Ortsumgehung L 288 in Steineroth

Dem Ortsgemeinderat Steineroth wurde vom Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz (Straßen- und Verkehrsamt Koblenz) seinerzeit mitgeteilt, dass das Raumordnungsverfahren für die Ortsumgehung L 288 Steineroth spätestens Ende 2001 eingeleitet werden sollte. Damals war bekannt, dass sich durch die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie die Einleitung bis zu einem halben Jahr verzögern würde.

Zwischenzeitlich sind jedoch 1 1/2 Jahre vergangen, und das Verfahren ist noch nicht eingeleitet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird das Raumordnungsverfahren eingeleitet?

2. Wann liegt der raumordnerische Entscheid vor?

3. Wann wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet?

4. Wann kann frühestens mit dem Bau der Umgehung gerechnet werden?

5. Welche Maßnahmen (z. B. Geschwindigkeitsreduzierung, Verkehrsüberwachung etc.) zur Verbesserung der Sicherheit der Fußgänger und zur Minderung der Lärmemissionen können zwischenzeitlich erfolgen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Juli 2003 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz (LSV) wird noch im Juli dieses Jahres die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als obere Raumordnungsbehörde beantragen. Diese führt das Verfahren durch.

Zu Frage 2: Abschließende Angaben über die Vorlage des raumordnerischen Entscheids sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Bei einem verzögerungsfreien Verfahrensablauf und dem Vorliegen vollständiger Unterlagen kann ein Verfahren sechs Monate nach Einleitung mit einem Raumordnungsentscheid abgeschlossen werden.

Zu Fragen 3 und 4: Auf der Grundlage des Raumordnungsentscheides sind die Detailpläne zu erstellen. Diese sind Bestandteil der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren.

Angaben über den Zeitpunkt der Beantragung des Planfeststellungsverfahrens und einen möglichen Baubeginn der Umgehung Steineroth sind derzeit noch nicht möglich.

Zu Frage 5: In der Ortsdurchfahrt wurde zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger eine Dauerrot-Ampel in Verbindung mit einer Querungshilfe eingerichtet. Die Überprüfung der Unfallhäufigkeit der vergangenen Jahre ­ insbesondere der Unfälle mit Personenbeteiligung ­ hat keine Auffälligkeiten ergeben. Für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger wird daher derzeit keine Notwendigkeit gesehen.

Maßnahmen zur Lärmsanierung können auf Grund der nachrangigen Einstufung im Lärmimmissionskataster derzeit nicht durchgeführt werden. Eine Beschränkung der Geschwindigkeit aus Gründen der Lärmminderung ist nicht möglich.