Bei den Kommunen bestehen teilweise erhebliche Einsparmöglichkeiten

Weitere Schulden bestehen bei den kommunalen Eigenbetrieben und Krankenanstalten. Die Schulden beliefen sich 2001 41) auf 3 931 Mio. und 141 Mio.. Tz. 2 Verbrauchsabhängige Bewirtschaftungskosten

1. Allgemeines:

Die Bewirtschaftung von Verwaltungs- und Schulgebäuden sowie von technischen Anlagen, wie z. B. der Straßenbeleuchtung, verursacht erhebliche Kosten, vor allem für Heizenergie, Strom, Wasser und Abfallentsorgung.

Häufig ist Kommunen die mehrjährige Entwicklung des Heizenergie-, Strom- und Wasserverbrauchs der einzelnen Gebäude nicht bekannt. Die Fachämter weisen die Verbrauchsabrechnungen zur Zahlung an, ohne dass die Verbrauchsmengen gesondert erfasst oder ausgewertet werden. Eine Erfassung ist wesentliche Grundlage für jede weitere wirtschaftliche Überlegung.

Bei den Kommunen bestehen teilweise erhebliche Einsparmöglichkeiten. Schon durch Änderung des Verhaltens der Nutzer der Einrichtungen und durch Schulungen der für die Hausverwaltung verantwortlichen Kräfte können ohne besondere Investitionen die Bewirtschaftungskosten vermindert werden. Häufig führen relativ geringe bauliche und technische Verbesserungen zu Kostensenkungen. Größere Maßnahmen, die auf Energieeinsparungen abzielen oder sie zur Folge haben können, sollten erst nach Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung 42) vorgenommen werden.

Die folgenden Ausführungen enthalten Hinweise, deren Beachtung auf Dauer zu einer Verringerung der Bewirtschaftungskosten führt und die im Übrigen auch den ökologischen Zielen eines verminderten Einsatzes von Primärenergie dienen.

2. Organisatorische Maßnahmen zur Kostenminderung

Durch interne Maßnahmen, wie eine Budgetierung der Bewirtschaftungskosten oder der Bestellung eines Energiebeauftragten, oder die Nutzung externen Fachwissens (Beratung oder in Form des Contractings) können Kosten auf Dauer verringert werden. Gemeinden u. Verbandsgemeinden Mio. 41) Angaben für 2002 lagen noch nicht vor.

42) Vorteile durch Dritte sind in die Berechnung einzubeziehen. In Frage kommen vor allem das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Programm zur CO2-Minderung in Wohngebäuden der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2778, 2780).

Budgetierung

Ein wesentlicher Faktor beim wirtschaftlichen Umgang mit Heizenergie, Strom, Wasser und Abfall ist das Nutzerverhalten. Allgemeine Appelle an ein wirtschaftliches und sparsames Handeln haben sich als nicht ausreichend erwiesen. Um unwirtschaftlichen Verhaltensweisen in Schulen, wie z. B.

­ Dauerlüften im Winter (auch über Nacht),

­ Beleuchtung bei ausreichendem Tageslicht,

­ eingeschaltete Geräte der Datenverarbeitung, die nicht genutzt werden,

­ unnötig laufendes Wasser in Sanitärräumen und

­ unzureichende Abfalltrennung, effektiver zu begegnen, haben einige Kommunen die Haushaltsmittel für die Bewirtschaftung in so genannte Ausgabenbudgets zusammengefasst. Bei Einsparungen, die durch sparsame Verhaltensweisen der Lehrer und Schüler entstehen, stellen die Kommunen den Schulen einen Teil der ersparten Kosten als zusätzliche Mittel im Folgejahr zur Verfügung, die z. B. für Schulveranstaltungen oder Beschaffungen genutzt werden können. Die Erfahrungen zeigen, dass bei einer Budgetierung der Mittel für die Gebäudebewirtschaftung Minderausgaben auf Dauer zu erwarten sind, zumal dann in den Schulen Lehrer und Schüler gemeinsam auf ein sparsames Verhalten achten.

Auf die haushaltsrechtlichen Regelungen und auf mögliche Anreizsysteme hat der Rechnungshof im Kommunalbericht 1999 hingewiesen 43).

Energiebeauftragte

In größeren Gemeinden und Städten sind die Zuständigkeiten für die Nutzung, die Gebäudeverwaltung und die Gebäudeunterhaltung häufig auf mehrere Fachämter oder Abteilungen verteilt. Überlegungen, ob und auf welche Weise Bewirtschaftungskosten eingespart werden können, werden bei der dezentralen Aufgabenwahrnehmung in der Regel nicht angestellt. Die Sachbearbeiter der Fachämter befassen sich bei der geringen Zahl von Gebäuden, für die sie im Einzelfall zuständig sind, und der Verschiedenartigkeit und Vielzahl der sonstigen Aufgaben nicht oder häufig unzureichend mit der Thematik des Energiesparens.

Alle Landkreise haben seit zwei Jahrzehnten technische Bedienstete zu Energiebeauftragten bestellt 44).

Für größere Gemeinden und Städte wäre eine zentrale Stelle ebenfalls von Vorteil. Diese sollte den Energieverbrauch aufgrund der relevanten Gebäudedaten auswerten, die Tarife überprüfen, die gebäudeverwaltenden Bediensteten hinsichtlich einer sparsamen Verwendung von Energie beraten und schulen sowie bei der Gebäudeunterhaltung und Planung baulicher Maßnahmen mitwirken.

Die Verwaltungen sollten einem technischen Bediensteten der Bauverwaltung die Aufgaben eines Energiebeauftragten übertragen.

Es hat sich gezeigt, dass durch ein Energiemanagement erzielbare Haushaltsverbesserungen über Jahre die Personalaufwendungen für den Energiebeauftragten um ein Mehrfaches übersteigen.

So ging z. B. bei einer kreisfreien Stadt im Vergleich der Jahre 1993 und 2000 infolge eines eingerichteten Energiemanagements und nach energiesparenden Investitionen der Heizenergieverbrauch von 180 Kilowattstunden je Quadratmeter (kWh/m²) beheizter Bruttogrundfläche auf 110 kWh/m² zurück. Obwohl die Energiepreise in diesem Zeitraum um 32 % stiegen, waren die Ausgaben im Jahr 2000 um 195 000 niedriger als 1993.

Externe Beratung

Einige Kommunen, die nicht über eigenes Personal mit entsprechendem Fachwissen verfügen, haben externe Berater hinzugezogen.

Im Wesentlichen werden Gutachten von Energieversorgungsunternehmen (im Rahmen des Service) oder von Beratungsfirmen gegen Honorar 45)eingeholt. Beratungsangebote sollten eingeholt werden, wenn bei einzelnen Objekten ein hoher Energieverbrauch festzustellen ist und aufgrund von Vergleichswerten ein Einsparpotenzial erwartet werden kann.

Bei Aufträgen sollten Referenzlisten gefordert und ausgewertet werden.

Energieeinspar-Contracting Prüfungsfeststellungen zum Energieeinspar-Contracting hat der Rechnungshof noch nicht getroffen46). Vollständigkeitshalber wird diese Verfahrensweise gleichwohl dargestellt.

43) Tz. 6 Nr. 6 und 10 (Landtagsdrucksache 13/5800). 44) Auf Kreisebene besteht ein Energiemanagement (vgl. Leitbild der Aufgaben des Energiebeauftragten in den Kreisverwaltungen, LKT Sonderrundschreiben S 110/2000). 45) Ein Honorar für die Beratung wird häufig in Abhängigkeit von den eingesparten Energiekosten vereinbart.

46) Ausführliche Hinweise zum Energieeinspar-Contracting in öffentlichen Liegenschaften enthält der vom Umweltbundesamt herausgegebene Ratgeber „Energie-Contracting als Beitrag zu Klimaschutz und Kostensenkung" (Berlin 2000).

Neben den herkömmlichen Finanzierungsformen für Investitionen (Nutzung von Eigen- oder Fremdkapital) steht als Sonderfinanzierungsform für Effizienzverbesserungen das Contracting zur Verfügung. Das Energieeinspar-Contracting 47) umfasst neben Investitionen zur Energieeinsparung auch alle sonstigen Maßnahmen zur Verbrauchsreduzierung. Bei dieser Dienstleistung plant, baut, finanziert und betreibt ein Unternehmen, das auf die Optimierung und Reduzierung des Verbrauchs spezialisiert ist (Contractor), aufgrund eines mit der Kommune geschlossenen Erfolgsgarantievertrags bestimmte Energieverbrauchsanlagen auf eigene Rechnung. Voraussetzung sind Verbrauchswerte, die ein entsprechend hohes Einsparpotenzial aufweisen. Die der Kommune entstehenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen werden regelmäßig durch die infolge der Energieeinsparung erzielten Minderausgaben gedeckt.

Das Unternehmen trägt das Risiko, die Kommune als Eigentümer des Objekts investiert, ohne Kapital einzusetzen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit (zwischen fünf und 15 Jahren) wird die Anlage durch die Kommune weiter betrieben, die Energieeinsparungen nutzt sie dann in vollem Umfang selbst.

Die Landesregierung hat den Kommunen diese Vertragsabschlüsse empfohlen, weil diese zu einer sofortigen Haushaltsentlastung führen können 48).

3. Energieverbrauchskennwerte

Für die Beurteilung der Angemessenheit des Verbrauchs eines Objekts sind Angaben über einen mehrjährigen Zeitraum unabdingbar. Ferner ist die Kenntnis von Verbrauchswerten ähnlicher Objekte für Vergleichszwecke erforderlich.

Auf Grund örtlicher Energieverbrauchskennwerte wird eine überschlägige Beurteilung des Energieverbrauchs, ein periodischer Vergleich und ein Vergleich von Gebäuden gleicher Art und Nutzung ermöglicht. Bei hohen und steigenden Kennwerten können die Ursachen hierfür ermittelt und ggf. Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs eingeleitet werden. Deren Wirksamkeit lässt sich wiederum in einem Vergleich der aktuellen Kennwerte mit denen der Vorjahre feststellen.

Der Rechnungshof ermittelt bei Prüfungen die Energieverbrauchskennwerte nach der VDI-Richtlinie 3807 Blatt 1 49). Die Verbrauchsmengen werden bei der Heizenergie und dem Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh), beim Wasserverbrauch und der Abfallentsorgung in Kubikmeter (m³) oder Liter (l) dargestellt. Als Bezugsgröße dient die Summe der beheizbaren Bruttogrundflächen der Gebäude in Quadratmeter (m2) sowie die Zahl der Nutzer. Die Kennwerte werden ermittelt, indem der jeweilige Jahresverbrauch durch die dazugehörende Bezugsgröße dividiert wird.

Für Vergleiche des Heizenergieverbrauchs über mehrere Jahre und überregionale Vergleiche wird ­ sofern die dafür notwendigen Daten vorliegen ­ zusätzlich eine „Witterungsbereinigung" 50) vorgenommen.

Zu Vergleichszwecken können beim Heizenergieverbrauch die in der VDI-Richtlinie 3807 Blatt 2 51) veröffentlichten, empirisch für bestimmte Gebäudetypen bundesweit ermittelten Richt-52) und Mittelwerte 53) herangezogen werden.

Bei einem Verbrauch, der über diesen Werten liegt, kann das mögliche Einsparpotenzial errechnet werden. Ob und in welchem Umfang tatsächlich Einsparungen zu erzielen sind, hängt allerdings noch von weiteren Faktoren ab (z. B. dem baulichen Zustand und dem Umfang der Nutzung der Gebäude).

Einige Schulen überschritten die maßgebenden Mittelwerte bei den Heizkosten oder den Stromkosten erheblich. Solche Werte deuten auf Energieverluste hin. Die Ursachen für den hohen Verbrauch konnten bei den örtlichen Erhebungen nur zum Teil festgestellt werden.

Bei einer Stadt lag z. B. das mögliche jährliche Einsparpotenzial im Vergleich zum Mittelwert beim Heizenergieverbrauch bei vier Objekten zwischen 3 000 und 8 000. In einer anderen Stadt betrug es bei neun Objekten jährlich zwischen 5 000 und 27 000.

Bei älteren Gebäuden sollten bei den Heizkosten zumindest die Mittelwerte von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung erreicht werden 54). Dies gelingt mit neuen Heizungsanlagen und modernen Steuerungs- und Regelungsanlagen, ein kostenaufwendiger Vollwärmeschutz ist dafür nicht zwingend.

Beim Stromverbrauch wurde in einer Stadt bei sechs Schulen der Mittelwert deutlich übertroffen (Einsparpotenzial je Objekt jährlich zwischen 3 000 und 14 000).

47) Beim Anlagencontracting steht die Finanzierung einer Investition im Vordergrund.

48) Vgl. Dritter Energiebericht der Landesregierung, Abschnitt D Nr. 5.2 (Landtagsdrucksache 13/4138 S. 55). 49) „Energieverbrauchskennwerte für Gebäude ­ Grundlagen ­", herausgegeben vom Verein Deutscher Ingenieure, Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, Juni 1994.

50) Die Witterungsbereinigung ist auf der Grundlage der VDI-Richtlinie 3807 Blatt 1 Nr. 2.2 und 2.3 zu berechnen.

51) „Energieverbrauchskennwerte für Gebäude ­ Heizenergie und Stromverbrauchskennwerte ­", a. a. O., Juni 1998.

52) Arithmetisches Mittel des besten Viertels.

53) Modalwert, d. h. der am häufigsten vorkommende Wert.

54) Bei einigen alten Schulgebäuden wurde sogar der Richtwert eingehalten.