Bodenschutzkataster

Im Jahr 2003 wird im Rahmen der Einführung des Boden-Informationssystems Rheinland-Pfalz das so genannte „Bodenschutzkataster" eingeführt. Dieses umfasst die bisherigen verschiedenen vom LfUG geführten Kataster der „Altlastenbearbeitung" in einem Fachsystem zusammen und übernimmt durch Einfügung diverser Nutzerprofile die Verpflichtung der Informationsweitergabe an andere Behörden und Nutzer mittels moderner verteilter Datenbanktechnik. Gleichzeitig wird die bisher reine Sachdatenweitergabe mit einer leistungsfähigen Grafikkomponente verbunden, so dass eine Ablösung von analogen Kartenwerken auf eine stets aktuelle und einheitliche zentrale Kartendarstellung am PC-Arbeitsplatz ermöglicht wird (vgl. hierzu Kapitel IV Nr. 2.5.1.).

Stand der Erfassung und Bewertung

Altablagerungen:

Im Oktober 1990 konnte bereits als erstes bedeutsames Projekt die landesweite Erfassung mit 14 760 Altablagerungen abgeschlossen werden. Durch die sukzessive weitere Bearbeitung hat sich inzwischen die Anzahl auf 14 888 Altablagerungen erhöht, von denen 10 414 aufgrund einer EDV-gestützten formalisierten Erfassungsbewertung als „altlastverdächtige Fläche" eingestuft sind. Aufgrund der großen Zahl der erfassten altlastverdächtigen Flächen können diese nicht kurzfristig in ihrer Gesamtheit einer orientierenden Untersuchung unterzogen werden. So sind bislang auch lediglich ca. 260 Flächen als Altlasten ausgewiesen.

Über mehrere Jahrhunderte wurden großräumig in den Regionen Nordpfälzer Bergland, Hunsrück, im Gebiet der unteren Lahn und im Westerwald kupfer-, blei-, zink-, quecksilber-, arsen- und cadmiumhaltige Erze („Buntmetalle") abgebaut und verhüttet. So entstanden zahlreiche Abraumhalden, die entsprechend kontaminiert sind. Darüber hinaus können Flächen durch Aufbereitungsund Verhüttungsprozesse durch die vorgenannten Schwermetalle belastet sein.

Detaillierte Untersuchungsergebnisse liegen zum Nordpfälzer Bergland vor, die dem Bericht „Bodenschutz und gesundheitlicher Umweltschutz ­ Quecksilber-, Arsen- und Antimonbelastungen durch ehemaligen Bergbau im Nordpfälzer Bergland" zu entnehmen sind.

Gewerbliche/industrielle Altstandorte

Die Ersterfassung von Betriebsflächen als Grundlage für die Ermittlung altlastverdächtiger gewerblicher Altstandorte ist in allen kreisfreien Städten bis auf Landau, Neustadt, Pirmasens und Zweibrücken abgeschlossen. Die Erfassung dieser Städte befindet sich in der Vorbereitung.

Die Erfassung der relevanten Betriebsflächen erfolgt mit Hilfe von Betriebstagebüchern, historischen Stadtplänen, Branchenbüchern, Gewerbekarteien. Im Rahmen einer vertiefenden Erfassung muss deren mögliche Altlastenrelevanz näher untersucht werden.

Als wesentliche Hilfe für die Ersterfassung wurde ein entsprechendes Handbuch auf der Grundlage einer ersten Piloterfassung erstellt.

Für die anschließende Arbeitsphase der „vertiefenden Erfassung" soll ein weiteres Handbuch erstellt werden, um eine möglichst einheitliche systematische Arbeitsweise im Land vorzugeben.

Rüstungs-Altstandorte:

Die landesweite Ersterfassung der Rüstungs-Altstandorte ergab 1998 insgesamt 393 Flächen. Die vertiefende Erfassung der 26 Flächen mit hoher Bearbeitungspriorität wird voraussichtlich in 2003 abgeschlossen werden.

Die Sanierung des Geländes der ehemaligen Eifeler Sprengmittelfabrik ESPAGIT AG bei Hallschlag ist das bedeutendste Sanierungsprojekt eines Rüstungsaltstandortes in Rheinland-Pfalz. Die 1997 begonnene Sanierung beinhaltet die Räumung von Kampfmitteln, vorrangig des Ersten Weltkrieges, und die Sicherung des mit sprengstoffspezifischen Verbindungen kontaminierten Bodens.

Bislang belaufen sich die Sanierungskosten auf fast 42 Millionen EUR.

Militärische Altstandorte ­ Konversion ehemals militärisch genutzter Liegenschaften:

Die Klärung der Altlastenfrage stellt im Zusammenhang mit der zügigen zivilen Anschlussnutzung von ehemaligen militärischen Liegenschaften, insbesondere bezogen auf die Anforderungen aus dem Baugesetzbuch, eine wesentliche Aufgabe zum Bodenschutz und damit auch einen wichtigen Baustein zur Verringerung der „Flächeninanspruchnahme" dar.

Die Landesregierung hat daher mit Beginn der Konversionsmaßnahmen schon ab Mitte des Jahres 1992 die flächendeckende Erfassung der altlastverdächtigen Flächen auf allen freigegebenen militärisch genutzten Flächen durch ein Ingenieurkonsortium veranlasst. Die erfassten Daten wurden in den von den ehemaligen Bezirksregierungen, den heutigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) geleiteten Konversions-Altlastenarbeitsgruppen bewertet und das weitere Vorgehen festgelegt. Diese Tätigkeiten der Umweltbehörden in Verbindung mit dem erstellten Leitfaden „Altlasten auf Konversionsliegenschaften" waren und sind eine wesentliche Voraussetzung für die zügige Umsetzung des Konversionsprogramms und eine erhebliche Hilfestellung für die Träger der Bauleitplanung, der Baugenehmigungsbehörden sowie für die Städtebau- und Wirtschaftsförderung.

Die ursprünglich bis Ende 2001 beauftragten Erfassungsmaßnahmen zur Ermittlung altlastverdächtiger Flächen für 495 ehemalige militärische Liegenschaften erforderten ein Finanzvolumen von ca. elf Millionen. Nachdem im Jahre 2001 weitere 43 Liegen schaften freigegeben wurden, werden diese in einem neuen Auftrag in der bewährten Konstellation durch ein Ingenieurkonsortium erfasst und in den Konversions-Altlastenarbeitsgruppen entsprechend ihrer nutzungsbezogenen Priorität hinsichtlich altlastverdächtiger Flächen weiter behandelt. Auch zukünftig ist, allerdings in geringerem Umfang, mit der Freigabe weiterer militärischer Liegenschaften zu rechnen.

Von den bisher bearbeiteten ca. 505 militärischen Liegenschaften weisen ca. 205 Liegenschaften keine altlastverdächtigen Flächen auf, so dass aus umweltschutzbezogener Sicht für diese Flächen eine sofortige zivile Nutzung in Frage kommen könnte. Auf den verbleibenden ca. 300 militärischen Liegenschaften wurden insgesamt über 4 000 altlastverdächtige Flächen identifiziert. Die meisten dieser Liegenschaften mit altlastverdächtigen Flächen wurden mit Blick auf die zivile Folgenutzung schon detailliert auf mögliche Altlasten untersucht bzw. sind vielfach Sanierungsmaßnahmen vorbereitet und durchgeführt worden.

Aufgrund der in den letzten Jahren entstandenen guten Zusammenarbeit zwischen dem Bund und Rheinland-Pfalz konnten viele Projekte schnell und erfolgreich in eine zivile Nutzung überführt werden.

Schädliche Bodenveränderungen durch Unfälle: „Schädliche Bodenveränderungen" stellen im Allgemeinen nach dem BBodSchG Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen dar, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

Alle Unfälle beim Umgang mit boden- und wassergefährdenden Stoffen werden in der Regel kurzfristig gemäß den Anforderungen, die sich aus der aktuellen Nutzung ergeben, saniert. Ein ggf. verbleibendes Gefährdungspotential muss deshalb als dauerhafter Hinweis im zentralen Bodenschutzkataster als „schädliche Bodenveränderung" in analoger Weise zu den Altlasten geführt werden, um bei einer eventuell geplanten sensibleren Umnutzung davon Kenntnis zu haben und daraus resultierende geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Informationen zum Bodenschutz:

Die Datengrundlagen zur räumlichen Ausdehnung und zu sämtlichen Bodenfunktionen (vgl. hierzu Kapitel IV Nr. 2.2) müssen noch wesentlich verbessert werden.

Konkurrierende Bodennutzungsansprüche erfordern einen besonders sorgsamen Umgang mit dem Boden. Notwendige Abwägungen hierzu sind deshalb nur auf Grundlage von schnell verfügbaren aktuellen und umfassenden Informationen zum vor- und nachsorgenden Bodenschutz sachgerecht durchzuführen. Mit dieser Intention ­ schnelle Verfügbarmachung von bisher nur in Papierform existierenden Informationen ­ wird der Aufbau eines internetbasierten Boden-Informationssystems Rheinland-Pfalz sowohl als öffentlich zugängliches als auch als Fachsystem für die Bodenschutzbehörden entwickelt (siehe hierzu Kapitel IV Nr. 2.5.1.).

Die Gewinnung der geowissenschaftlichen und bodenkundlichen Grundlageninformationen ist Aufgabe des Geologischen Landesamtes (GLA) und erfolgt im Wesentlichen im Rahmen der bodenkundlichen Landesaufnahme.

Die flächendeckend bisher nur analog für landwirtschaftliche Flächen vorliegenden Daten der Bodenschätzung werden von der Finanzverwaltung sowie von der Vermessungsverwaltung gemeinsam bis ca. Ende 2005 vollständig aufbereitet. Die „Grablochbeschriebe" werden durch die Oberfinanzdirektion (OFD), die Geometriedaten werden durch das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen (LVermGeo) in die ALK (= Automatisierte Liegenschaftskarte) übertragen und stehen allen Fach-IS zur Verfügung.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten (MUF) finanziert die Erstellung von Bodenzustandsberichten durch das GLA. Der in ausgewählten Teilgebieten ermittelte aktuelle Bodenzustand stellt u. a. die Datenbasis zur Ableitung der für den Bodenschutzvollzug wichtigen Hintergrundwerte dar.

Weiterhin ist vorgesehen, Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) einzurichten, die die zeitlichen Bodenveränderungen dokumentieren.

Boden-Informationssystem Rheinland-Pfalz:

Das Boden-IS ist als internetbasiertes Informationssystem sowohl als öffentlich zugängliches Auskunftssystem als auch als Fach-IS für die Bodenschutzbehörden konzeptioniert. Im offenen, verteilten System kann dabei sowohl auf zentral vorgehaltene Informationen als auch auf dezentral gehaltene Daten weiterer „autorisierter" Datenanbieter zurückgegriffen werden. Damit ist das Problem der Datenaktualität/Datenpflege auf die jeweilig zuständige Fachbehörden verlagert.

Als erstes Modul des Boden-IS wird in 2003 das so genannte „Bodenschutzkataster" in den zuständigen Bodenschutzbehörden eingeführt. Das grundlegend neu konzeptionierte Fach-IS zur Bearbeitung des nachsorgenden Bodenschutzes besteht dabei aus einer Sachdaten- und einer Grafikkomponente. Alle künftigen Nutzer greifen mit dezidierten Zugriffs- und Nutzungsrechten auf eine einheitliche Datenbasis zu. Das Vorhandensein eines PC mit Internetzugang stellt dabei die einzige technische Voraussetzung für die Endnutzer dar. Das zunächst auf die Fachbehörden beschränkte Angebot wird sukzessiv durch weitere Fachinhalte modular erweitert und insbesondere auch mit ausgewählten Inhalten für die Öffentlichkeit ergänzt. Die Basisgeometrie zum Boden-IS stellen natürlich die amtlichen Geobasisinformationen des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformationen (LVermGeo) TK = Topographische Karte, ATKIS = Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem, ALK = Automatisierte Liegenschaftskarte, ALB = Automatisiertes Liegenschaftsbuch, Orthofotos sowie die Liegenschaftskarte/Flurkarte im Rasterformat = LiKa-R oder DASY dar. In der Grafikkomponente können blattschnittfrei vom klein- bis zum großmaßstäblichen Bereich die verfügbaren bodenschutzrelevanten Informationen dargestellt werden.

Das Bodenschutzkataster liefert den Kommunen eine wesentliche Unterstützung zur Klärung diverser Fragestellungen zum vorund nachsorgenden Bodenschutz. Das Spektrum reicht von der Ausweisung neuer Bebauungsgebiete, der Durchführung konkreter Sanierungsmaßnahmen, zumeist in Verbindung mit „Flächenumwidmungen", bis zu verschiedenen Erschließungs- und Planungsaufgaben. Damit kann das Boden-IS auch seinen Beitrag zur Reduktion der „Flächeninanspruchnahme" durch verstärkte Nutzung bzw. „Umnutzung" bisher belasteter Flächen wie Altlasten leisten und damit zum Erhalt von im Sinne des Bodenschutzes höherwertigen Böden („grüne Wiese") beitragen.

Bestehende und künftige Dokumentationspflichten aus dem Bereich Bodenschutz und Abfallwirtschaft werden als Fachmodule in das Boden-IS integriert.

Bodendauerbeobachtungsflächen Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) dienen dazu, die zeitliche Veränderung der Böden zu dokumentieren und die diese Veränderungen bedingenden komplexen Prozesse zu ermitteln und zu verstehen. Dazu sind die Bodendauerbeobachtungsflächen ein Bestandteil einer medienübergreifenden (Luft, Klima, Boden, Bodenlebewelt, Wasser) Ökosystemforschung.

Um eine länderübergreifende Auswertung der Bodenzustände zu ermöglichen, wurden die Anforderungen an den Aufbau und Betrieb von Dauerbeobachtungsflächen harmonisiert. Bisher verfügt Rheinland-Pfalz über keine Bodendauerbeobachtungsflächen gemäß den definierten LABO-Anforderungen an den Aufbau und Betrieb von BDF. Da die seit einigen Jahren im Forst betriebenen Umweltkontrollflächen die wesentlichen Anforderungen erfüllen, können diese durch Ergänzung des Untersuchungsumfanges mit relativ geringem Aufwand zu vollwertigen BDF ausgebaut werden. Der Ausbau ist im Zusammenhang mit der regulär geplanten nächsten Beprobung der forstlichen Umweltkontrollflächen in 2003/2004 vorgesehen.

Bodenzustandsberichte Grundsätzlich sind systematische und flächendeckende Informationen bodenrelevanter Daten wie von anorganischen und organischen Schadstoffen notwendig, um eine Belastung von einem normalen Hintergrundwert abgrenzen zu können.

Darüber hinaus ist die Kenntnis der Hintergrundwerte notwendig, um Gebiete mit bodenbedingt und/oder siedlungsbedingt erhöhten Gehalten gemäß BBodSchV ausweisen zu können. Da diese Werte in Verbindung mit den in der BBodSchV definierten Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerten für die Bodenschutzbehörden elemantar wichtig sind, werden seit einigen Jahren umfangreiche Erhebungen durch das Ministerium für Umwelt und Forsten finanziert. Die fachliche Durchführung und Bewertung obliegt dem GLA, die von 2003 bis 2009 forciert durchgeführten Projekte werden fachlich vom LfUG begleitet.

Allerdings ist eine flächendeckende Erfassung von Bodendaten nicht finanzierbar, zudem fachlich aber auch nicht notwendig. In Rheinland-Pfalz gibt es eine begrenzte Anzahl von geologischen Ausgangsgesteinen für die Bodenbildung. Diese liegen großräumig vor, so dass eine Übertragung punktuell ermittelter Ergebnisse für anorganische Stoffe (Hintergrundwerte) in nicht untersuchte, aber gleichartige Flächen mit Hilfe geostatistischer Verfahren ermöglicht wird. Für organische Schadstoffe kann dieser Übertragungsmodus wegen anderer Verteilungswege ­ hier ausnahmslos über den Luftpfad ­ nicht angewandt werden.

In einer Pilotstudie „Bodenbelastungskataster" wurden 1996 zunächst die Ergebnisse der vorangegangenen Datenerhebungen von zehn Messtischblättern zusammengetragen und bewertet. Das Bodenbelastungskataster stellt die Grundlage der ab 1998 folgenden Bodenzustandsberichte dar. Die neue Bezeichnung Bodenzustand ist für das Gesamtvorhaben zutreffender, da die Erhebung des aktuellen Zustandes im Vordergrund steht und nur in Ausnahmefällen die Bewertung des Zustandes auch tatsächlich so ist, dass von einer Belastung gesprochen werden muss.

Bis jetzt sind weitere vier Bodenzustandsberichte ­ die TK 25-Blätter Mainz, Kisselbach, Pirmasens-Nord und Westerburg ­ fertig gestellt und veröffentlicht. In Bearbeitung befindet sich derzeit das Blatt Rockenhausen.

Von 2003 bis 2009 wird die Bearbeitung mit der gleichzeitigen Ausführung von mehreren Bodenzustandsberichten erheblich forciert. Damit wird zeitnah eine ausreichend qualifizierte Datenbasis vorliegen, um die Ableitung der Hintergrundwerte auch regionalisieren und die in Rede stehenden Gebietsausweisungen fundiert ausführen zu können.

3. Tierschutz:

Im Zuge der Verbreitung des Nachhaltigkeitskonzeptes und aufgrund des wachsenden Bewusstseins von der menschlichen Verantwortung auch für das nichtmenschliche Leben hat auch der Tierschutz einen neuen Stellenwert erlangt. Tiere sind nicht ausschließlich Lieferanten von Fleisch und Rohstoffen zum Zwecke von Produktion und Konsum, sondern Teil der dem Menschen vorausliegenden Natur und daher Träger eines substantiellen Eigenwertes. Ihr Gebrauch muss sich in einen Sinnzusammenhang und in eine Nachhaltigkeitskonzeption einordnen lassen. Eingefahrene Ernährungs- und Konsumgewohnheiten sind daher deutlich zu hinterfragen.