Schließung der Bunkeranlage in Ruppertsweiler, Kreis Südwestpfalz

Nach Presseberichten wird der so genannte „NATO-Bunker" in Ruppertsweiler zum 31. Dezember 2003 geschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind von der Schließung auch Zivilbeschäftigte betroffen? Wenn ja, wie viele?

2. Welche Maßnahmen zur Stellenvermittlung bzw. zur beruflichen Weiterbildung sind für diesen Personenkreis bisher unternommen worden?

3. Welche Maßnahmen zur Sicherung und Absicherung der Bunkeranlage werden notwendig sein und wer trägt hierfür die Kosten?

4. Gibt es zurzeit schon Überlegungen für eine Weiternutzung der Anlage?

5. Können von der Anlage nach der Stilllegung bergbauliche Gefahren ausgehen? Wenn ja, welche und welche Sicherungsmaßnahmen werden erforderlich sein?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Juli 2003 wie folgt beantwortet:

Der so genannte NATO-Bunker Ruppertsweiler liegt in der Gemarkung der Ortsgemeinde Münchweiler a. d. Rodalb und grenzt unmittelbar an den Ortsrand der Ortsgemeinde Ruppertsweiler (Verbandsgemeinde Pirmasens-Land) an.

Bei dieser landeseigenen Liegenschaft handelt es sich um das NATO-Hauptquartier Air North, dessen Aufbauten aus einer kleinen Kaserne und einem Lagerbereich bestehen und dessen unterirdische Anlagen in die Bunkerbereiche R 1 und R 2 aufgeteilt sind.

Bunkeranlage R 1: Diese Bunker- und Stollenanlagen wurden bereits zu Zeiten des 3. Reiches als Teil der Westwallanlagen erbaut und später für eine Nutzung durch die NATO erweitert. Die Anlage ist vollständig ausgebaut und derzeit noch in Betrieb.

Bunkeranlage R 2: Die Bunkeranlage R 2 entstand als Teil einer geplanten Erweiterungsmaßnahme, bei der in R 1 ein Unterkunftsbereich und in R 2 eine Steuerzentrale entstehen sollte. Der Ausbau wurde jedoch vorzeitig gestoppt.

Bei R 2 handelt es sich um einen Hallenbereich, der bergbaulich ausgebaut und gesichert ist, jedoch bisher keiner militärischen Nutzung zugeführt wurde.

Nach Auskunft der Bundesvermögensverwaltung beabsichtigt die NATO, die Bunkeranlagen R 1 und R 2 bis Ende 2003 an die Bundeswehrverwaltung zu übergeben. Die Übergabe der oberirdischen Anlagen und Gebäude soll stufenweise bis zum Jahre 2005 stattfinden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Von der Schließung der Bunkeranlage am 31. Dezember 2003 sind 24 von derzeit 32 dort tätigen Zivilbeschäftigten betroffen. Die restlichen acht Zivilbeschäftigten werden noch bis zur Schließung der Arius-Kaserne in Ruppertsweiler, die zur Bunkeranlage gehört, dort tätig sein. Die Arius-Kaserne wird voraussichtlich 2005 geschlossen werden.

Zu 2.: Bei den 24 derzeit betroffenen Zivilbeschäftigten handelt es sich überwiegend um Feuerwehrleute. Diese Feuerwehrleute, die keine entsprechende berufliche Qualifikation hatten, wurden bis auf fünf Zivilbeschäftigte aus Konversionsmitteln des Landes in den letzten zwei bis drei Jahren im Vorgriff auf die geplante Schließung der Bunkeranlage zu Werksfeuerwehrleuten ausgebildet.

Die bewährten Unterstützungsangebote des Arbeitsministeriums für Zivilbeschäftigte werden seit dem 4. Februar 2003 in der Bunkeranlage Ruppertsweiler eingesetzt. So wird derzeit die Outplacement-Beratung, eine Berufs- und Karriereplanung, Weiterbildungsmaßnahmen und probeweise Beschäftigung angeboten. Darüber hinaus haben die Zivilbeschäftigten die Möglichkeit, Orientierungsmaßnahmen zu besuchen.

Seit 16. Juni 2003 wird eine Aus- und Weiterbildung zum Werksfeuerwehrmann für die restlichen noch nicht ausgebildeten fünf Feuerwehrleute der Arius Kaserne am NATO-Standort Ruppertsweiler durchgeführt. Zusätzlich ist ein Englisch-Kurs geplant, der im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes organisiert werden soll.

Zu 3., 4. und 5.: Durch die Bundeswehrverwaltung wird derzeit geprüft, ob eine weitere militärische Nutzung durch die Bundeswehr erfolgen kann.

Sofern eine militärische Anschlussnutzung ausgeschlossen wird, ist im Anschluss durch die Bundesvermögensverwaltung eine zivile Nutzung zu prüfen.

Sofern auch eine zivile Nutzung nicht in Frage kommt, ist der Bund bei einer Rückgabe der Liegenschaft an das Land zur Gefahrensicherung verpflichtet. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen werden sodann durch den Landesbetrieb LBB erfasst, die erforderlichen Haushaltsmittel werden vom Bund bereitgestellt.

Überlegungen der zuständigen Kommune für eine zivile Nutzung gibt es nicht.