Zukunft der Schulpsychologischen Beratungsstelle in Cochem

Nach Presseveröffentlichungen ist seitens der Landesregierung eine Reform des Schulpsychologischen Dienstes geplant. Im Rahmen dieser Reform soll ein Abbau bzw. eine Zusammenlegung von Beratungsstellen erfolgen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie sehen im Einzelnen die Pläne der Landesregierung zur Reform des Schulpsychologischen Dienstes aus?

2. Welche Ziele werden mit dieser Reform verfolgt?

3. Wie ist der derzeitige Sachstand in dieser Angelegenheit?

4. In welchem zeitlichen Rahmen soll die Neustrukturierung des Schulpsychologischen Dienstes erfolgen?

5. Ist mit dieser Maßnahme auch ein Personalabbau verbunden?

6. Welche konkreten Auswirkungen wird die Reform für die Schulpsychologische Beratungsstelle in Cochem haben?

7. Wie und in welcher Weise soll zukünftig nach Auffassung der Landesregierung die schulpsychologische Beratung und Betreuung im Kreis Cochem-Zell erfolgen?

Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. März 2003 wie folgt beantwortet:

Der Fachbereich Schulpsychologie im „Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung" (IFB) hat vorrangig folgende Arbeitsschwerpunkte zu erfüllen:

­ Beratung der Schule als Institution

­ Beratung von Einzelpersonen

­ Interne Qualitätsentwicklung und -sicherung

­ Lehrerfort- und -weiterbildung.

Hinzu kommen Krisenintervention und Mitwirkung bei der Erarbeitung von Materialien sowie bei der Planung und Durchführung von Modellversuchen und Projekten.

Dieses breite Aufgabenspektrum des Fachbereichs Schulpsychologie erfordert Teambildung sowie eine gewisse Arbeitsteilung und Spezialisierung, die bei der derzeitigen Organisation nur begrenzt möglich ist.

Der Fachbereich Schulpsychologie im IFB umfasst derzeit 31 Beratungsstellen, deren Zuständigkeiten sich weitestgehend an den Grenzen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte orientieren. Von diesen 31 Beratungsstellen sind 16 „Ein-Personen-Dienststellen", lediglich drei Beratungsstellen verfügen über zwei Fachkräfte, eine über 2,25 Fachkräfte. Dies führt dazu, dass die Relation von Schülerinnen und Schülern pro schulpsychologische Fachkraft derzeit je nach Beratungsstelle zwischen knapp 8 000 (Landkreis Trier-Saarburg) und ca. 31 000 (Landkreis Neuwied) schwankt. Gleiches gilt für die Relation von Schulen pro schulpsychologische Fachkraft, sie schwankt zwischen 21 (Stadt Frankenthal) und 85 (Stadt Pirmasens und Landkreis Südwestpfalz). Dies hat zur Folge, dass die Zugangsmöglichkeiten von Schulen, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen sowie Schülern zum Schulpsychologischen Dienst je nach Standort sehr unterschiedlich sind.

Auch der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 1999 (Landtagsdrucksache 13/5380) die Organisation des Schulpsychologischen Dienstes geprüft. Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass die Struktur des Dienstes den tatsächlichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird: „Ein-Personen-Dienststellen sind nicht effizient. Um bei unveränderter Personalstärke dennoch eine vergleichbare Versorgungsdichte und eine Gruppenbildung zu erreichen, müssen die Beratungsstellen zahlenmäßig reduziert und zusammengefasst werden." Der Rechnungshof schlug damals zwölf Servicezentren vor. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Jahresbericht des Rechnungshofs (Landtagsdruckache 13/5790) ihre Absicht bekundet, die Forderungen des Rechnungshofs nach Neuorganisation, zahlenmäßiger Reduzierung und Zusammenfassung von Beratungsstellen des Schulpsychologischen Dienstes sukzessive umzusetzen.

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2003 eine entsprechende Strukturreform des Fachbereichs Schulpsychologie im IFB beschlossen.

Die Einzelfragen beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2: Die Strukturreform des Fachbereichs Schulpsychologie im IFB sieht die Konzentration von derzeit 31 Beratungsstellen auf elf Servicezentren im Lande vor. Diese Maßnahme ermöglicht

­ durch in der Regel drei bis fünf schulpsychologische Fachkräfte in einem Servicezentrum (nur ein Servicezentrum mit zwei Fachkräften) ein breites schulpsychologisches Kompetenzspektrum vor Ort und damit die Abdeckung der gesamten Aufgabenbreite sowie gegenseitige Unterstützung, aber auch Arbeitsteilung und Spezialisierung. Unterstützt wird damit auch der Aufbau einer kleinen Gruppe von Kriseninterventionskräften, die für die Beratung in besonders schwierigen Konfliktsituationen gezielt ausgebildet werden;

­ eine Angleichung der Relation auf ca. 11 000 bis rund 17 600 Schülerinnen und Schüler bzw. auf 39 bis 47 Schulen pro schulpsychologische Fachkraft und schafft damit vergleichbare Zugangsvoraussetzungen für Schulen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler;

­ in der Regel die ganztägige Erreichbarkeit einer schulpsychologischen Fachkraft, die bei „Ein-Personen-Dienststellen" häufig nicht gegeben ist;

­ durch den Wegfall von „Ein-Personen-Dienststellen" eine effizientere Nutzung der gegebenen Ressourcen;

­ die Servicezentren zu „Dienstleistungszentren" für die Schulen der Region auszubauen, in denen z. B. auch Pädagoginnen und Pädagogen Angebote machen können und die Materialangebote der anderen Pädagogischen Service-Einrichtungen für die Lehrkräfte der Region zugänglich sind. Damit werden die Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Pädagogischen Service-Einrichtungen (IFB, LMZ, PZ, EFWI und ILF) deutlich erweitert und einer weiteren Forderung des Rechnungshofs wird entsprochen.

Folgende Standorte sind für die elf Servicezentren vorgesehen: Hachenburg, Koblenz, Mayen, Wittlich, Trier, Mainz, Bad Kreuznach, Kirchheimbolanden, Ludwigshafen, Kaiserslautern und Speyer.

Zu Frage 3: Ende Februar wurden die unmittelbar Betroffenen (die Leitung des IFB, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Schulpsychologie des IFB sowie die örtlichen Personalräte und der Gesamtpersonalrat des IFB) ausführlich über die geplante Maßnahme informiert. Die unmittelbar Betroffenen haben nun bis Ende März Zeit, sich intensiv mit dieser Maßnahme auseinander zu setzen und dem Ministerium aus ihrer Sicht wünschenswerte Verbesserungen, Ergänzungen und Erweiterungen vorzuschlagen, die dann nochmals mit diesem Personenkreis erörtert werden.

Parallel zur Information der unmittelbar Betroffenen erfolgte bzw. erfolgt zurzeit die Information der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, des Landeselternbeirats, der schulischen Hauptpersonalräte sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen.

Zu Frage 4: Nach Abschluss der Gespräche mit allen Beteiligten wird das IFB in den nächsten Monaten mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt werden. Für die Umsetzung selbst ist ein Zeitrahmen von 1 1/2 bis zwei Jahre vorgesehen.

Zu Frage 5: Ein Stellenabbau im Bereich der schulpsychologischen Fachkräfte ist nicht vorgesehen, wurde seinerzeit vom Rechnungshof auch nicht gefordert. Bei den Verwaltungskräften ging der Rechnungshof von einem Einsparpotenzial von sechs Stellen aus. Inwieweit sich dies realisieren lässt, wird während der Umsetzung kritisch geprüft.

Zu Fragen 6 und 7: Die Zuständigkeiten der Beratungsstelle Cochem sollen nach derzeitigem Planungsstand zusammen mit denen der Beratungsstellen Daun und Bernkastel-Kues im Servicezentrum Wittlich zusammengeführt werden. Für Wittlich vorgesehen sind 3,25 schulpsychologische Fachkräfte, was einer Betreuungsrelation von gut 11 000 Schülerinnen und Schülern und 46 Schulen pro schulpsychologische Fachkraft entspricht. Damit liegt das Servicezentrum Wittlich deutlich unter der landesweiten Relation von 14 890

Schülerinnen und Schülern pro schulpsychologische Fachkraft, mit 46 Schulen pro schulpsychologische Fachkraft ist der Landesdurchschnitt von 43,4 Schulen knapp überschritten.

Da das schulpsychologische Team in Wittlich mindestens aus vier Personen bestehen wird, bedeutet dies eine deutliche Erweiterung des schulpsychologischen Kompetenzspektrums sowie eine Verstetigung der Erreichbarkeit. Insofern verbessert sich die schulpsychologische Versorgung auch für den Landkreis Cochem-Zell.

Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass in ländlichen Regionen mit größeren Entfernungen durch eine Bündelung von Terminen auch zukünftig eine Präsenz schulpsychologischer Fachkräfte vor Ort möglich sein wird.

Hinzu kommt, dass auf Grund der Bildung von Servicezentren die Grenzen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte für eine Zuordnung nicht mehr die Bedeutung haben, wie dies heute der Fall ist. So ist es durchaus denkbar, dass Schulen in Randbereichen nicht dem Servicezentrum zugeordnet werden, in dem ihre Beratungsstelle aufgegangen ist, vielmehr einem benachbarten Servicezentrum, das für die Schulen in diesem Bereich verkehrsgünstiger liegt.

Doris Ahnen