Finanzhilfen

48. Durch welche Maßnahmen und in welchem Zeitraum soll insbesondere die Qualität der schlecht befahrbaren Strecken verbessert werden?

49. Hat die Landesregierung nach der StVO-Novellierung von 1997 eine entsprechende Anpassung der Regelungen in der Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Rheinland-Pfalz vorgenommen? Wenn nein, warum nicht?

50. Welche Erfahrungen mit den so genannten Radfahrstreifen und Schutzstreifen hinsichtlich der Verkehrswirkungen und den Kosten liegen bei der Landesregierung vor? Welche Erfahrungen gibt es in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern mit einer abschnittsweisen Rotfärbung von Radwegen in Gefahrbereichen?

51. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie sich die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung bewährt hat und wie die Praxis der Kommunen hierzu aussieht?

52. Wie hat sich die Änderung der Landesbauordnung (§§ 45 und 86) von 1995 in Bezug auf die Einrichtung von Stellplätzen für Fahrräder auf Umfang und Qualität von Fahrradabstellplätzen bewährt? In welcher Weise hat die Landesregierung eine diesbezügliche Evaluation der so genannten „Stellplatzverordnung" vorgenommen und welche Konsequenzen wird sie aus deren Ergebnissen ziehen?

53. Seit Mai 2001 ist in Rheinland-Pfalz das „Merkblatt für die wegweisende Beschilderung des Radverkehrs" in Kraft. Wie werden bei der finanziellen Förderung die im Merkblatt enthaltenen Kriterien für die Wegweisung ggf. berücksichtigt?

54. Wie viele Kilometer (und wie viel Prozent) des großräumigen Radwegenetzes in Rheinland-Pfalz sind seitdem nach Merkblatt beschildert worden und gehören die sieben Radfernwege in Rheinland-Pfalz, die im Internet-Portal www.radwanderland.de beschrieben werden, dazu? Wie viel Mittel wurden dafür insgesamt aufgewandt und wie hoch war dabei der Landesanteil? Wer trug die restlichen Kosten?

55. Wie ist die Wartung der Beschilderung und die Meldung von Schäden geregelt? Ist dafür ein zentraler Ansprechpartner vorhanden? Wenn ja, wie wird dieser Ansprechpartner propagiert?

56. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Wegweisung für den Radwander- und den Alltagsverkehr zu vereinheitlichen bzw. anzupassen?

57. Wird neben der Orientierung auch die mögliche Etablierung eines Corporate Design für die Vermarktung des Netzes berücksichtigt?

V. Service und öffentlicher Verkehr 58. Als eine wichtige Schnittstelle im Umweltverbund zwischen Fahrrad und öffentlichem Verkehr gelten laut Landesverkehrsprogramm Bahnhöfe und andere große ÖPNV-Stationen. An solchen Schnittstellen wurden in Nordrhein-Westfalen durch ein Landesprogramm Fahrradstationen als Abstell- und Dienstleistungszentren für den Fahrradverkehr geschaffen. Wo existieren in Rheinland-Pfalz ggf. vergleichbare Fahrradstationen (bzw. entsprechende Planungen) und welche Serviceleistungen neben der Fahrradaufbewahrung sind dort gegeben bzw. geplant?

59. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung bzgl. Betreibermodellen bei Fahrradstationen?

60. Wie viele Arbeitsplätze sind dort entstanden und wie hoch war der jeweilige Anteil an Fördermitteln im Verhältnis zur Gesamtinvestition?

61. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung zur weiteren Verbesserung der Fahrradmitnahme im ÖPNV (Bahn, Bus, Fährschiff)? 62. Fahrradtouristinnen und -touristen aus anderen Bundesländern sind für Rheinland-Pfalz ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Hält die Landesregierung daher eine Mitnahme von Fahrrädern in den Zügen des Fernverkehrs für nötig? Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den Abbau der Beförderungskapazitäten?

63. Die kostenfreie Beförderung von Fahrrädern ist im schienengebundenen Regionalverkehr (SPNV) bereits realisiert. Ist dies aus Sicht der Landesregierung im straßengebundenen ÖPNV (Busse und Straßenbahnen) ebenso anzustreben?

64. Kennt die Landesregierung Beispiele in Rheinland-Pfalz oder in benachbarten Bundesländern, wo die Mitnahme von Fahrrädern in Bussen zulässig ist, welche Kenntnisse hat sie über die jeweiligen Erfahrungen und welche Konsequenzen sollten ihrer Auffassung nach daraus gezogen werden?

65. Welche zusätzlichen Fahrgastpotenziale könnten damit erreicht werden?

66. Welche Einnahmeausfälle bzw. Mehrkosten wären für die Verkehrsträger des ÖPNV durch eine generell kostenfreie Beförderung (im Sinne der geltenden Bestimmungen im rheinland-pfälzischen SPNV bzw. Verkehrsverbund Rhein-Neckar) von Fahrrädern nach Auffassung der Landesregierung zu erwarten?

67. Welche technischen und kapazitiven Hindernisse sieht die Landesregierung bei der Fahrradmitnahme im Omnibusverkehr?

68. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dennoch die Freigabe der Fahrradmitnahme zu ermöglichen?

VI. Fahrradtourismus

Welche Potenziale sieht die Landesregierung für den Fahrradtourismus und welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet, diese Potenziale noch besser auszuschöpfen?

70. Wie entwickelte sich die Zahl der Arbeitsplätze in der Fahrradtourismusbranche von Rheinland-Pfalz seit 1991?

71. Wie schätzt die Landesregierung die Erschließung der touristischen Sehenswürdigkeiten, Landschaftsschutzgebiete, Kur- und Erholungsorte, zentralen Orte, Fernbahnhöfe etc. durch Radfernwanderwege ein?

72. Wann ist unter den gegenwärtigen und künftig absehbaren Förderbedingungen mit einem vollständigen vermarktbaren Netz der Radfernwege zu rechnen?

73. Es ist vorgesehen, die sieben Radfernwege durch so genannte Premiumradwege zu ergänzen. Welche Kriterien müssen diese Premiumradwege erfüllen? Welcher Stand ist hier erreicht und wann werden diese Wege ebenfalls im Portal www.radwanderland.de beschrieben sein?

74. In welcher Weise werden die Netzübergänge an den Landesgrenzen berücksichtigt bzw. koordiniert und welche Maßnahmen unternimmt das Land, um auch örtliche Radrouten und regionale Ergänzungen des großräumigen Radwegenetzes nach Merkblatt zu beschildern?

75. Radwanderinnen und -wanderer haben spezielle Wünsche, die z.B.in einemZusammenschluss von so genannten „Bett &Bike"Übernachtungsbetrieben berücksichtigt werden könnten. Solche Übernachtungsbetriebe werden in speziellen Radwanderführern beworben und auf Internetseiten, Messen etc. publik gemacht. Wie groß ist nach Ansicht der Landesregierung der Anteil der rheinland-pfälzischen Übernachtungsbetriebe, die als fahrradfreundlich eingeschätzt werden können? Wie hat sich deren Zahl seit 1991 entwickelt?

76. Wie unterstützt die Landesregierung mögliche Effekte durch einen Zusammenschluss von fahrradfreundlichen Betrieben?

VII. Verkehrssicherheit

Die Landesregierung stellt in ihrem Landesverkehrsprogramm 2000 fest, dass Rheinland-Pfalz im Vergleich bei der bundesweiten Unfallstatistik relativ gesehen positiv abschneidet. Gilt diese positive Bewertung auch für die Radfahrerinnen und Radfahrer, gemessen an ihrem Verkehrsaufkommen?

78. Wie hat sich der Anteil der Radfahrerinnen und Radfahrer am Unfallgeschehen, gemessen an ihrem Verkehrsaufkommen, seit 1991 entwickelt?

79. Wie viel getötete bzw. schwer verletzte Radfahrerinnen und Radfahrer gab es seit 1991 in Rheinland-Pfalz?

80. Welches sind die häufigsten Unfallsituationen, an denen Radfahrerinnen und Radfahrer beteiligt sind?

81. Welche Gruppen von Radfahrerinnen und Radfahrern sind im Straßenverkehr besonders gefährdet? Realisiert die Landesregierung in Kooperation mit Interessengruppen und Verbänden besondere Sicherheitstrainings für Risikogruppen im Radverkehr? Wenn ja, welche?

82. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Sicherheit von Fahrradstreifen im Verhältnis zu baulichen Radwegen?

83. In welcher Form wirkt die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Entschärfung von lokalen Unfallschwerpunkten ein und werden dabei infrastrukturelle Maßnahmen mit besonderem Fokus auf Aspekte der Verkehrssicherheit realisiert?

84. In welcher Form wirkt die Landesregierung präventiv auf die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zur Senkung der Unfallzahlen ein (Öffentlichkeitsarbeit, Sicherheitstraining, Kontrollen, bauliche Maßnahmen)?

Werden in Rheinland-Pfalz Schulwegsicherheitsanalysen mit Blick auf die Radverkehrserreichbarkeit angestellt? Wenn ja, seit wann, in welchem Umfang und welche Ergebnisse sind zu verzeichnen? Wenn nein, warum nicht?

86. In welcher Weise und in welchem Umfang wird in Rheinland-Pfalz das Thema Radfahren/Verkehrssicherheit in die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung bzw. -fortbildung einbezogen? Wie ist die Finanzierung geregelt?

Für die Fraktion: Elke Kiltz