Bericht des saarländischen Landeskriminalamts über mögliche Verwicklungen von Polizeibeamten in den CTS-Skandal

Die federführende Staatsanwaltschaft in Saarbrücken hat lange behauptet, die 3 600 Kunden der CTS würden bei den Ermittlungen nicht nach Berufsgruppen unterteilt, dafür gebe es keinen Anlass. Doch inzwischen hat sich herausgestellt, dass das saarländische Landeskriminalamt schon im März 2002 einen Bericht über die mögliche Verwicklung von Polizeibeamten in den Skandal verfasst hat (siehe DIE RHEINPFALZvom 9. April 2003).

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Zeitraum ist der Bericht des LKA verfasst worden und wann wurde er fertig gestellt?

2. Wann wurde dieser Bericht welchen rheinland-pfälzischen Ministerien, Behörden etc. von wem übermittelt?

3. Was ist der Inhalt des Berichts?

4. Wie viele Polizeibeamte und welche anderen Bediensteten der öffentlichen Hand haben Geld bei der CTS angelegt und wie viele haben Geld zwischen Januar und September 2001 ausbezahlt bekommen?

5. Welche Anhaltspunkte liegen der Landesregierung oder nachgeordneten Behörden darüber vor, dass der Geschäftsführer der CTS und Anleger, insbesondere Polizeibeamte, von anderen Polizeibeamten gewarnt wurden bzw. über Ermittlungen informiert wurden?

6. Wann wurde seitens des Innenministeriums die Ermächtigung erteilt, um gegen Polizeibeamte wegen Verrat von Dienstgeheimnissen oder anderer Delikte ermitteln zu können?

Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Juni 2003 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der in der Kleinen Anfrage angesprochene Bericht des Landeskriminalamtes Saarbrücken datiert vom 14. März 2002. In welchem Zeitraum der Bericht verfasst wurde, ist der Landesregierung Rheinland-Pfalz nicht bekannt. Das Landeskriminalamt Saarbrücken untersteht als Behörde des Saarlandes nicht der Aufsicht durch die rheinland-pfälzische Landesregierung, so dass auch keine entsprechende Berichtspflicht besteht.

Zu 2.: Der angesprochene Bericht wurde auf Anforderung der Staatsanwaltschaft Landau erstmals am 24. März 2003 per Telefax von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach dort übermittelt. Als Anlage zum Antrag der Staatsanwaltschaft Landau vom 11. April 2003 auf Erteilung der gemäß § 353 b Absatz 4 StGB zur Aufnahme von Ermittlungen wegen Verrats von Dienstgeheimnissen gegen Polizeibeamte erforderlichen Strafverfolgungsermächtigung wurde der Bericht auch der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken, dem Ministerium der Justiz und dem Ministerium des Innern und für Sport bekannt. Nach der Erteilung der Strafverfolgungsermächtigung am 24. April 2003 ist der Bericht auch dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zugesandt worden.

Zu 3: Der Bericht nimmt zu zwei Fragen Stellung, die seinerzeit in der Presse diskutiert wurden:

­ Sind Polizeibeamte als Vermittler für Kapitalanlagen bei CTS tätig gewesen?

­ Hatten Polizeibeamte aufgrund ihrer Kenntnis von den Ermittlungen zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit, ihre Kapitalanlagen zu kündigen?

Der Bericht kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass nach dem damaligen Stand der Ermittlungen keine Anhaltspunkte für eine gewerbliche Vermittlertätigkeit von Polizeibeamten bei CTS bestanden. Weiterhin listet der Bericht sieben Kapitalanleger auf, die im Zeitraum von März bis Juli 2001 ihre Konten bei CTS aufgelöst hatten und die im Rahmen ihrer Kontoeröffnung gegenüber CTS angegeben hatten, dass sie Polizeibeamte seien. Der Bericht führt weiterhin aus: „Konkrete Anhaltspunkte, die darauf schließen (lassen), dass die zuvor aufgeführten Beamten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit von dem Ermittlungsvorgang gegen die CTS Kenntnis erlangt hatten, liegen jedoch nicht vor."

Zu 4.: Zur Frage, wie viele Landesbedienstete Geld bei CTS angelegt hatten, wurde unter anderem in der 8. Sitzung des Innenausschusses am 7. März 2002 ausführlich berichtet. Darauf nehme ich Bezug. Danach wurde nur noch der unter Ziffer 3 dargestellte Bericht des Landeskriminalamtes Saarbrücken bekannt.

Weitere neue Erkenntnisse zu dieser Frage liegen der Landesregierung nicht vor. Mehrere Anfragen des Ministeriums des Innern und für Sport an die saarländische Landesregierung über Inhalte der dortigen Ermittlungen wurden während des in Saarbrücken geführten Strafverfahrens gegen Verantwortliche der CTS unter Hinweis auf dort bestehende rechtliche Bedenken nicht inhaltlich beantwortet. Eine erneute Anfrage nach Abschluss des Strafverfahrens wurde vom saarländischen Justizministerium an die zuständige Staatsanwaltschaft Saarbrücken weitergeleitet. Eine Antwort liegt noch nicht vor. Das Ministerium des Innern und für Sport hat zuletzt am 26. Mai 2003 schriftlich an die Erledigung seines Ersuchens erinnert.

Zu 5.: Die Frage betrifft unmittelbar den Gegenstand zweier bei der Staatsanwaltschaft Landau anhängiger Ermittlungsverfahren. Zum Schutze des Ziels einer möglichst umfassenden Aufklärung der Sachverhalte kann im Rahmen einer Kleinen Anfrage zu den bestehenden Ermittlungsansätzen nicht Stellung bezogen werden.

Zu 6.: Das Ministerium des Innern und für Sport hat die zur Verfolgung möglicher Verletzungen des Dienstgeheimnisses erforderlichen Strafverfolgungsermächtigungen hinsichtlich der bereits angesprochenen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Landau am 24. April 2003 und am 16. Mai 2003 erteilt.