Ortsumgehung Mudersbach

Wie der aktuellen Presse zu entnehmen ist, wurde das Straßenbauprojekt „Ortsumgehung Mudersbach" in der Prioritätenliste des Bundesverkehrswegeplans abgestuft und wird somit nicht, wie ursprünglich vorgesehen, bis zum Jahre 2012 fertig gestellt werden.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

1. Stimmt es, dass eine Abstufung im Bundesverkehrswegeplan erfolgte, weil die Planungen für das Projekt nicht weit genug gediehen waren?

2. Stimmt es ferner, dass der Landesbetrieb Straßen und Verkehr sowohl bezüglich der Kostenschätzung als auch der Trassenführung keine detaillierte Planung hat vorlegen können?

3. Trifft es zu, dass sich der Landesbetrieb Straßen und Verkehr noch in der „Findungsphase" befindet?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. April 2003 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1, 2 und 3:

Eine Ortsumgehung Mudersbach im Zuge der B 62 ist im derzeit noch gültigen Bundesverkehrswegeplan von 1992 nicht enthalten. Aus diesem Grund lag bislang keine Rechtsgrundlage für die Durchführung etwaiger detaillierter Planungen vor.

Das Projekt ist im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes vom Land als neue Maßnahme zur Bewertung angemeldet worden. Im jetzt vorliegenden Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2003 ist die Maßnahme als neues Vorhaben in der Bedarfskategorie „Weiterer Bedarf" enthalten. Damit ist für das Projekt seitens des Bundes der grundsätzliche Bedarf anerkannt.