Entwicklung des Sachstandes bei Ausweisung des Naturwaldreservates „Nauberg" nach § 19 Landeswaldgesetz im Bereich des Forstamtes Hachenburg

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 815 (Drucksache 14/1479) wurde mitgeteilt, dass das Verfahren zur Ausweisung des Naturwaldreservates „Nauberg", Forstamt Hachenburg, sich noch in der Abstimmung befindet. Mit Schreiben vom 30. Mai 2003 wurde mir von dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gebhardshain mitgeteilt, dass am 20. Mai 2003 im Forstamt Hachenburg ein Informationsgespräch stattfand. Eingeladen waren Vertreter des Forstamtes sowie Vertreter der Verbandsgemeinden Hachenburg, Bad Marienberg sowie Gebhardshain und die Ortsbürgermeister der angrenzenden Gemeinden. Anwesend waren mehrere Vertreter der Basalt AG.

In dem Gespräch wurde über eine Veranstaltung in Mainz berichtet, bei der offenbar Vorentscheidungen getroffen wurden. Danach will das Land Rheinland-Pfalz in einem Teilbereich des „Naubergs" den Basaltabbau zulassen, wobei das Gebiet wahrscheinlich kleiner sein wird, als bisher geplant.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der momentane Sachstand der Abstimmung des Verfahrens zur Ausweisung des Naturwaldreservates „Nauberg"?

2. Inwieweit trifft es zu, dass das Land Rheinland-Pfalz nun in einem Teilbereich des „Naubergs" den Basaltabbau zulassen will?

3. Wie wird der weitere Verfahrensablauf der Naturwaldreservatsausweisung bzw. eines geplanten Gesteinsabbaus sein?

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juli 2003 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Nach wie vor besteht im Bereich des Naubergs sowohl ein Interesse an der Gewinnung von Rohstoffen als auch an der Sicherung des Gebietes als Naturwaldreservat nach § 19 Landeswaldgesetz (LWaldG). Darüber hinaus ist den Belangen der betroffenen Gebietskörperschaften Rechnung zu tragen. Nach Einschätzung der Landesregierung besteht eine gute Aussicht, die Sachkonflikte im Rahmen einer differenzierten Vorgehensweise deutlich zu reduzieren. Der hierzu notwendige Dialog zwischen allen Beteiligten wurde inzwischen aufgenommen.

Zu Frage 2: Die Landesregierung hat im Rahmen der stattgefundenen Gespräche bekräftigt, dass an dem Schutzgebietsverfahren nach § 19 LWaldG mit dem Ziel festgehalten wird, ein funktionsfähiges Naturwaldreservat im Nauberg einzurichten. Dies schließt die Rohstoffgewinnung im Bereich des Naubergs nicht grundsätzlich aus. Im Übrigen sieht der derzeit gültige regionale Raumordnungsplan einen Flächenanteil als Vorrangfläche für die Rohstoffgewinnung vor.

In Verbindung mit den Ausführungen zu Frage 1 ergibt sich, dass die Chancen, beides im Nauberg zu realisieren, von der Landesregierung als hoch eingeschätzt werden.

Zu Frage 3: Sobald zwischen den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften, dem Abbauunternehmen und der Landesforstverwaltung eine grundsätzliche Einigung über die für die Ausweisung des Naturwaldreservats sowie die Rohstoffgewinnung erforderlichen Flächen gefunden worden ist, kann das zunächst erforderliche Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Erst danach werden das Ausweisungsverfahren für das Naturwaldreservat und das für die Rohstoffgewinnung erforderliche Verfahren fortgesetzt bzw. eingeleitet.