Wasserschutzgebiet Bremen-Vegesack endlich ausweisen!

Antrag ist schlicht und einfach, das Wasserschutzgebiet Bremen-Vegesack endlich auszuweisen. Bereits 1996 beantragten die damaligen Stadtwerke, heute bekanntlich die swb AG, im Einzugsbereich ihrer Trinkwassergewinnungsanlage diese Festsetzung als Wasserschutzgebiet. Sie müssen hier auch bedenken, dass dort fast 20 Prozent des Trinkwassers der Bremer Bevölkerung gewonnen werden.

Das heißt, es ist auch für eine Primärversorgung der Bevölkerung von herausragender Bedeutung.

Nach allgemein anerkannten Richtlinien sind generell die Einzugsbereiche von Trinkwassergewinnungsanlagen als Wasserschutzgebiete festzusetzen.

Grund ist, dass hier ein Gesundheitsschutz zu gewährleisten ist und verhindert werden muss, dass wassergefährdende Stoffe ins Trinkwasser gelangen können. Das müsste im Sinne eines Gemeinwohls eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wie es da möglich ist, dass es in diesem Land einzelnen Betrieben gelingt, diese Festsetzung als Wasserschutzgebiet zu verhindern, ist in keiner Weise nachvollziehbar. Es ist Wirtschaftslobbyismus pur, ohne Rücksicht auf Fragen der Allgemeinheit, der Umwelt und der Gesundheit. Was durch die Festlegung erreicht werden soll und was im Wesentlichen damit gemacht wird, ist, dass eine Untersuchung stattfindet, ob in der Tat keine Gifte ins Trinkwasser gelangen. Das ist der Hauptgrund für eine solche Verordnung. Das heißt, es ist eine Überwachung dahingehend, dass man erkennt, falls Gift ins Trinkwasser kommt, und hier auch entsprechend eingreifen kann.

Wenn man jetzt bösartig wäre, was ich nicht bin, dann könnte man sagen, wer das verhindern will, der scheint irgendwie Dreck am Stecken zu haben.

Oder haben Sie Befürchtungen, dass man hier entdeckt, dass unzulässigerweise auch eine Trinkwasserbelastung stattfindet? Es gibt nämlich auch keinen wirtschaftlichen Grund, dies nicht zuzulassen.

Wie gesagt, wesentliches Ziel ist die Überwachung und ein Erlaubnisvorbehalt bei neuen gewerblichen Tätigkeiten.

Andere Städte machen es vor. Wir richten einmal einen Blick nach Hamburg oder nach Berlin, diese Städte haben weite Teile ihres Stadtgebietes als Wasserschutzgebiete ausgewiesen, in Düsseldorf sind es zwei Drittel der Fläche. Ich möchte hier auch an Niedersachsen erinnern, das nämlich, um das Bremer Trinkwasser zu schützen und unsere Versorgung zu ermöglichen, über 300 Quadratkilometer seiner Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen hat.

Soweit zur Begründung der Notwendigkeit, dies zu tun!

Die entsprechende Deputationsvorlage mit genau dieser Intention lag uns am 9. November 2000 vor.

Sie wurde auf Verlangen der CDU von der Tagesordnung genommen und befindet sich seitdem in der politischen Endlosschleife. Im Juni letzten Jahres habe ich hier einen Antrag eingebracht im Zusammenhang mit der Frage der Umsetzung des Aktionsprogramms Flussgebiet Weser. Dort waren verschiedene Punkte hinsichtlich der Notwendigkeiten aufgezählt, die ergriffen werden müssen, um dieses Programm auch umzusetzen. Ein Punkt war damals, dieses Wasserschutzgebiet auszuweisen. Nach Herrn Dr. Schuster mussten Sie ja leider damals diesen Antrag von uns mit der Begründung ablehnen, dass dieser Punkt zwar schon von Ihnen getragen würde, nicht aber die anderen. Deshalb mussten Sie das Gesamtpaket ablehnen.

Ich wollte Ihnen heute noch einmal die Chance geben, sich auch entsprechend Ihrer Position zu verhalten, das heißt, hier diesem Antrag zuzustimmen, und ich habe das als einzelnen Punkt herausgenommen. Ich beschränke mich jetzt also hier auf diesen Punkt, dem Sie eigentlich zustimmen müssten. Ich möchte Herrn Dr. Schuster aus der Sitzung der Bürgerschaft vom 21. Juni 2001 mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren: In einem anderem Punkt möchte ich Ihnen auch noch einmal ausdrücklich Recht geben. Es ist richtig, dass die Ausweisung des Wasserschutzgebiets in Vegesack scheinbar endlos geschoben wird. Das bedauere ich zutiefst! Ich hoffe, dass dieser Zustand sich in den nächsten Wochen auflösen und die CDU auch sagen wird: Natürlich richten wir etwas ein, was fachlich geboten ist und wogegen keine Argumente sprechen. (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus diesen Wochen sind wieder einmal Monate geworden!

(Abg. Frau Hammerström [SPD]: Jahre!)

In der Bürgerschaftssitzung im Oktober letzten Jahres wurde ich dann aufgrund einer Anfrage in der Fragestunde optimistisch, bei der ich gedacht habe:

Mein Gott, jetzt passiert es! Trotz Zeiten großer Koalition kann man ja Umweltpolitik machen. Von wegen! Ich habe gedacht, es sei ein historisches Jahr.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass es in der Tat historisch wäre, weil bereits 1962 die ersten Versuche gestartet wurden, den Einzugsbereich dieser Trinkwassergewinnungsanlage auszuweisen. 1962, das heißt, das wäre das vierzigjährige Jubiläum!

Jeder, der hier sagt, und diese Argumente sind auch gefallen, wenn wir es in 40 Jahren nicht geschafft haben, warum sollen wir es denn dann zu Zeiten der großen Koalition schaffen, der ist jenseits von Gut und Böse, weil sich nämlich seit den sechziger Jahren bestimmte Bedingungen geändert haben. Wir haben seit den sechziger Jahren auch erkannt, wie wichtig es ist, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, und es ist eine entsprechende Gesetzgebung etabliert worden. Das heißt, wir sind in einer anderen Situation.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zu dieser komme ich jetzt zurück und zitiere nun mit Erlaubnis des Präsidenten Frau Senatorin Wischer aus der Sitzung der Bürgerschaft am 24. Oktober 2001. Frau Wischer zu mir gerichtet: Frau Abgeordnete, Sie wissen ja, dass wir uns wiederholt in der Deputation mit diesem Fragenkomplex beschäftigt haben. Wir sind der Auffassung, dass wir alle materiellen Voraussetzungen und Fragestellungen, die in diesem Zusammenhang aufgetreten sind, gelöst haben. Jetzt geht es nur noch darum, letzte offene Fragen mit dem Wirtschaftsressort zu Ende zu bringen. Sie haben ja der Antwort entnommen, dass wir doch davon ausgehen können, dass wir noch zum Ende dieses Jahres dieses Thema endgültig abschließen können. (Abg. Frau Hammerström [SPD]: Dachten wir auch!)

So Frau Wischer im Jahr 2001! Jetzt haben wir Februar 2002! Wieder wurden die Versprechungen nicht eingehalten, das Wirtschaftsressort blockiert.

Das ist das ständig wiederkehrende Muster im Bereich Umwelt, die SPD will es, die CDU blockiert, und, Frau Wischer, Sie setzen sich nicht durch! Wir bekommen es nicht. Es findet hier keine Umweltpolitik mehr statt.

Ich bitte Sie, heute unserem Antrag zuzustimmen, und fordere den Senat dazu auf, endlich seinen wasserrechtlichen Auftrag anzunehmen und das Wasserschutzgebiet Bremen-Vegesack auszuweisen. ­ Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsident Dr. Kuhn: Die nächste Rednerin ist die Abgeordnete Frau Hammerström.

Abg. Frau Hammerström (SPD): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehen Sie mir nach, dass ich auch nach der Rede von Herrn Herderhorst eben zum anderen Punkt eigentlich immer weniger Lust auf Koalitionen habe, so auch bei diesem Thema!

(Abg. Herderhorst [CDU]: Da bin ich aber tieftraurig!) Manchmal fragt sich die Öffentlichkeit schon, warum wir hier angeblich zum Wohl der Stadt die große Koalition haben, wenn diese große Koalition sich in manchen Punkten derart lahm und ängstlich verhält.

Meine Damen und Herren, eigentlich bin ich ein sehr langmütiger Mensch, und Herr Herderhorst hat es eben auch in seiner Rede schon gesagt, Koalitionen bedeuten immer Kompromisse. Aber hier schaffen wir ja noch nicht einmal einen Kompromiss innerhalb von zwei Jahren.

(Abg. Frau Sauer [CDU]: Gehen wir doch auch ständig ein!) Sie können sich gleich auch gern zu diesem Thema äußern. Ich wünsche mir ein paar Mitstreiter. Frau Mull sehe ich in diesem Punkt an meiner Seite, aber sie hat es ja auch in der Deputation nicht so ganz leicht, wenn sie von oben eine Order bekommt, sich anders zu verhalten, als sie es auch ganz gern möchte.

Das Thema mit dem sperrigen Namen Erlass einer Verordnung gemäß Paragraph 47 Bremisches Wassergesetz für die Wassergewinnungsanlage verdeutlicht dies in eklatanter Weise. Noch in der letzten Legislaturperiode haben der Kollege Eckhoff und ich schon zu diesem Thema gesprochen.

Einen Schritt voran sind wir noch nicht gekommen.

Worum geht es?

Seit 1940, das hat die Frau Kollegin Dr. Mathes eben gesagt, wird im Ortsteil Vegesack im Bereich der heutigen Uhthoffstraße Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung gefördert. Aktuell dient dieses Wasser der Versorgung in Bremen-Nord.

1968 wurden 650 000 Kubikmeter pro Jahr bewilligt. Ab 1997 ist diese Menge durch Bewilligung auf eine Million Kubikmeter pro Jahr erhöht worden.

Die Modernisierung und Erweiterung der technischen Fördereinrichtung durch die swb AG ist abgeschlossen.

Mit großem Energieaufwand, meine Damen und Herren, das muss man sich auch einmal in Erinnerung rufen, wird aus Niedersachsen Trinkwasser bezogen. Dies soll nun reduziert werden, weil es in Bremen genügend eigene Grundwasserreserven gibt.

Pumpversuche in den Jahren 1992 und 1994 haben gezeigt, dass die beabsichtigte Fördermenge ohne erkennbare Nachteile, man höre und staune, für den Natur- und Wasserhaushalt aus der Wassergewinnungsanlage Vegesack zu erzielen ist.

Zukünftig ist geplant, einen Teil über die Lesum in das Gebiet des Bremer Westens zu leiten und dort den Stadtteil Burg-Grambke zu versorgen. Ich kann die Burg-Grambker nur beglückwünschen. Herr Liess, Sie werden in Kürze, wenn wir das Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen haben, ein exzellentes Trinkwasser erhalten, das sich wirklich mit dem teuersten Quellwasser vergleichen kann.

Im Oktober 2000, die Kollegin sagte es bereits, beschäftigte uns in dieser Legislaturperiode das Thema das erste Mal. Im Grunde ist es ein Skandal, dass wir immer noch nicht weiter sind.

Dabei waren wir eigentlich schon einmal viel weiter. Die CDU hat zum Thema Trinkwasser in diesem Haus gesagt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: Es ist festzustellen, dass der Zwei-Städte-Staat Bremen generelle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Grundwasserentnahme, Gewässerschutz oder Weserverunreinigung ergeben, nicht allein lösen kann. Sehr wohl, denn der Senat hat in einer gemeinsamen Sitzung mit Niedersachsen bereits vor zehn Jahren zugesagt, dass das Land Bremen mit der Ressource Wasser sparsam umgehen wird. In einer Senatsentscheidung vom 17. Mai 1994, und die möchte ich hier ganz gern noch einmal zu Protokoll geben, verpflichtet sich der Senat, sich im Interesse langfristiger Versorgungssicherheit zu bemühen, seine eigenen Ressourcen weiter auszubauen.

(Abg. Frau Lemke - Schulte [SPD]:

Das waren noch Zeiten!)

Meine Damen und Herren, es gibt einen Senatsbeschluss aus dem Jahr 1994, der immer noch nicht umgesetzt ist. Der Kollege Wirtschaftssenator ist leider nicht da, aber wir sollten ihm diesen Senatsbeschluss noch einmal zur Kenntnis geben. Ich zitiere aus einem Redebeitrag des CDU-Redners aus einer Debatte: In diesem Zusammenhang fordert die CDU-Fraktion den Senat auf, endlich die Ausweisung von Wasserschutzgebieten in Bremen-Nord vorzunehmen. (Beifall bei der SPD ­ Abg. Frau Lemke - Schulte [SPD]: Hört, hört!)

Ich weiß gar nicht, warum die Kollegen nicht in die Hufe kommen! Das Protokoll verzeichnete damals Beifall bei der CDU. Anschließend der CDURedner: Die Frage der Erhaltung und Qualität unserer Wasserressourcen wird von entscheidender Bedeutung für die nach uns kommenden Generationen sein. Recht hat er!

Ich darf aber noch einmal darauf hinweisen, in der Deputation habe ich das bereits erwähnt, diese Debatte fand am 1. September 1982 statt.

(Abg. Herderhorst [CDU]: Das ist noch nicht so lange her!) Erinnern Sie sich doch einmal an Ihre guten Aussagen aus dem Jahr 1982, es war Ihr Kollege! Sie können das gern auch einmal nachlesen. Seit dem 8. Juni 1999 beschäftigen wir uns jetzt in der Deputation damit. Die öffentliche Auslegung war, der Beirat Vegesack hat dem zugestimmt, die vorgetragenen Bedenken und Anregungen konnten mit Ausnahme der Bedenken der Norddeutschen Steingut AG vollständig ausgeräumt oder berücksichtigt werden, ich erwähne noch einmal, bis auf die Bedenken der Norddeutschen Steingut!

Jetzt wird es kompliziert! Wenn alle Welt sagt, was habt ihr für ein tolles Trinkwasser in eurer Nähe, ihr könnt eigenes Wasser fördern, sagen die Kollegen leider, das stimmt zwar, aber wir wollen erst einmal abwarten, was die Handelskammer sagt. In der Sitzung vom 9. November wird uns in der Deputation der Erlass der Verordnung vorgelegt. Da es im Vorfeld Signale gab, dass die Handelskammer Einwände hatte, hat die Senatorin zu Recht gesagt, das Thema bekomme ich nicht durch, wir setzen das Thema aus. Vier Wochen danach kommt die Vorlage erneut auf die Tagesordnung. Staatsrat Logemann berichtet von den Gesprächen mit swb AG und Handelskammer. Ein Klärungsgespräch hat stattgefunden, eine Beschlussfassung soll aber noch nicht erfolgen, um mögliche abschließende Gespräche nicht zu irritieren. Die Deputation beschließt ein weiteres Mal, diesen Tagesordnungspunkt auf die Januar-Sitzung zu verschieben.

Die CDU-Fraktion reicht einen ausgiebigen Fragenkatalog ein, welche Auswirkungen die Ausweisung des Wasserschutzgebietes auf die gegenwärtigen und zukünftig dort ansässigen Gewerbebetriebe, die gegenwärtigen und zukünftig dort wohnenden Anwohner und sogar auf das Kanalnetz hat. Die Fragen wurden laut Protokoll zur Zufriedenheit der Kollegen der CDU beantwortet. Die Kollegen bitten aber trotzdem um Aussetzung dieses Tagesordnungspunktes.

Die Verwaltung berichtet weiter von Gesprächen mit Vertretern des Ressorts Wirtschaft und Häfen sowie zwei Rechtsanwälten, die sich auch in der Zwischenzeit eingeschaltet haben, und fünf im zukünftigen Schutzgebiet gelegenen Firmen.