jedermann die Verpflichtung, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen (§ 1 a WHG). Im Rahmen einer auf größtmögliche Schonung der Umwelt ausgelegten Wasserpolitik ist daher die Ausschöpfung von realistischen Möglichkeiten im administrativen, ökonomischen und technischen Bereich mit dem Ziel der rationellen Wasserverwendung in Haushalt, Industrie und Landwirtschaft anzustreben. Dabei darf allerdings die bisher erreichte hygienische Sauberkeit in der öffentlichen Trinkwasserversorgung nicht beeinträchtigt werden. Wassersparen stellt jedoch keinen Ersatz für einen flächendeckenden Gewässerschutz dar.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Bewirtschaftungsauftrag der Wasserbehörden auch darauf gerichtet ist, eine „Übernutzung" der Gewässer zu verhindern. Nach § 26 Landeswassergesetz ist der Umfang der Gewässerbenutzung u. a. so festzulegen, dass die Grundwasserentnahme die Neubildung auf Dauer nicht überschreitet.

Zielformulierung

Für eine sparsame Nutzung der wertvollen Ressource Wasser gilt folgende Zielformulierung:

­ Oberflächenwasser ist überall dort einzusetzen, wo dessen Menge, Qualität und Temperatur ausreichen bzw. eine Aufbereitung unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Verhältnismäßigkeit möglich und sinnvoll ist.

­ Grundwasser und die daraus aufbereiteten Wässer sind nur dort einzusetzen, wo deren hohe Qualitäten erforderlich sind.

­ Trinkwasser ist nur dort einzusetzen, wo die qualitativen oder hygienischen Belange es erfordern.

Nachrüstung von Kläranlagen

Anschlussgrad

Der Ausbau von Abwasseranlagen hat zu einem hohen Anschlussgrad der Einwohner an die Kanalisation von mehr als 97,5 % und an kommunale Abwasserbehandlungsanlagen von mehr als 96 % geführt. Das Abwasser von etwa 96 % der Einwohner wird mechanisch-biologisch gereinigt (Stand 2001).

Reinigungsleistung

Die Reinigungsleistung der Kläranlagen hat bis auf noch wenige Ausnahmen ein hohes Niveau erreicht. In den Kläranlagen wird die organische Belastung des Abwassers zu ca. 98 % (Basis: BSB5) eliminiert. Von den Nährstoffen werden der Phosphor bereits heute zu 84 % und die Stickstoffverbindungen zu 75 % (Jahresmittelwert der Kläranlagen > 2000) vermindert.

Zielformulierung

Im Bereich der Erstausstattung mit Abwasseranlagen, vornehmlich im ländlichen Raum, sind noch ca. 0,8 Mrd. DM zu investieren.

Ziel ist es, die Erstausstattung in wenigen Jahren abzuschließen. Die Sanierung bestehender Systeme, insbesondere bei der Mischwasserbehandlung, wird im Einzelfall noch zu einer Verbesserung der Gewässersituation führen können. Es ist allerdings insgesamt gesehen keine weitere Verschärfung der Anforderungen vorgesehen, was nicht ausschließt, dass im Einzelfall infolge von Immissionsbetrachtungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie höhere Anforderungen gestellt werden müssen.

Es sollen effiziente und kostengünstige Verfahren zum Einsatz kommen. Wichtig von einer abwassertechnischen Planung ist eine fundierte Grundlagenermittlung sowie die Minimierung des Schmutzwassers. Nur auf diese Weise kann das Ziel einer ökologisch und ökonomisch optimierten Maßnahme erreicht werden. Der dezentralen Niederschlagswasserkonzeption des Landes kommt auch in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.

Abwasserexpertengruppe (AWEX)

Im Jahr 1994 wurde in Ergänzung des bestehenden Beratungsangebotes der Wasserwirtschaftsverwaltung für die Kommunen die sog. Abwasserexpertengruppe (AWEX) gegründet. Durch die Ausschöpfung der Verminderungs- und Vermeidungsmöglichkeiten konnten angestoßen durch die Tätigkeit der AWEX kostengünstigere Lösungen bei der Bewältigung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erreicht werden, ohne dass dabei Abstriche bei den Umweltstandards zugelassen wurden. Das wurde z. B. durch die Anpassung von Bemessungs- und Verfahrensgrundsätzen der allgemein gültigen technischen Regeln im Bereich der Abwasserableitung und -behandlung an die Rheinland-Pfalz-spezifischen Gegebenheiten ermöglicht.

Niederschlagswasser

Abkehr von der Ableitungstechnik

In der Vergangenheit wurde Niederschlagswasser unabhängig vom Grad der Verschmutzung, aus bebauten bzw. befestigten Gebieten zumeist über die öffentliche Kanalisation zur Kläranlage bzw. über Mischwasserentlastungen unmittelbar in Oberflächengewässer eingeleitet. Die negativen Auswirkungen für die Umwelt sind vielfältig: Geringere Grundwasserneubildung, erhöhte stoffliche und hydraulische Belastungen der Gewässer durch Mischwassereinleitungen sowie ein erhöhter Hochwasserabfluss können hier als die signifikantesten Auswirkungen angeführt werden. Diese Abteilungstechnik führt darüber hinaus zu vermehrten Kosten durch größere Leitungsdurchmesser, zu aufwendigeren Regenentlastungen und zu größeren Kläranlagen.

Zielformulierung Ziel der Landesregierung ist es, dass das nicht oder nur unwesentlich verunreinigte und somit nicht behandlungsbedürftige Niederschlagswasser durch Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen auf der Fläche gehalten wird.

Die Konzeption besteht aus folgenden Bausteinen:

­ Vermeidung abflusswirksamer Flächen und Nutzung von Niederschlagswasser.

­ Dezentrales Zurückhalten, Verdunsten und Versickern von Niederschlagswasser.

­ Verzögertes Ableiten, dezentrales Rückhalten, Verdunsten und Versickern von Niederschlagswasser.

Neben den ökologischen Vorteilen wird die Umsetzung des Konzeptes dabei helfen, Kosten einzusparen.

Niederschlagswasser sollte, wo immer möglich, auf dem Grundstück versickern und nicht dem öffentlichen Kanalnetz zugeleitet werden. Durch den Einbau von Speicheranlagen kann Niederschlagswasser aufgefangen und für Toilettenspülungen und die Bewässerung der Grünbereiche eingesetzt werden. Wassersparende sanitäre Anlagen mit Durchflussbegrenzern verringern den Wasserverbrauch. Oberflächenwasser von Wegen und Plätzen kann in Sickergruben oder Teichanlagen gesammelt und zur Anlage von Feuchtbiotopen herangezogen werden.

Klärschlamm

Verwertungsquote

Die Quote für die landwirtschaftliche Verwertung liegt landesweit derzeit bei ca. 60 %. In einigen ländlichen Regionen des Landes wird der Klärschlamm nahezu vollständig in der Landwirtschaft ausgebracht.

Zielformulierung Ziel ist eine duale Strategie der Landesregierung: Zunächst ist weiterhin die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms vorgesehen. Für den Klärschlammanteil, der trotz aller Bemühungen eine zu hohe Belastung an Schadstoffen beinhaltet, wird ein sicherer, ökologisch unbedenklicher Verwertungs- und kostengünstiger Entsorgungsweg vorgehalten. Hier ist die thermische Verbrennung vorgesehen.

Zurzeit wird bundesweit eine Neubewertung der Sekundärrohstoffdünger vorgenommen. Teilweise wird der generelle Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung gefordert. Das Ergebnis der Diskussion und die daraus resultierenden rechtlichen Vorgaben bleiben abzuwarten.

Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge

Die Landesregierung hat seit 1991 bereits über 213 Mio. EUR für Hochwasserschutz- und Vorsorgemaßnahmen des Landes investiert. Sowohl technische als auch ökologische Maßnahmen sind in das Hochwasserschutz-Programm integriert worden:

­ natürlicher Wasserrückhalt durch Versickern und Renaturieren (Aktion Blau),

­ technischer Hochwasserschutz durch Rückhalten und Abwehren sowie

­ weiter gehende Hochwasservorsorge.

Die internationalen Aktionspläne Hochwasser für den Rhein der IKSR und für Mosel/Saar der IKSMS werden mit ihnen umgesetzt.

Internet-Plattform Hochwasserschutz

Die Internet-Plattform Hochwasserschutz wird alle rheinland-pfälzischen überregionalen, regionalen und lokalen Hochwasserschutzmaßnahmen von Land, Kommunen und Privaten enthalten. Damit ergibt sich ein umfassendes Bild über den Stand der Umsetzung des rheinland-pfälzischen Hochwasserschutzkonzeptes. Die interaktive Internet-Plattform macht die Bilanz aller Hochwasserschutzaktivitäten öffentlich zugänglich. Der Gemeinde- und Städtebund ist eingebunden, weil nicht nur die staatliche Vorsorge notwendig ist, sondern vor allem auch die Vorsorge in den Landkreisen, Städten und Gemeinden und der Bürgerinnen und Bürger. Ohne zusätzliche nachhaltige Eigenvorsorge der vom Hochwasser Betroffenen kann keine deutliche Minderung der Hochwasserschadenspotentiale und damit Reduzierung der Hochwasserschäden erreicht werden (siehe auch E-Mail-Adresse: http:// www.wasser.rlp.de/hochwasser/index.html).

Die nachfolgend angeführten Hochwasserschutzmaßnahmen sind in der Internet-Plattform erläutert.

Hochwasserrückhaltung am Oberrhein und Deichertüchtigung

Das Land Rheinland-Pfalz hat vertraglich die Realisierung von 44 Mio. m³ im Hochwasserscheitel wirksamen Rückhalteraum am Oberrhein übernommen. Um dies zu erreichen, werden insgesamt über 60 Mio. m³ ungesteuerter und gesteuerter Rückhalteraum (Deichrückverlegungen, Polder) geschaffen. Der Polder Daxlanderau ist einsatzbereit, ebenso der Polder Flotzgrün, dessen Einweihung am 13. September 2002 stattfand. Der Polder Kollerinsel befindet sich im Bau, er soll im Jahr 2003 fertig gestellt werden.

Alle Rückhaltemaßnahmen sollen 2008 betriebsbereit sein.

Im Rahmen der Deichertüchtigung sind bisher über 60 km Deiche erneuert worden. Die Deichrückverlegung Worms-Bürgerweide mit 2 Mio. m³ Rückhalteraum ist abgeschlossen. Alle Deiche sollen bis 2009 ertüchtigt sein.

Bisher belaufen sich die Investitionen auf rund 94 Mio. EUR (einschließlich Schöpfwerke).

Örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen

Durch örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Hochwassergefahr dort abgemindert, wo keine durchgehenden Deichsysteme möglich sind.

Am Rhein sind die Hochwasserschutzanlagen in Worms-Rheindürkheim, Bingen, Braubach-Altstadt und Spay bereits fertig gestellt. Die Maßnahme Koblenz-Ehrenbreitstein ist im Bau.

An Mosel und Saar sind die Hochwasserschutzanlagen in Saarburg, Nittel, Klüsserath, Briedel, Trier-Pfalzel, Lieser und Alf fertig gestellt, bestehende Hochwasserschutzanlagen in Trier saniert und der Bau der Hochwasserschutzanlage Oberbillig ist begonnen worden.

Im Nahegebiet ist derzeit das größte Projekt der Hochwasserschutz Bad Kreuznach; es soll im Jahr 2003 fertig werden.

Bisher wurden insgesamt rund 76 Mio. EUR investiert.

Weiter gehende Hochwasservorsorge

Im Rahmen der Flächenvorsorge sollen die noch vorhandenen natürlichen Überschwemmungsgebiete auf Dauer in ihrer Funktion erhalten werden. Deswegen sind an den Gewässern I. Ordnung alle Überschwemmungsgebiete festgesetzt bzw. fachtechnisch abgegrenzt. An den Gewässern II. Ordnung sind es fast alle und an den Gewässern III. Ordnung die wichtigsten (rd. 45 %).

Das Ziel des Hochwasserschutzkonzeptes des Landes, die Hochwasserschäden zu minimieren, ist überwiegend nur durch ein angepasstes Flächenmanagement umzusetzen. Hochwasser kann erst dann im Gewässer und in der Aue zurückgehalten werden, wenn Flächen zur Fließgewässerentwicklung zur Verfügung stehen. Die Restriktionen, die sich aus den überschwemmungsgefährdeten Gebieten und den Vorrangflächen für die Fließgewässerentwicklung für die übrigen Nutzungen ergeben, werden in der Fortschreibung von Raumordnungsplänen und daraus abgeleiteten Fachplanungen berücksichtigt. Sie dienen dem Schutz der Bevölkerung und einer natürlichen Gewässerentwicklung.

Diese Restriktionen werden in zunehmenden Maße kontrovers diskutiert, wie die Zunahme der Zielabweichungsverfahren zeigt.

Hier müssen z.T. in langwierigen Verhandlungen Lösungen gefunden werden, um die ökologischen Anforderungen mit den ökonomischen Wünschen in Einklang zu bringen. Dies setz auf allen Seiten Dialog-, aber auch Kompromissbereitschaft voraus.

Bauvorsorge

Im Rahmen der Bauvorsorge wurde ein Hochwasserhandbuch als Empfehlung für das hochwasserangepasste Bauen landesweit verteilt und jetzt auch in das Internet-Angebot des Ministeriums für Umwelt und Forsten eingestellt.

Es wird derzeit erweitert und für das Internet benutzerfreundlich gestaltet.

Hochwassermeldedienst

Durch den Hochwassermeldedienst können Hochwasserschäden deutlich reduziert werden, wie die Erfahrung bei den letzten Hochwassern zeigt.

Zur Information über den Hochwassermeldedienst wurde in 2002 das aktualisierte Faltblatt verschickt. Die Meldungen werden jetzt auch über Mobilfunk (WAP-Service) verbreitet. Die Vorhersagezeiten sind deutlich verlängert worden.